Volkszählung in Deutschland 2022

Der Zensus 2022 ist eine für Mai 2022 in Deutschland geplante Volkszählung, mit der Bevölkerungs- sowie Wohnungsdaten gewonnen werden, die in der Europäischen Union (EU) im Abstand von zehn Jahren erhoben werden.

Rahmenvorgaben der Europäischen Union

Die Europäische Union hat mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen.[1] Im Jahr 2011 fand die Volkszählung deshalb erstmals mit einem Nukleus an einheitlichen Merkmalen als europaweiter Zensus statt. Gemäß dem zehnjährigen Turnus wird er europaweit bezogen auf das Jahr 2021 erneut erhoben, wobei die tatsächliche Datenerhebung in einigen Ländern aufgrund der COVID-19-Pandemie abweichend zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Bis 2011 fanden Volkszählungen in den einzelnen Ländern uneinheitlich statt.

Zensus in Deutschland

Das Statistische Bundesamt bereitet den Zensus im Benehmen mit den statistischen Ämtern der Länder organisatorisch und technisch vor. Die Statistischen Landesämter sind für die Durchführung der Erhebung verantwortlich. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verschiebt sich der Zensus jedoch in Deutschland auf das Jahr 2022. Neuer Stichtag ist der 15. Mai 2022. Die Ergebnisse des Zensus werden auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet, um die Verpflichtungen für das von der EU geforderte Jahr 2021 zu erfüllen.[2]

Gesetze

Für die gesetzlichen Grundlagen ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) verantwortlich. Es wirbt für den Zensus mit den Fragen und der Feststellung: „Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, führt Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus – auch Volkszählung genannt – durch.“[3]

Am 10. März 2017 ist das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (seit 10. Dezember 2020: Zensusvorbereitungsgesetz 2022) in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten des registergestützten Zensus 2022 geschaffen.

Am 26. November 2019 wurde das Zensusgesetz 2021 (seit 10. Dezember 2020: Zensusgesetz 2022) erlassen, mit dem die Bundesstatistik angeordnet wird (BGBl. I S. 1851). Es regelt auch die Merkmale, die zum Zensusstichtag im Jahr 2022 erhoben werden sollen, sowie die weiteren Vorgaben für den Zensus 2022.

Methodik

Nach dem derzeitigen Planungsstand wird der Zensus 2022 nach einer ähnlichen Methode wie der Zensus 2011 als registergestützter Zensus durchgeführt. Die Melderegister werden eine wesentliche Grundlage zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen bilden. Angesichts fehlender Immobilienregister sollen Informationen über Gebäude und Wohnungen wieder durch eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erhoben werden.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 13. August 2008 (deutschsprachige Fassung).
  2. Der Zensus wird in das Jahr 2022 verschoben. Pressemitteilung vom 10. Dezember 2020, abgerufen am 30. Mai 2021.
  3. Zensus 2021. Abgerufen am 3. Juli 2018 (deutsch).
  4. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Aktuelle Informationen zum Zensus 2021. Abgerufen am 17. November 2018.