Aufkleber Eigentum des Volkes Inv-Nr
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InventarDas Inventar ist im Rechnungswesen ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. In Rechtstexten und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Inventar in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Einerseits für eine Sachgesamtheit von Sachen, die in einem jeweils angegebenen Zusammenhang stehen. Andererseits für ein Verzeichnis von selbstständigen Sachen einer Sachgesamtheit,. Im Rahmen von Inventarisationsprojekten der Kunstwissenschaft werden umfangreiche Inventare, vor allem für Denkmäler, erstellt. Im Archivwesen wurden seit dem 19. Jahrh. die im Zuge der archivischen Verzeichnung erstellten Repertorien unter dem Titel „Inventar“ in langen Veröffentlichungsreihen publiziert. Die Unterscheidung in lebendes und totes Inventar bei einer Sachgesamtheit kommt in Rechtsvorschriften nicht vor, wird jedoch häufig bei vertraglichen Regelungen verwendet. .. weiterlesen
VolkseigentumVolkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das im Gegensatz zum Eigentumsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem („jedermann“), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Vermögensgegenständen zustehe. .. weiterlesen