GerichtsbarkeitÖsterreichAb2014
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Gerichtsorganisation in ÖsterreichDie Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Gerichte des öffentlichen Rechts gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1. Jänner 2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt. .. weiterlesen
Verwaltungsgericht (Österreich)Verwaltungsgerichte in Österreich sind im weiteren Sinn alle Gerichte, die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausüben, und im engeren Sinn nur die Verwaltungsgerichte erster Instanz. .. weiterlesen
BundesfinanzgerichtDas Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg ist ein auf den Bereich der Steuern und Abgaben spezialisiertes Verwaltungsgericht des Bundes. Als Verwaltungsgericht erster Instanz steht es auf derselben Stufe, wie die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht. Es ist Nachfolgeorganisation des Unabhängigen Finanzsenats (UFS), der im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 mit 1. Jänner 2014 aufgelöst wurde. Daniela Moser wurde mit 1. Jänner 2014 zur Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ernannt. Sie war bis 31. Dezember 2013 Präsidentin des Unabhängigen Finanzsenates. Auch der neue Vizepräsident Christian Lenneis war bereits Landessenatsvorsitzender der Außenstelle Wien des Unabhängigen Finanzsenates. .. weiterlesen
Bundesverwaltungsgericht (Österreich)Das Bundesverwaltungsgericht ist das überwiegend für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständige Verwaltungsgericht in Österreich. Seinen Hauptsitz hat es in Wien, im Bundesamtsgebäude Erdberg, Außenstellen befinden sich in Graz, Innsbruck und Linz. .. weiterlesen
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist eine der umfangreichsten Änderungen der österreichischen Bundesverfassung seit ihrem Beschluss im Jahr 1920. Als wesentlichste Neuerung dieser Novelle, die größtenteils am 1. Jänner 2014 in Kraft trat, wurde die zuvor nur einstufig organisierte Verwaltungsgerichtsbarkeit nunmehr mit dem Verwaltungsgerichtshof und den untergeordneten 11 Verwaltungsgerichten zweistufig organisiert. .. weiterlesen
LandesverwaltungsgerichtDie Landesverwaltungsgerichte sind die überwiegend für nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgte Angelegenheiten zuständigen Verwaltungsgerichte in Österreich. Entsprechend den Vorgaben des Bundes-Verfassungsgesetzes ist in jedem Bundesland jeweils ein Landesverwaltungsgericht einzurichten. Die Landesverwaltungsgerichte sind in Österreich die einzigen Gerichte, die sich in Trägerschaft der Länder befinden. Als Verwaltungsgerichte erster Instanz stehen sie auf derselben Stufe wie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht. Sie ersetzen eine Reihe bisheriger unabhängiger Landesverwaltungsbehörden, insbesondere die Unabhängigen Verwaltungssenate, die aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 mit 1. Jänner 2014 aufgelöst wurden. .. weiterlesen
Oberstes GerichtEin oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. .. weiterlesen