Umweltpolitik der Europäischen Union

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Die Umweltpolitik der Europäischen Union ist ein Politikfeld der EU, in dem die Union weitreichende Kompetenzen hat. Ziele der EU-Umweltpolitik sind laut Art. 191 AEUV „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität; Schutz der menschlichen Gesundheit; umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels“.[1] Zuständiger Kommissar für Umwelt ist seit 2014 der maltesische Politiker Karmenu Vella.

Geschichte

In den Anfangsjahren der europäischen Integration spielte das Thema Umwelt keine bedeutende Rolle. So war der Politikbereich nicht im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von 1957 enthalten. Gewissermaßen als Startschuss für die Entwicklung einer eigenständigen EU-Umweltpolitik kann die Pariser Gipfelkonferenz von 1972 betrachtet werden, wo die damaligen Staats- und Regierungschefs eine Erklärung zur Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik verabschiedeten.[2] Infolge des Gipfels wurde 1973 das erste Umweltaktionsprogramm (UAP) verabschiedet, das die Leitlinien zur Entwicklung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik festschrieb. Institutionell zeigte sich die gesteigerte Relevanz des Politikbereichs in der Schaffung der Generaldirektion XI „Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz“ im Jahr 1981.[3]

Primärrechtlichen Rang erhielt die Umweltpolitik mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1987, wo sie als offizielles Handlungsfeld im EWG-Vertrag verankert wurde. Die folgenden Verträge stärkten die Kompetenzen der EU in diesem Politikfeld stetig. Der Vertrag von Maastricht (1993) nahm das Konzept der „nachhaltigen Entwicklung“ auf, das im Vertrag von Amsterdam (1999) zu einem vorrangigen Ziel der Union gemacht wurde. Weiterhin wurden die Entscheidungsverfahren zunehmend vergemeinschaftet: Während es ursprünglich für alle Beschlüsse der Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten und lediglich einer Anhörung des Europäischen Parlaments bedurfte (Anhörungs- oder Konsultationsverfahren), so wurden mit dem Vertrag von Maastricht qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Rat und das Verfahren der Zusammenarbeit eingeführt.[3] Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) entscheiden Rat und Parlament gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über das Tätigwerden der EU (Art. 192 AEUV).

Rechtliche Strukturen und Akteure

Die Institutionen der EU, die bei politischen Prozessen und Entscheidungen zum Tragen kommen, spielen in der Umweltpolitik der EU eine beispielhafte Rolle für supranationale Politik. Der Rechtsgrundsatz „Europarecht bricht Bundesrecht“ kann in der Umweltpolitik umgedeutet werden in: „Europarecht gibt Bundesrecht vor“. So gibt die Europäische Union für die Mitgliedsländer verpflichtende Rechtsakte als Teile des europäischen Sekundärrechts vor. Dies sind in der Umweltpolitik vor allem Verordnungen (allgemeine Regelung mit unmittelbarer innerstaatlicher Geltung; entspräche im staatlichen Recht einem Gesetz) und Richtlinien (allgemeine Regelung, die von den Mitgliedstaaten in staatliches Recht umzusetzen ist), seltener auch Beschlüsse (verbindliche Regelung im Einzelfall; eine Entscheidung ist nur für die darin bezeichneten Adressaten verbindlich; entspräche im staatlichen Recht einem Verwaltungsakt) oder Empfehlungen und Stellungnahmen (rechtlich nicht verbindlich). Die Aufgaben der drei Gewalten werden bezüglich der Umweltpolitik der EU auf den unterschiedlichen Ebenen von verschiedenen Institutionen, bzw. von konkreten Abteilungen oder Ausschüssen wahrgenommen.

Aktionsfelder und politische Implikation

Die Umweltaktionsprogramme

Seit 1973 bündelt die Europäische Union in so genannten Umweltaktionsprogrammen (Environment Action Programmes) ihre politischen Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes und legt die mittelfristigen Zielsetzungen in diesem Bereich fest. Das aktuelle Sechste Aktionsprogramm für die Umwelt steht unter dem Titel „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand“. Zu Prioritäten des Programms wurden die Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften, die Einbeziehung der Umweltschutzziele in andere Politikbereiche, Zusammenarbeit mit dem Markt und Einbeziehung der Bürger, Bewirkung einer Verhaltensänderung sowie die Berücksichtigung von Umweltbelangen in Entscheidungen über die Flächennutzungsplanung und Raumordnung erklärt.[4] Das Programm ist am 21. Juli 2012 nach zehn Jahren Laufzeit ausgelaufen. Über ein Nachfolgeprogramm wird derzeit diskutiert.[5]

Die Europäische Öko-Verordnung ist eines der Beispiele für eine weitreichende Integration der EU-Mitgliedstaaten in der europäischen Umweltpolitik.

Siehe auch

Literatur

  • Breyer, Hiltrud (MdEP) (2005): EU-Umwelthandbuch – Keine Angst vor Brüssel (PDF; 1,7 MB)
  • Thorsten Schulz-Walden: Anfänge globaler Umweltpolitik. Umweltsicherheit in der internationalen Politik (1969–1975). Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-72362-5.
  • Gaby Umbach: Umweltpolitik. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z: Taschenbuch der europäischen Integration. 11. Auflage. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4478-0, S. 338–342.
  • Europäische Kommission (2001): Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand. Das 6. Aktionsprogramm der EG für die Umwelt. (PDF; 286 kB)
  • Andrew Jordan: Environmental Policy in the European Union. Actors, Institutions and Processes. Earthscan, 2. Auflage, ISBN 978-1-84407-158-6
  • Christoph Knill: Europäische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem. Leske + Budrich, Opladen. ISBN 978-3-8100-3761-9

Weblinks

Offizielle Links

Nachrichten

Einzelnachweise

  1. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Artikel 191. Juristischer Informationsdienst, abgerufen am 14. Februar 2012.
  2. Christoph Knill: Entwicklungen innerhalb der EU. In: Informationen zur politischen Bildung, Heft 287. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 15. Februar 2012.
  3. a b Gaby Umbach: Umweltpolitik. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z: Taschenbuch der europäischen Integration. 11. Auflage. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4478-0, S. 338–342.
  4. Sechstes Aktionsprogramm für die Umwelt. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 17. Februar 2012.
  5. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Zusammenarbeit beim Umweltschutz: Entwicklung der Umweltpolitik in der Europäischen Union (EU). (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 8. März 2012; abgerufen am 17. Februar 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stmug.bayern.de

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