Ausnahmezulassung 280 kmh 1996-12-27


Autor/Urheber:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Größe:
1275 x 1737 Pixel (335042 Bytes)
Beschreibung:
Ausnahmezulassung, die es Zügen erlaubt, auf Abschnitten der Neubaustrecken Hannover–Würzburg und Mannheim–Stuttgart bis zu 280 km/h zu fahren. Die Genehmigung stellt eine Abweichung von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptbahnen in Deutschland von 250 km/h nach § 40 (2) EBO dar. Die Ausnahmezulassung hob zwei ähnliche, für den ICE 1 bzw. ICE 2 bestimmte Zulassungen auf. (Aktenzeichen: 15/32.31.01/139 EBA 96 (4))
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Public domain
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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