Verkaufs- und Ausschankverbot für Minderjährige (Italien)
Confcommercio Imprese per l'Italia Ascom Pordenone
Gesetzliche Bestimmungen zum Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken in Italien.
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Mindestalter für AlkoholerwerbDas Mindestalter für Alkoholerwerb bezeichnet das Alter, das eine Person erreicht haben muss, um alkoholische Getränke legal käuflich erwerben zu können. In einigen Ländern wird hierbei zwischen Getränken mit geringerem Alkoholgehalt – wie etwa Bier, Schaumwein und Wein – sowie höherprozentigen Spirituosen unterschieden. In anderen Ländern wird zwischen dem Ort des Erwerbs und dem Einzelhandel unterschieden. In vielen arabischen Staaten ist der Verkauf und Konsum von Alkohol grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Touristen, Ausländer und/oder nicht-muslimische Einheimische, die einer religiösen Minderheit angehören. Diese Personen dürfen unter bestimmten Bedingungen Alkohol erwerben und konsumieren. .. weiterlesen