Verwaltungszustellung

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Umschlag einer förmlichen Zustellung (Inhalt hier: Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit)

Die Verwaltungszustellung ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken im Verwaltungsverfahren.

Sie ist beispielsweise im Zwangsmittelverfahren oder gem. § 73 Abs. 3 S. 1 VwGO für Widerspruchsbescheide gesetzlich vorgeschrieben. Das Verwaltungszustellungsrecht richtet sich danach, ob eine Bundes- oder Landesbehörde handelt (die Kommunen zählen hier zur Landesebene).

Für Bundesbehörden gilt das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben eigene Verwaltungszustellungsgesetze. In den anderen Bundesländern wird auf das Bundesgesetz verwiesen.[1]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Förmliche Zustellung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hanns Engelhardt/Michael App/Arne Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017, Einführung VwZG Rn. 6

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Postzustellungsurkunde, Förmliche Zustellung, 2013.jpg
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Umschlag einer förmlichen Zustellung mit Zustellungsurkunde, in dem sich ein zuzustellendes Dokument/Schriftstück befindet (hier: Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit)