Deutsches Diplomatenkennzeichen (Indonesien)
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Kfz-Kennzeichen (Deutschland)Das Kfz-Kennzeichen ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer. Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt, zeigen Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolge als auch für das eigentliche Kennzeichenschild. .. weiterlesen
Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik DeutschlandDie Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland enthält alle in der Bundesrepublik Deutschland jemals gültig gewesenen oder noch gültigen Unterscheidungszeichen. In den Fällen der Zuständigkeit zweier oder mehrerer Zulassungsbezirke wird auf die Liste aller deutschen Kfz-Kennzeichen mit einer Gebietseinteilung verwiesen. .. weiterlesen
Diplomatenkennzeichen (Deutschland)Diplomatenkennzeichen für Kraftfahrzeuge unterscheiden sich im systematischen Aufbau von regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Diplomatenkennzeichen weisen den Fahrzeughalter als diplomatische Vertretung oder überstaatliche Organisation aus. .. weiterlesen
DiplomatenkennzeichenDiplomatenkennzeichen werden Kfz-Kennzeichen genannt, die für die Angehörigen einer diplomatischen Mission oder für die Angehörigen einer Internationalen Organisation, die im Gastland tätig ist, ausgegeben werden. Auch die Dienstfahrzeuge der Missionen erhalten Diplomatenkennzeichen. Bedienstete konsularischer Vertretungen erhalten oft besondere, in der Regel aber keine Diplomatenkennzeichen. Honorarkonsuln erhalten häufig ein gewöhnliches Zivilkennzeichen, dürfen aber ein CC-Zusatzschild an ihrem Fahrzeug anbringen. Die jeweilige Handhabung ist international nicht einheitlich. Die Kennzeichnung ist – auch in dieser Differenzierung – erforderlich, um auf die unterschiedlichen Vorrechte, Immunitäten und Befreiungen der jeweiligen Fahrzeuginsassen hinzuweisen. .. weiterlesen