Wappen Bad Wimpfen


Autor/Urheber:
Größe:
500 x 566 Pixel (11555 Bytes)
Beschreibung:
Wappen von Bad Wimpfen
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Lizenz:
Public domain
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 11 Mar 2024 02:35:56 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Liste der Kulturdenkmale in Bad Wimpfen

In dieser Liste der Kulturdenkmale in Bad Wimpfen sind Kulturdenkmale und erhaltenswerten Gebäude der Stadt Bad Wimpfen aufgelistet. Datengrundlage sind die Denkmalpflegerischen Wertepläne für die Gesamtanlagen Bad Wimpfen am Berg und Bad Wimpfen im Tal, die neben Kulturdenkmalen nach § 2 DSchG, § 28 DSchG und § 28 (2) DSchG auch erhaltenswerte Gebäude aufführen, die sich innerhalb der Gesamtanlagen gemäß § 19 DSchG befinden. Insgesamt sind 309 Positionen enthalten. Nicht aufgeführt sind die außerhalb der beiden Gesamtanlagen liegenden Objekte. .. weiterlesen

Bad Wimpfen

Bad Wimpfen ist eine Kurstadt am Neckar im Landkreis Heilbronn in der Region Kraichgau. Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Die Stadt war einst mittelalterliche Stauferpfalz und später bis 1803 Reichsstadt. .. weiterlesen

Liste der Wappen im Landkreis Heilbronn

Diese Liste beinhaltet alle in der Wikipedia gelisteten Wappen des Landkreises Heilbronn in Baden-Württemberg, inklusive historischer Wappen. Fast alle Städte, Gemeinden und Kreise in Baden-Württemberg führen ein Wappen. Sie sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar. .. weiterlesen

Freie und Reichsstädte

Als Freie Städte und Reichsstädte wurden seit dem 15. Jahrhundert jene weitgehend autonomen Stadtgemeinden des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet, die im Städtekollegium des Reichstags vertreten waren. Die eigentlichen Reichsstädte unterstanden keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser, waren also reichsunmittelbar. Dagegen hatten die Freien Städte zwar noch einen Bischof als nominellen Landesherrn, besaßen aber Selbstverwaltungsrechte und Privilegien, die sie den Reichsstädten de facto gleichstellten. Daher entstand im Laufe der Zeit die unkorrekte, volkstümliche Sammelbezeichnung „freie Reichsstadt“, obwohl nur wenige Städte gleichzeitig freie Stadt und Reichsstadt waren. .. weiterlesen