Reichsgesetzblatt 25 Juli 1933
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Gesetz zur Verhütung erbkranken NachwuchsesDas Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 war ein deutsches Sterilisationsgesetz. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Das Gesetz diente im NS-Staat der sogenannten Rassenhygiene durch „Unfruchtbarmachung“ vermeintlicher „Erbkranker“ und Alkoholiker. Die Sterilisationsverfahren wurden durch Gutachten von sogenannten Erbgesundheitsgerichten legalisiert. Die Sterilisation wurde auf Antrag durchgeführt, über den Erbgesundheitsgerichte entschieden, die einem Amtsgericht angegliedert waren. Dadurch wurde die eugenische Zwangssterilisation legalisiert. .. weiterlesen
Nationalsozialistische RassenhygieneDie nationalsozialistische Rassenhygiene war die zur Zeit des Nationalsozialismus betriebene Radikalvariante der Eugenik, damals auch Erbpflege genannt. Die praktische Umsetzung erfolgte durch die Durchsetzung der Nürnberger Rassengesetze und der darin festgelegten Eheverbote, durch Zwangssterilisationen bei verschiedenen Krankheitsbildern und Bevölkerungsgruppen, durch Zwangsabtreibungen und durch „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in der „Aktion T4“ und der so genannten „Kinder-Euthanasie“ im Rahmen der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus. Schließlich organisierte das NS-Regime europaweit unter dem verkleisternden Namen/Unwort der Endlösung die Massenmorde in den von der SS betriebenen Vernichtungslagern. .. weiterlesen
SterilisationsgesetzeSterilisationsgesetze waren und sind staatliche Regelungen zur Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise zur Verhinderung der Fortpflanzung. .. weiterlesen
1. JanuarDer 1. Januar ist der 1. Tag des gregorianischen Kalenders, somit bleiben 364 Tage bis zum Jahresende. .. weiterlesen