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label QS:Len,"Portraits of Duke Erik I of Brunswick-Calenberg and Duchess Elisabeth, Princess of Brandenburg"
label QS:Lde,"Erich zu Braunschweig-Lüneburg mit seiner zweiten Frau Elisabeth von Brandenburg"


Autor/Urheber:
Größe:
3138 x 4004 Pixel (37722812 Bytes)
Kommentar zur Lizenz:

Dies ist eine originalgetreue fotografische Wiedergabe eines originalen zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk selbst ist gemeinfrei aus folgenden Gründen:

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Diese digitale Reproduktion ist unter den folgenden Lizenzen veröffentlicht worden:

Public domain Das Nationalmuseum hat die Bilder als gemeinfrei deklariert, die ausschließlich durch digitale Reproduktion von Werken, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, entstanden sind. Das Nationalmuseum geht davon aus, dass kein neuer Urheberrechtsanspruch durch die Reproduktion entsteht.

Das Nationalmuseum hat weiter unten einige Leitlinien formuliert, was nach ihrer Auffassung als der bestmögliche Umgang mit gemeinfreien Bildern angesehen wird. Die unten aufgeführten Leitlinien basieren auf Europeanas Leitlinien für die Nutzung gemeinfreier Werke, jedoch gibt es keine rechtliche Verpflichtung, sich an sie zu halten.

  • Wenn ein gemeinfreies Werk genutzt wird, gib bitte den Autor oder Schöpfer desselben an.
  • Bitte nenne auch das Nationalmuseum und den Fotografen, der die digitale Reproduktion erzeugt und zugänglich gemacht hat.
  • Wenn Du ein gemeinfreies Werk nutzt oder veränderst, solltest Du nicht die Änderungen als vom Schöpfer oder Bereitstellenden dieses Werkes stammend darstellen.

Du kannst einfach zum Objekt als Quelle verlinken. Andernfalls empfehlen wir folgendes:

Künstler: Titel, Datum, Nationalmuseum (Foto: Name des Fotografen), gemeinfrei

Nationalmuseum

In vielen Rechtsprechungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, sind originalgetreue fotografische Wiedergaben zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt (siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs). In diesen Rechtsprechungen ist dieses Werk tatsächlich gemeinfrei und die Bedingungen der obigen Lizenz sind nicht zwingend.

Lizenz:
Public domain
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 30 Mar 2024 01:17:29 GMT

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