Landgerichte für Urheberrechtsstreitsachen
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Urheberrecht (Deutschland)Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden. In dieser Funktion regelt es Umfang, Inhalt, Übertragbarkeit und Durchsetzbarkeit der den Werkschöpfern zugewiesenen (subjektiven) Rechte und Befugnisse. Zum Urheberrecht zählen auch die verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte), mit denen bestimmte Leistungen geschützt werden, die in mehr oder minder engem Zusammenhang zur Verwertung von Werken stehen. Systematisch ist das Urheberrecht Bestandteil des Privatrechts. .. weiterlesen