Caesar-Altes-Museum-Berlin


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גאיוס יוליוס קיסר, המוזיאון הישן, ברלין Strukturierte Daten auf Commons bearbeiten
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Gnaeus Domitius Ahenobarbus war ein Politiker und Heerführer der späten Römischen Republik. Er war ein bedeutender Protagonist der Römischen Bürgerkriege und kämpfte zunächst gegen Gaius Iulius Caesar. Nach dessen Tod schloss er sich den Caesarmördern an und kämpfte gegen die Triumvirn. Nach der Niederlage in der Schlacht bei Philippi wechselte er auf die Seite des Marcus Antonius, der ihm im Jahr 32 v. Chr. zum Konsulat verhalf. Er versuchte den Einfluss Kleopatras, der Geliebten des Antonius, zu mindern, was ihm aber nicht gelang. Kurz vor der absehbaren Niederlage in der Schlacht bei Actium lief er schließlich zu Octavian über, starb aber noch vor der Schlacht an Fieber. Sein Urenkel Nero wurde 54 n. Chr. römischer Kaiser. .. weiterlesen

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Die Geschäfte des Herrn Julius Caesar ist ein unvollendetes Werk des deutschen Schriftstellers Bertolt Brecht, das ursprünglich aus sechs Büchern bestehen sollte. Brecht arbeitete daran von 1938 bis 1939 im dänischen Exil. 1949 erschien zuerst das zweite Buch der Reihe „Unser Herr C.“ in der Zeitschrift Sinn und Form (Berlin). 1957 wurden postum das dritte Buch „Klassische Verwaltung einer Provinz“, ebenfalls in Sinn und Form, sowie das gesamte Fragment im Gebrüder Weiss Verlag (Berlin/West) und im Aufbau-Verlag (Berlin/DDR) veröffentlicht. .. weiterlesen

Marcus Porcius Cato der Jüngere

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Das Römische Verfassungsrecht bezeichnet den Kern der normativen Ordnung des Römischen Reiches und behandelt dessen staatsrechtliche Handlungsgrundlagen und Regeln auf Ebene der höchsten politischen Ämter in der Zeit zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr. Betroffen sind davon vornehmlich die leitenden Amtsführer der jeweiligen Epochen, zunächst die Könige, dann die Konsuln und Prätoren, später die Kaiser. Daneben ist das Recht der unter den Konsuln stehenden Magistrate bedeutsam, die innerhalb der Ämterlaufbahn, dem cursus honorum, liegen. Außerhalb der Ämterlaufbahn werden als verfassungsrechtliche Hoheitsträger ganz besonders der römische Senat und das Amt des Diktators erfasst. Der Senat nahm im römischen Verfassungsleben eine permanent aktive Rolle ein, wobei seine anfänglich sehr hohe Autorität im Laufe der Zeit zunehmend untergraben wurde. Andere Ämter entstanden und erloschen. Ebenfalls außerhalb der Ämterlaufbahn standen die Volksversammlungen und die Volkstribunen. Empirisch und soziologisch ist zudem von Bedeutung, dass die Verfassungswirklichkeit, der tatsächliche Umgang mit den normativen Vorgaben, Abweichungen in den Entscheidungsabläufen bereithielt. Eine schriftliche Verfassungsurkunde gab es nie. .. weiterlesen

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