WIPO-Urheberrechtsvertrag

WIPO-Urheberrechtsvertrag

Titel (engl.):WIPO Copyright Treaty
Abkürzung:WCT
Datum:20. Dezember 1996
Fundstelle:BGBl. 2003 II S. 754, 755
(dreisprachig EN FR DE)
Vertragstyp:Multinational
Rechtsmaterie:Gewerblicher Rechtsschutz
Unterzeichnung:siehe wipo.int
Ratifikation:88 Verbandsländer (15. März 2011)[1]

Deutschland:Unterzeichnung 20. Dezember 1996
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Der WIPO-Urheberrechtsvertrag, kurz WCT (von englisch WIPO Copyright Treaty), ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen im Sinne des Artikels 20 der Berner Übereinkunft; er bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.

Der Schutz von Computerprogrammen wird in Artikel 4[2] dem Schutz literarischer Werke nach der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Fassung von 1971 gleichgesetzt. Beschränkungen dieses Schutzes – z. B. durch patentrechtlich geschützte Ideen – dürfen die normale wirtschaftliche Verwertung urheberrechtlich schutzwürdiger Computerprogramme nach Art. 10 Abs. 2[3] nicht wesentlich beeinträchtigen, so wie dies auch für technische Fachbücher gilt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. WIPO Copyright Treaty (PDF; 62 kB)
  2. WIPO Copyright Treaty - Article 4, Computer Programs
  3. WIPO Copyright Treaty - Article 10, Limitations and Exceptions