19280518-shakhty-lawsuit-02
Der Urheber dieses Werks ist 1928 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 95 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
- es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
- es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
- es im Herkunftsland (Russland) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
For background information, see the explanations on Non-U.S. copyrights.
Note: in addition to this statement, there must be a statement on this page explaining why the work was PD on the URAA date in its source country. Additionally, there must be verifiable information about previous publications of the work.
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Schachty-ProzessDer Schachty-Prozess vom 18. Mai bis 7. Juli 1928 war der erste Schauprozess in der Sowjetunion nach dem Prozess gegen die Sozialrevolutionäre 1922. Er richtete sich gegen sowjetische und einige ausländische parteilose Spezialisten. Der Prozess machte deutlich, dass die Phase der Klassenversöhnung der Neuen Ökonomischen Politik (NÖP) vorbei war und stand im Zusammenhang mit der Revolution Stalins aus Zwangskollektivierung der Landwirtschaft und der raschen Industrialisierung der Sowjetunion im Zeichen des ersten Fünfjahresplans. Der Prozess war von langer Hand vorbereitet und die Angeklagten hatten zu gestehen, was man ihnen vorher gesagt hatte. Allerdings war die Organisation noch nicht so perfekt, wie bei Prozessen in den folgenden Jahren. Zahlreiche Angeklagte waren nicht bereit, sich schuldig zu bekennen oder widerriefen ihre Aussagen. Gleichwohl wurden die meisten der über fünfzig Angeklagten verurteilt. Die Moskauer Prozesse während des Großen Terrors in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre liefen im Wesentlichen nach dem Muster des Schachty-Prozesses ab. .. weiterlesen