Deutschesreich1939
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Deutsches ReichDeutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands. Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 kam die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ in den propagandistischen und amtlichen Gebrauch. Ein Führererlass wies die Institutionen des Staates im Juni 1943 an, zukünftig diese Benennung zu verwenden. .. weiterlesen
Münchner AbkommenDas Münchner Abkommen wurde in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 von den Regierungschefs Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Édouard Daladier und Benito Mussolini im Führerbau in München unterzeichnet. Die Tschechoslowakei und die mit ihr verbündete Sowjetunion waren zu der Konferenz nicht eingeladen. Das Abkommen bestimmte, dass die Tschechoslowakei das Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten und binnen zehn Tagen räumen musste. Der Einmarsch der Wehrmacht begann am 1. Oktober 1938. Ein internationaler Ausschuss sollte die künftigen Grenzen festlegen und Volksabstimmungen in weiteren Gebieten überwachen. Ähnliches war für die polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei vorgesehen. Polen besetzte infolge des Abkommens am 2. Oktober 1938 das Teschener Gebiet. Nach bilateralen Gesprächen erhielt Ungarn im Ersten Wiener Schiedsspruch am 2. November 1938 Gebiete in der Südslowakei und der Karpato-Ukraine. .. weiterlesen
Liste der größten deutschen StädteDiese Liste der größten deutschen Städte bietet einen Überblick über die bevölkerungsreichsten Städte, die zum Zeitpunkt der einzelnen Statistiken im jeweils zeitgenössischen deutschen Gebiet lagen. .. weiterlesen
Österreich in der Zeit des NationalsozialismusÖsterreich in der Zeit des Nationalsozialismus beschreibt den Abschnitt der Geschichte Österreichs vom „Anschluss“ an das nationalsozialistisch regierte Deutsche Reich am 13. März 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges und zur Wiedererrichtung der Republik am 27. April 1945. .. weiterlesen
Gesetz zur Regelung von Fragen der StaatsangehörigkeitDas Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 war ein deutsches Bundesgesetz, das nach dem Zweiten Weltkrieg die deutsche Staatsangehörigkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen und Personen sowie ihrer Angehörigen völkerrechtlich regelte, die die Vertriebenengesetzgebung zunächst offen gelassen hatte. .. weiterlesen