UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement

Durch das UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement werden die Kriterien festgelegt, um europäische Fußballstadien zu klassifizieren. Es gibt vier Kategorien: 1, 2, 3 und 4. Zuständig für die Klassifizierung sind die entsprechenden Landesverbände. Sie haben Stadien, in denen Spiele eines internationalen Wettbewerbs ausgetragen werden sollen, zu inspizieren und anhand der Kriterien Stadionzertifikate auszustellen, die an die UEFA-Administration zu übermitteln sind.

In Deutschland wird die Klassifizierung gemeinsam von DFB und DFL vorgenommen. Dazu wurde ein „Stadionhandbuch – Anforderungen an Fußballstadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht“ entwickelt, welches in weiten Teilen auf das UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement Bezug nimmt. Vor Einführung des UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglements im Jahr 2006 benannte die UEFA Fünf-Sterne-Stadien und Vier-Sterne-Stadien. Die Auszeichnung als Fünf-Sterne-Stadion war Voraussetzung, damit in einem Stadion ein Champions-League-Finale ausgetragen werden kann. Um ein UEFA-Pokal-Finale (heute UEFA Europa League) austragen zu können, musste ein Stadion mindestens als Vier-Sterne-Stadion klassifiziert sein. Trotz dieser Bedeutung der Auszeichnung gab es von Seiten der UEFA keine offizielle Liste der ausgezeichneten Stadien.

Kriterien

Im Stadioninfrastruktur-Reglement finden sich eine Vielzahl von Anforderungen, die von Stadien jeder Kategorie erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Parkplätze für die beiden Mannschaftsbusse vorhanden sein. Stadien der Kategorie 4 wurden früher als Elitestadion bezeichnet. Im Folgenden sind die Anforderungen aufgeführt, die je nach Stadionkategorie unterschiedlich sind:

Anforderungen gemäß UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement Ausgabe 2018
AnforderungKategorie 1Kategorie 2Kategorie 3Kategorie 4
Stadion­kapazitätMindestkapazität:200 Zuschauer1500 Sitzplätze4500 Sitzplätze8000 Sitzplätze
Steh- und SitzplätzeEs sind Stehplätze erlaubt.Es sind ausschließlich Sitzplätze erlaubt. Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben (Sitzbänke jeglicher Art sind nicht zulässig und fallen in die Kategorie Stehplätze).a
Mindestanzahl an VIP-Sitzplätzen505075100
Flutlichtanlagehorizontale Beleuchtungsstärkeausreichende Beleuchtung, um Übertragung zu gewährleisten800 lx1200 lx1400 lx
vertikale Beleuchtungsstärke350 lx750 lx1000 lx
Notstrom­aggregatFlutlichtspiele350 lx
für übertragene Spiele350 lx800 lx900 lx
KontrollraumKontrollraum, der einen Überblick über den gesamten Innenraum des Stadions ermöglicht und mit Kommunikationstechnik ausgestattet ist.
Video­überwachungPermanentes Videoüberwachungssystem sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadions. Die Kameras müssen über Standbildfunktion verfügen und an Farbmonitore angeschlossen sein, die im Kontrollraum untergebracht sind.
SpielfeldLänge100 – 105 m105 m
Breite64 – 68 m68 m
Zäune zwischen Zuschauern und Spielfelderlaubtnicht erlaubt
SchiedsrichterkabinenMindestgröße20 m²
ParkplätzeVIP-Parkplätze in einem sicheren Bereich2050100150
Bussemind. 2 für die Mannschaften
Arbeitsbereich für die MedienMindestzahl an Arbeitspositionen102030
KamerapositionMindestgröße für die Plattform der Hauptkamera2 × 2 m4 × 2 m6 × 2 m
PressetribüneMindestanzahl Sitzplätze10203060
Mindestanzahl Sitzplätze mit Tisch5101530
Position der PressetribüneZentral auf der Haupt­tribüne mit Sicht auf das Spielfeld mit einfachem Zugang zu anderen Medienbereichen
Plätze für TV-­kommentatoren1 (nur bei übertragenen Spielen)3510
TV-StudiosMindestanzahl12
Erforderliche Größe5 m × 5 m × 2,5 m (Länge/Breite/Höhe)
zusätzliche AnforderungEinschließlich eines Moderationsstudios mit Blick auf das Spielfeld
Bereich für Übertragungs­wagenFlächemind. 300 m²mind. 400 m²mind. 600 m²mind. 1000 m²
Ortneben dem Stadion liegen, idealerweise auf der Seite der Hauptkameraplattform mit freier Sicht auf den südwestlichen bis südöstlichen Horizont bieten oder in höchstens 50 m Entfernung von einem separaten Satelliten-Uplink-Bereich liegen
Presse­konferenzraumAnforderungEin Teil des Arbeitsraums für die Medien kann als Pressekonferenzraum verwendet werden.Es muss mindestens ein Pressekonferenzraum zur Verfügung stehen, ausgestattet mit Pult, Kameraplattform, Podium, Splitbox, Tonanlage und Stühlen.
Mindestanzahl Sitzplätze203050
a 
Im Rahmen einer Erprobung sind in den Saisons 2022/23 und 2023/24 in den Stadien in Deutschland, Frankreich und England für Spiele in der Gruppenphase sowie für das Achtelfinale, das Viertelfinale und das Halbfinale auch Stehplätze erlaubt.[1]

Wettbewerbe

Nach dem Reglement der UEFA Champions League und der UEFA Europa League mussten die Stadien bis einschließlich der Saison 2020/21 in der ersten und zweiten Qualifikationsrunde mindestens die Kriterien der Kategorie 2 erfüllen. Infolge der Neuordnung der europäischen Wettbewerbe gilt dies ab der Saison 2021/22 für die UEFA Champions League und die UEFA Conference League. In der Europa League sind diese Qualifikationsrunden weggefallen.

In der dritten Qualifikationsphase muss es mindestens der Kategorie 3 entsprechen, für die Play-off-Entscheidungsspiele wird in der Europa League und Conference League ein Stadion der Kategorie 3 benötigt, in der Champions League ein Stadion der Kategorie 4. Für die folgenden Spiele bis einschließlich Halbfinale wird die Kategorie 4 benötigt. Die Endspiele müssen auf Stadien der Kategorie 4 mit Naturrasen stattfinden, es können zudem weitere Voraussetzungen gefordert werden.[2][3][4][5][6]

Der UEFA Super Cup muss in einem Stadion ausgetragen werden, das die infrastrukturellen Kriterien der Kategorie 3 erfüllt.[7] Bei der U21-Europameisterschaft müssen die Stadien für den Qualifikationswettbewerb die Anforderungen der Kategorie 2 erfüllen. Die Endrunde erfordert Stadien der Kategorie 3.[8] Die Spiele der UEFA Women’s Champions League ab der Qualifikationsrunde bis einschließlich Halbfinale können in Stadien der Kategorie 1 ausgetragen werden. Das Endspiel erfordert mindestens Kategorie 2.[9] Die UEFA kann in besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag Ausnahmen im Hinblick auf die geforderten Kriterien bewilligen. Diese Ausnahmen können entweder für einzelne oder mehrere Spiele oder aber für die gesamte Dauer des Wettbewerbs bewilligt werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Chaled Nahar: Europapokal auch 2023/24 mit Stehplätzen - EURO 2024 wohl nicht. In: Sportschau. 29. Juni 2023, abgerufen am 31. Oktober 2023.
  2. UEFA: Reglement der UEFA Champions League Zyklus 2018–2018: Saison 2017/2018, Artikel 30 (S. 34), (pdf, abgerufen: 7. Juni 2018).
  3. UEFA: Reglement der UEFA Europa League Zyklus 2015–2018: Saison 2017/2018, Artikel 29 (S. 31) (pdf, abgerufen: 7. Juni 2018).
  4. Reglement der UEFA Champions League. Artikel 29 Stadien. UEFA, 31. August 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  5. Reglement der UEFA Europa League. Artikel 29 Stadien. UEFA, 31. August 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  6. Reglement der UEFA Europa Conference League. Artikel 29 Stadien. UEFA, 31. August 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  7. Reglement des UEFA-Superpokals
  8. Reglement der UEFA U21-Europameisterschaft
  9. Reglement der UEFA Women’s Champions League