Österreichische Bundespolizei 02
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ExekutivbediensteterAls Exekutivbediensteter (EB) wird in Österreich ein Beamter oder Vertragsbediensteter bezeichnet, der Exekutivdienst verrichtet. Dieses sind meist Angehörige der Wachkörper Bundespolizei und Justizwache, aber auch z. B. Angehörige des EKO Cobra oder der Flugpolizei. Nicht als EB gelten z. B. rechtskundige Beamte des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden (Polizeijuristen). Exekutivbediensteter ist ein Amtstitel gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. Zusätzlich trägt jeder EB einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung der österreichischen Exekutivbediensteten. .. weiterlesen
PolizeiDie Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet. .. weiterlesen
Bundespolizei (Österreich)Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, großteils uniformierter, ziviler (nichtmilitärischer), jedoch nach militärischem Muster organisierter Wachkörper der Republik Österreich, der 2005 durch Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps eingerichtet wurde. Die Bezeichnung auf Uniformen und Fahrzeugen lautet nicht Bundespolizei, sondern Polizei. Der Personalstand der Bundespolizei beträgt etwa 31.000 Bedienstete, mit mehr als 6.000 Kraftfahrzeugen sowie ungefähr 100 Fahrrädern und 70 Wasserfahrzeugen, die in etwa 1.000 Dienststellen ihren Dienst versehen. .. weiterlesen