Volksstaat Hessen

Volksstaat Hessen
WappenFlagge
Wappen des Volksstaates HessenFlagge des Volksstaates Hessen
Lage im Deutschen Reich
Entstanden ausGroßherzogtum Hessen
Aufgegangen inGroß-Hessen und Rheinland-Pfalz
Daten aus dem Jahr 1925
LandeshauptstadtDarmstadt
Regierungsform
StaatsoberhauptStaatspräsident
VerfassungVerfassung vom 12. Dezember 1919
Bestehen1918–1945
Fläche7692 km²
Einwohner1.347.279
Bevölkerungsdichte175 Ew./km²
Religionen30,9 % Röm.-Kath.
66,2 % Ev.
1,5 % Juden
1,4 % Sonstige
HymneHessenlied
Reichsrat2 Stimmen
Kfz-KennzeichenV O / V R / V S
Verwaltung3 Provinzen
18 Kreise
977 Gemeinden
Karte
Karte des Volksstaates Hessen

Der Volksstaat Hessen war von 1918/19 bis 1945 ein Land des Deutschen Reiches auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Er entstand nach der Absetzung des Großherzogs Ernst Ludwig am 9. November 1918 und der Abschaffung der Monarchie. Übereinstimmend mit dem Großherzogtum Hessen, dessen Rechtsnachfolger der Volksstaat Hessen war, bestand der neue Staat aus zwei größeren voneinander getrennten Gebieten in Mittel- und Südhessen (einschließlich Rheinhessens) sowie einer Reihe kleinerer Exklaven.

Der Namenszusatz Volksstaat bezog sich auf die nach dem Ende der Monarchie eingeführte Republik und wurde analog zur Bezeichnung Freistaat verwendet.

Im Zuge der alliierten Rheinlandbesetzung aufgrund des Versailler Vertrages waren etwa 40 Prozent des Staatsgebietes, insbesondere die hauptsächlich linksrheinische Provinz Rheinhessen, aber auch zeitweise Gebiete der Provinz Starkenburg, bis zum 30. Juni 1930 von französischen Truppen besetzt.

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 bestand das Land nur noch als Rechtssubjekt ohne Staatscharakter fort, behielt aber formal eine Landesregierung.

Nach der deutschen Kapitulation Anfang Mai 1945 wurde das linksrheinische Gebiet des Volksstaats Hessen Teil der französischen Besatzungszone und des am 30. August 1946 gegründeten Landes Rheinland-Pfalz. Das rechtsrheinische Gebiet wurde Teil der US-amerikanischen Zone und ging, zusammen mit den Gebieten der preußischen Provinz Hessen-Nassau, im am 19. September 1945 gegründeten Staat Groß-Hessen auf, der 1946 in Land Hessen umbenannt wurde.

Verfassung

Nach der Ausrufung der Republik am 9. November 1918[1] wurde der erste Landtag am 26. Januar 1919 frei gewählt. Das Parlament erließ bereits am 20. Februar eine vorläufige Verfassung um sofort eine Rechtsgrundlage zu haben. Gleichzeitig begannen die Beratungen im Landtag, der als Verfassungsgebende Versammlung diente. Die endgültige Hessische Verfassung[2] wurde am 12. Dezember 1919 veröffentlicht. Die Verfassung wurde dreimal geändert:

  • mit Gesetz vom 4. November 1924[3]
  • mit Gesetz vom 27. September 1927[4]
  • mit Gesetz vom 28. März 1930[5]

Landtag und Ständehaus

Landesregierung

Siehe hierzu auch Hessische Landesregierung.

Mit dem „Gleichschaltungsgesetz“ vom 31. März 1933 und dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 wurde die staatliche Souveränität der Länder beendet. Zu Ministerpräsidenten mit eingeschränkten Befugnissen wurden Philipp Wilhelm Jung (1933 bis 1935) und der Gauleiter im Gau Hessen-Nassau Jakob Sprenger (1935 bis 1945) ernannt.

Regierungschef:

Staatspräsident/Ministerpräsident/Führer der Landesregierung:

Verwaltungsgliederung

Nach 1918 übernahm der Volksstaat Hessen die Gliederung des Großherzogtums in die drei Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen, die wiederum in insgesamt 18 Landkreise unterteilt waren. Das Staatsgebiet umschloss 8 badische und preußische Enklaven, während 11 hessische Exklaven von badischem Gebiet umschlossen waren.[6]

Die Provinzen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Das Jahr 1938 brachte eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene. Am 1. November 1938 wurden die Kreise Bensheim, Schotten sowie Oppenheim aufgelöst. Die Gesamtzahl der Kreise verminderte sich somit auf 15. Gleichzeitig wurden die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach am Main und Worms als Stadtkreise verselbständigt.[7] Mit Wirkung zum 1. Januar 1939 wurden alle Kreise in Landkreise umbenannt.[8] Diese so geschaffene Kreiseinteilung des Volksstaates hatte bis zum Kriegsende 1945 Bestand.

Entwicklung

Gründung

Verordnung zur Wahl einer Verfassunggebenden Versammlung für die Republik Hessen vom 10. Dezember 1918

Am 8. November 1918 kam es in Hessen zu einer Revolte eines Teils der in Darmstadt stationierten Truppen als Teil der Novemberrevolution. Großherzog Ernst Ludwig reagierte darauf mit der Benennung eines Staatsrates, in dem jeweils zwei Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien und der Großherzog mit seinen Ministern vertreten waren. In diesem Gremium traten die Linksparteien für eine Abdankung des Großherzogs ein. Der Großherzog lehnte dieses Ansinnen ab, unterstützt durch die nationalliberalen Vertreter im Staatsrat Arthur Osann und Heinrich Köhler.

Daraufhin erklärte der Darmstädter Arbeiter- und Soldatenrat am 9. November 1918 die Absetzung des Großherzogs. Der Arbeiter- und Soldatenrat beauftragte Ulrich mit der Regierungsbildung. Am 14. November wurde die Übergangsregierung aus Carl Ulrich, Heinrich Fulda (SPD), Konrad Henrich (Fortschrittspartei) und Otto von Brentano di Tremezzo (Zentrum) gebildet. Auch wenn die Republik durch den Arbeiter- und Soldatenrat geschaffen wurde, war Carl Ulrich ein entschiedener Anhänger der repräsentativen Demokratie. Am 27. November wies er die Behörden des Landes an, Anordnungen nicht mehr von den Räten, sondern ausschließlich von der Regierung anzunehmen. Gleichzeitig wurden freie Wahlen für den 26. Januar 1919 angesetzt.[10] Am 10. Dezember 1918 wurde die Verordnung über Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen vom 3. Dezember 1918[11] im Hessischen Regierungsblatt veröffentlicht, zugleich die erste dort veröffentlichte Rechtsvorschrift, die von Carl Ulrich gezeichnet ist.

Gleichschaltung

Der erste Schritt war die Ernennung eines Reichsstatthalters am 5. Mai 1933, womit der Gauleiter im Gau Hessen-Nassau Jakob Sprenger betreut wurde. Im Verlauf des Jahres 1933 verkleinerte Sprenger die Regierung des Volksstaats Hessen durch verschiedene Verordnungen und Personalentscheidungen. Letztere behielt Sprenger sich persönlich vor, auch wenn ihn die Funktion als Reichsstatthalter dazu nicht legitimierte. Bis zum Jahresende hatte er die Zahl der Minister von fünf auf einen Minister und einen Staatssekretär und die der gehobenen Ministerialbeamten von 40 auf neun gesenkt. Alle Ministerien wurden zum Hessischen Staatsministerium zusammengefasst, dem Ministerpräsidenten der Titel Staatspräsident entzogen.

Zudem setzte Sprenger sich im persönlichen Machtkampf gegen Ministerpräsidenten Ferdinand Werner durch. Werner, obgleich selbst NSDAP-Mitglied, sorgte für ein formal weitgehend korrektes Arbeiten der Landesverwaltung und unterstützte Polizeikommissar Werner Best bei dessen Vorgehen gegen die SA. Vor allem aber wehrte Werner sich gegen die Versuche Sprengers, den Volksstaat mit den anderen Landesteilen im Gau Hessen-Nassau zu verschmelzen. Zur Eskalation kam es, als Sprenger die vier Handelskammern seines Gebiets zusammenlegen wollte. Werner intervenierte bei Adolf Hitler persönlich dagegen, blieb aber letztlich erfolglos. Sprenger drängte den Ministerpräsidenten daraufhin am 20. September 1933 zum Rücktritt und setzte als Nachfolger Philipp Wilhelm Jung ein, der aber nur noch den Titel Staatsminister trug.

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Landtag aufgehoben und die Hoheitsrechte des Volksstaates Hessen wurden auf das Reich übertragen. Die Landesregierung wurde der Reichsregierung unterstellt. Die Reichsregierung erlangte die verfassungsgebende Befugnis für Hessen. Damit endete die Eigenstaatlichkeit des Volksstaates Hessen; das Land bestand nun nur noch als Rechtssubjekt ohne Staatscharakter fort, behielt aber formal eine Landesregierung. Nachdem Sprenger und Jung sich Anfang 1935 überworfen hatten, ernannte Hitler Sprenger am 1. März 1935 nach dem Reichsstatthaltergesetz zum Regierungschef. Nach Sachsen war der Volksstaat Hessen damit das zweite Reichsglied, in dem die NSDAP-Gauleitung komplett die oberste Landesverwaltung ersetzt hatte. Der bisherige stellvertretende Gauleiter Heinrich Reiner wurde Staatssekretär im Kabinett Sprenger ohne weitere Minister.

Mit Wirkung zu 1. April 1937 erließ Sprenger ein Gesetz, das die Provinzen Oberhessen, Rheinhessen und Starkenburg auflöste.

Nachkriegsentwicklung

Nach der militärischen Besetzung des Volksstaates Hessen durch die Alliierten wurde der Rhein zur Zonengrenze zwischen dem linksrheinischen Rheinhessen in der französischen Besatzungszone, während der rechtsrheinische Hauptteil in der amerikanischen Besatzungszone lag.

Am 14. April 1945 übernahm Ludwig Bergsträsser von der US-Militärregierung den Auftrag, eine überregionale Verwaltung aufzubauen als Vorsitzender (ab 8. Mai 1945 Präsident) einer zu errichtenden „Deutschen Regierung“ mit Sitz in Darmstadt.

Die Befugnisse Bergsträssers wurden bis Anfang August 1945 vollständig auf die früheren Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Volksstaates Hessen ausgeweitet und seine Administration in „Deutsche Regierung des Landes Hessen“ umbenannt.

Nach der Proklamation von Groß-Hessen durch die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945 wurde die bisherige Darmstädter Deutsche Regierung am 4. November 1945 in Regierungspräsident Hessen, am 21. Januar 1946 schließlich in Regierungspräsident Darmstadt umbenannt.[12] Damit ging der Volksstaat Hessen mit seinen rechtsrheinischen Gebieten als Regierungsbezirk Darmstadt in dem neuen Land auf. Das linksrheinische Rheinhessen wurde 1946 als Regierungsbezirk Rheinhessen ein Teil von Rheinland-Pfalz.

Wappen

Am 20. Februar 1920 erhielt der Volksstaat Hessen ein neues Staatswappen.[13]

Wappen des Volksstaats Hessen
Wappen des Volksstaats Hessen
Blasonierung: „Auf dem Wappenschild ist der silber-rot gestreifte Löwe auf blauem Feld zu sehen. Darüber sitzt goldenes Laubwerk mit blauen Früchten in Form einer Krone.“

Der Entwurf stammt aus der Feder des deutschen Heraldikers Otto Hupp (1859–1949), der auch zahlreiche andere Staatswappen gestaltete, so zum Beispiel das bayerische Staatswappen von 1923.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ausrufung der Republik in Darmstadt, 9. November 1918. Zeitgeschichte in Hessen. (Stand: 9. November 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Verfassung des Volksstaates Hessen
  3. RegBl. S. 367
  4. RegBl. S. 170
  5. RegBl. S. 49
  6. Artikel „Hessen“ (2) in: Der Große Brockhaus, 15. Auflage
  7. Landkreis: Gießen Geschichtlicher Abriss, siehe 1938@1@2Vorlage:Toter Link/www.lkgi.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  8. § 4 der Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938 (RGBl. I S. 1675)
  9. Die Entstehung des Kreises Bergstraße. (PDF; 9,02 MB) In: Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. 2007, S. 109, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2016; abgerufen am 3. November 2022.
  10. Friedrich Knöpp: Der Volksstaat Hessen 1918–1933. In: Uwe Schultz: Geschichte Hessen. Stuttgart 1983, ISBN 3-8062-0332-6
  11. Hessisches Regierungsblatt vom 10. Dezember 1918, S. 245–263.
  12. Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen): Suche nach „Deutsche Regierung des Landes Hessen“ in den Beständen des HStAD
  13. Dieter Emrich: 60 Jahre Hessisches Landeswappen. Entstehungssgeschichte, Vorläufer, Ursprünge. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstrasse. 42, 2009, S. 177–200. Zitiert nach: Neues Staatswappen für den Volksstaat Hessen, 20. Februar 1920. Zeitgeschichte in Hessen (Stand: 29. August 2017). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 22. Oktober 2017.

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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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