Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß Anlage 3a (zu § 9a Absatz 4 FZV)


Größe:
287 x 287 Pixel (26969 Bytes)
Beschreibung:
Stilisiertes Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß Anlage 3a zu § 9a Absatz 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). In das Schriftfeld ist das Fahrzeugkennzeichen durch die ausgebende Zulassungsbehörde per lichtechtem Stift einzutragen. Die zu entrichtende Gebühr beträgt 11 Euro (siehe Artikel 3 50. StVRÄndV). Durch gültiges Anbringen dieser Plakette am Heck eines im Ausland zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeugs, das weder ein ausländisches E-Kennzeichen noch eine ausländische E-Plakette hat, können in Deutschland seit 26. September 2015 dieselben Privilegien in Anspruch genommen werden, wie mit einem in Deutschland zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeug. Praxisbeispiel: Ein in einem anderen Staat als Deutschland zugelassenes Elektroauto ohne E-Kennzeichnung benötigt diese Plakette, damit es in Deutschland an einer mit dem Zusatzzeichen 1010-66 beschilderten Ladestation laden darf.
Kommentar zur Lizenz:
§ 5 Absatz 1 UrhG
Lizenz:
Public domain
Credit:
  • Anlage 3a (zu § 9a Absatz 4 FZV)
  • BGBl. 2015 I S. 1574 (PDF; 285 kB) – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 25. September 2015, Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15. September 2015
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Fri, 19 Apr 2024 14:10:12 GMT

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