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Ismailitische RechtsschuleDie Ismailitische Rechtsschule geht auf Qādī an-Nuʿmān zurück, der lange Zeit in den Diensten der ismailitischen Dynastie der Fatimiden stand. Der Prozess der Kodifizierung der Gesetze begann in der Regierungszeit des Fatimiden-Kalifen al-Mahdi. .. weiterlesen
Beziehungen zwischen Sunniten und SchiitenSunniten und Schiiten bilden die zwei Hauptzweige des Islam. Die demografische Aufteilung zwischen den beiden Konfessionsgruppen ist schwierig zu bestimmen und wird je nach Quelle unterschiedlich angegeben, doch nach einer Einschätzung aus dem Jahre 2010 sind 85 % aller Muslime weltweit Sunniten und 15 % Schiiten. Die meisten Schiiten gehören der Zwölfer-Schia an; daneben gibt es weitere Untergruppen wie Ismailiten und Alawiten, letztere hauptsächlich in Syrien. .. weiterlesen
MadhhabMadhhab, [ˈmaðhab], bezeichnet im Bereich des Islams eine Lehrrichtung in der Rechtsnormenlehre (Fiqh), die sich sowohl durch bestimmte Prinzipien der Normenfindung als auch durch besondere Einzelregelungen (furūʿ) auszeichnet. Der Begriff wird häufig mit „Rechtsschule“ übersetzt. .. weiterlesen
DschaʿfarīyaAls Dschaʿfarīya bezeichnet man die von den Zwölferschiiten befolgte Lehrrichtung im Bereich des Fiqh. Sie wird auf den sechsten schiitischen Imam Dschaʿfar as-Sādiq zurückgeführt. Ihre Anhänger nennen sich Dschafariten. .. weiterlesen
HanbalitenDie Hanbaliten, arabisch الحنبلية al-hanbaliya, DMG al-ḥanbalīya, sind eine der vier traditionellen Lehrrichtungen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Im Theologiebereich sind sie im Regelfall Befolger der Athari-Schule. .. weiterlesen
SchāfiʿitenDie Schafiiten oder Schāfiʿiten, veraltet Schafeiten, sind Angehörige einer der vier traditionellen Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Die schafiitische Rechtsschule gilt nach den Hanafiten als die zahlenmäßig zweitgrößte der Schulen. Der größte Teil der Schafiiten gilt als Befolger des Ascharismus. Die schafiitische Schule geht auf Muḥammad ibn Idrīs asch-Schāfiʿī zurück. .. weiterlesen
MālikitenDie Mālikiten, arabisch المالكية, DMG al-mālikiyya oder المالكيون al-mālikiyyūn, sind eine der vier traditionellen Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Die mālikitische Rechtsschule geht zurück auf Mālik ibn Anas ibn Mālik al-Aṣbaḥī. Sein Hauptwerk, der Muwaṭṭaʾ, ist die Grundlage der Rechtsschule, in dem aber das juristische Denken noch nicht zur Rechtswissenschaft wurde; dies sollte seinem Schüler und ebenfalls madhhab-Gründer Muḥammad ibn Idrīs asch-Schāfiʿī vorbehalten sein. .. weiterlesen