Gold-Kredit(-Geld)schöpfung
Vergibt ein Kreditor Goldkredit an einen Debitor und verwendet dieser die Gutschrift zu Investition oder Konsum bei einem Kreditor und ist Letzterer Kunde bei der selben Kreditbank, hat sich clearingtechnisch das Gold am Ende des Tages nicht bewegt, nur die Bilanzen haben sich verändert.
Die Bilanz der Kreditbank hat sich verlängert, die Quote ihrer Solvabilität hat sich nicht verändert, weshalb sie weiterhin Kredit gewähren kann (das trifft vor allem für Banken aus Leistungsbilanzüberschuss-Staaten zu, aber auch in Zahlungsbilanzüberschuss-Staaten [bei negativer Leistungsbilanz] gilt das mitunter, etwa wenn deutsche Überschüsse bei amerikanischen Banken nach Fondsveranlagungen suchen).
Das Vermögen des Kreditors beläuft sich nach der abgebildeten Runde auf die Forderung auf zwei physische Goldbarren an die Kreditbank. Die Kreditbank (abgesehen von offenen Zinsforderungen) hat Verbindlichkeiten in der Höhe von zwei Baren Gold an den Kreditor (Passiva) und Kreditforderungen an den Debitor in der Höhe eines Goldbarrens sowie einen physischen Goldbaren im Tresor (Aktiva). Der Debitor hat Verbindlichkeiten in der Höhe eines Goldbarrens (Passiva) an die Kreditbank und demgegeüber eventuell (bei Investition) Sachanlagen in gleicher Höhe (Aktiva).
Befürchtet die Kreditbank, dass sie den Forderungen des Kreditors (auf zwei Barren Gold) in voller Höhe eventuell nicht nachkommen könnte, kann sie sich bei der Zentralbank refinanzieren (Kreditforderung auf einen Barren verpfänden) oder aber ihre Kreditforderung am Interbankenmarkt verkaufen.
Nach dem Liquiditätssaldokonzept (Köhler 1970) bleibt sie aber ohnedies liquide, sofern die Zentralbank ihre Aktivapositionen als refinanzierungsfähig bewertet, sodass sie diese jederzeit gegen Zentralbankgeld eintauschen kann.
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