Mainzer Freiheitsprivileg


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Die Freie Stadt Mainz bestand als solche von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III. von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462. Diese Epoche, in der Mainz eine weitgehende Autonomie genoss, insbesondere die Zeit bis 1328, gilt als Blütezeit seiner Stadtgeschichte. Als „Freie Städte“ – nicht zu verwechseln mit den „Reichsstädten“ – bezeichnet man jene Kommunen, die sich während des Mittelalters ganz oder teilweise von der Oberherrschaft ihres Bischofs emanzipieren konnten. Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist, muss der Begriff „Freie Stadt“ jeweils gesondert definiert werden. Im Fall von Mainz etwa verblieben dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte. .. weiterlesen

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Die Geschichte des Bistums und Erzbistums Mainz reicht über 1600 Jahre zurück. Der genaue zeitliche Ursprung der frühchristlichen Gemeinde des römischen Mogontiacum liegt ebenso im Dunkeln wie der einer bischöflich verfassten Kirche in der Stadt. Ein Bistum Mainz kann jedoch ab etwa 368 als gesichert gelten. Zwischen 780 und 782 zum Erzbistum erhoben, war die Kirche von Mainz mit ihren zeitweise bis zu 15 Suffraganbistümern jahrhundertelang die größte Kirchenprovinz nördlich der Alpen. Der Erzbischof von Mainz spielte schon früh eine herausgehobene Rolle im Heiligen Römischen Reich. Er war seit dem 10. Jahrhundert Reichserzkanzler für den deutschen Reichsteil und seit dem 13. Jahrhundert einer der sieben Kurfürsten, denen das alleinige Recht zur Königswahl zustand. Das Erzbistum und das Kurfürstentum Mainz, in dem der Bischof zugleich weltlicher Herrscher war, wurden 1803 infolge der Französischen Revolutionskriege durch den Reichsdeputationshauptschluss aufgehoben und als Suffragandiözese neu gegründet. Seit 1821 gehört das Bistum zur Kirchenprovinz Freiburg. .. weiterlesen

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