Deutscher Bund
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Deutscher BundDer Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen. .. weiterlesen
Bundesrecht (Deutscher Bund)Das Bundesrecht des Deutschen Bundes galt sowohl für ihn selbst als auch für seine Gliedstaaten. Es bestand aus den Bundesgrundgesetzen sowie aus Bundesgesetzen bzw. Bundesbeschlüssen. Obwohl der Deutsche Bund (1815–1866) allgemein als Staatenbund angesehen wird, stand sein Bundesrecht über dem Landesrecht der Mitgliedsstaaten. Dies ist bereits als ein bundesstaatliches Element des Deutschen Bundes anzusehen. .. weiterlesen
Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866Im Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866 ordnete der in Frankfurt am Main tagende Bundestag auf Antrag Österreichs die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen an. Die Mehrheit im Bundestag wollte damit Preußens Einmarsch in Holstein begegnen. Dieser Einmarsch hatte als unerlaubte Selbsthilfe die Verfassungsgesetze des Deutschen Bundes verletzt. .. weiterlesen
Frankfurter ReformakteDie Frankfurter Reformakte war das Dokument, das dem Frankfurter Fürstentag am 1. September 1863 vorlag. Darin hatte Österreich beschrieben, wie der Deutsche Bund reformiert werden sollte. Die Reformakte stellt den letzten großen Reformvorschlag dar: Sie scheiterte am Widerstand Preußens, aber auch der übrigen Staaten, die ohne Preußen eine Vorherrschaft Österreichs fürchteten. .. weiterlesen
KleinstaatereiKleinstaaterei ist ein in der Regel abwertendes, deutschsprachiges Schlagwort für eine als besonders ausgeprägt wahrgenommene föderale Struktur, insbesondere in Bezug auf die Territorialisierung und den Föderalismus in Deutschland. .. weiterlesen
Mission GablenzAls Mission Gablenz bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft einen Vermittlungsversuch zwischen Österreich und Preußen im April und Mai des Jahres 1866. Anton von Gablenz war ein ehemaliger sächsischer Kammerherr und preußischer Landtagsabgeordneter sowie Bruder von General Ludwig von Gablenz, dem österreichischen Statthalter in Holstein. Er hatte mehrmals Berlin und Wien besucht und dabei seine Vorschläge angepasst. .. weiterlesen
1866Im Jahr 1866 wird die seit dem Wiener Kongress im Großen und Ganzen unveränderte politische Landkarte in Deutschland neu geordnet. Nach dem Sieg Preußens im Deutschen Krieg werden einige seiner Kriegsgegner annektiert, andere werden zu Bündnissen gezwungen. Der seit 1815 bestehende Deutsche Bund wird aufgelöst und stattdessen der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung gegründet. Das in der Schlacht bei Königgrätz vernichtend geschlagene Kaisertum Österreich muss trotz des Sieges in der Seeschlacht bei Lissa Gebiete an das mit Preußen verbündete Italien abtreten. .. weiterlesen