Kleiderordnung, Arensberg 6. September 1765 (1)
Autor/Urheber:
Maximilian Friderich, Erz-Bischof zu Cölln
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Beschreibung:
Geschärftes Edict in Betref der Kleider-Ordnung. Arensberg 6. September 1765, Seite 1 und Rückseite: Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Friderich, Erz-Bischof zu Cölln, des Heil. Röm. Reichs durch Italien Erz-Canzler und Churfürst, LEGATUS NATUS des Heil. Apostolischen Stuhls zu Rom, Bischof zu Münster, in Westphalen und zu Engeren Herzog, Burggraf zum Stromberg, Graf zu Königsegg-Rottenfels, Herr zu Odenkirchen, Borckelohe, Werth, Aulendorff und Stauffen, u. U. Thuen kund und zu wissen: Demnach wir mißfälligst vernommen, daß nicht allerorten auf die Befolgung der unterm 24ten May 1764 erlassener Kleider-Ordnung von Unseren Beamten und anderen Unter-Bedienten mit gehörigen Ernst getrieben, und befohlener Maßen invigilirt werde; Uns auch ins besondere vorgetragen worden, daß viele auf dem Lande, besonders auf Kirchhöfen wohnende, und andere von der Schatzung befreyete, jedoch im Edict specialitor nicht ausgenommene Personen, unterm Vorwand, daß sie keine Schatzpflichtigen wären, der Kleiderordnung sich zu entziehen fürchten, ferners daß einiger Orten, an statt des verbottenen Silber und Goldes die im vorigen Edicto §pho 3tio benennte Weibs-Personen sich kostbare Bänder sogenannter Blonden, auch Spitzen von Schmelzwerck bedienen, als haben Wir auf treu- gehorsamster Landständen Antrag und Bitt diesem Übel und Mißbrauch zu Steuren keinen Anstand nehmen wollen; Verordnen und befehlen dahero gnädigst […]. (es folgen zwei weitere Seiten mit 6 Verordnungen und auf der Rückseite eine handschriftliche Adresse in Dinklage (Dincklage))
- 3 Seiten, Folio
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Lizenz:
Public domain
Credit:
Collection Kuhn
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