Patentamt-bjs0605-01
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Deutsches Patent- und MarkenamtDas Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), bis 1998 Deutsches Patentamt, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Sitz in München und Außenstellen in Jena, im Berliner Ortsteil Kreuzberg des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Hauzenberg. Zum Jahresende 2019 beschäftigte es 2747 Mitarbeiter, davon arbeiteten über 1000 in der Patentprüfung. .. weiterlesen
MünchenMünchen ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Sie ist mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt Bayerns, die drittgrößte Gemeinde Deutschlands und mit 4.868 Einwohnern pro Quadratkilometer die am dichtesten bevölkerte Gemeinde Deutschlands. Verwaltungsrechtlich ist München eine kreisfreie Stadt. Sie bildet das Zentrum der Metropolregion München und der Planungsregion München. München wird zu den Weltstädten gezählt und gilt als ein Zentrum der Kultur, Politik, Wissenschaften und Medien. .. weiterlesen
Einspruch (Patentrecht)Der Einspruch ist im deutschen und im europäischen Patentrecht ein Verfahren, mittels dessen die Überprüfung der Patentwürdigkeit eines zuvor dem Patentinhaber erteilten Patents von einer anderen Partei, dem/der Einsprechenden, veranlasst werden kann. Das Patent ist entweder ein deutsches Patent oder ein europäisches Patent. .. weiterlesen