Tätigkeit

Arbeiter bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Als Tätigkeit (oder Betätigung; englisch activity) wird allgemein das zielgerichtete Handeln von Personen zwecks Erfüllung einer Aufgabe bezeichnet. Der Allgemeinbegriff umfasst viele Varianten menschlicher Betätigungen. Gegensatz ist die Untätigkeit.

Allgemeines

Im gesamten Leben eines Menschen werden Tätigkeiten verschiedenster Art verrichtet. Phasen der Untätigkeit heißen Müßiggang. Anders als dieser stellt jede Tätigkeit eine physikalische Leistung dar. Allgemein kann unterschieden werden danach, ob eine Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich, ständig, gelegentlich oder einmalig ausgeübt wird.[1] Entgeltliche Tätigkeiten werden dem Fachbegriff Arbeit zugeordnet.[2] Im Hinblick auf Gefahrstoffe definiert § 2 Abs. 5 GefStoffV: „Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten.“

Ausprägungen

Eine Tätigkeit kann insbesondere durch folgende Ausprägungen vorkommen:

Im Arbeitsstudium hat die Nebentätigkeit eine andere Bedeutung: „Die Haupttätigkeit ist eine planmäßige, unmittelbar der Erfüllung der Arbeitsaufgabe dienende Tätigkeit, […] die Nebentätigkeit ist eine planmäßige, nur mittelbar der Erfüllung der Arbeitsaufgabe dienende Tätigkeit“.[6] Haupttätigkeit: Werkstück bearbeiten, Nebentätigkeit: Werkstücke magazinieren.
  • Als Rechtsbegriff kommt Tätigkeit sehr häufig vor. Das Vorliegen der fachlichen Eignung zum Geschäftsleiter von Kreditinstituten ist nach § 25c KWG regelmäßig anzunehmen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Institut von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird. Eine ausreichende Leitungserfahrung für Vorstände von Versicherungsunternehmen ist gemäß § 23 VAG in der Regel anzunehmen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird. Im Arbeitsrecht muss das Arbeitszeugnis mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten (§ 109 GewO).
  • Soziale Arbeit im Allgemeinen ist eine „berufliche Tätigkeit, die auf individuelle Hilfen oder gesellschaftspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage sozial Schwacher und Gefährdeter abzielt“.[7]
  • Spiel ist eine Tätigkeit, die zum Vergnügen, zur Entspannung, allein aus Freude an ihrer Ausübung, aber auch als Beruf (Berufsspieler) allgemein meist unter Beachtung von Spielregeln ausgeübt werden kann.
  • Sport: Die sportliche Leistung ist eine Tätigkeit, die letztlich darauf abzielt, im Wettkampf als Sieger hervorzugehen. Besonders intensiv ist die Tätigkeit beim Leistungssport. Zur Verbesserung der körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten wird die Tätigkeit des Trainings eingesetzt. Sport gegen Entgelt wird durch Berufssportler ausgeübt.

Tätigkeiten von Institutionen, welche von Gremien auf Grundlage einer Satzung oder eines Regelwerks geplant und umgesetzt werden, bezeichnet man als Aktivität.

Sämtliche Tätigkeiten sind in der Regel komplex und schwer zu überschauen. Alle Tätigkeiten führen zu – mehr oder weniger starkem – Energieverbrauch beim Menschen.

Energieverbrauch

Tätigkeiten führen zu folgendem täglichen Energieverbrauch in Kcal/Tag:[8]

Art der TätigkeitFrauen
in Kcal/Tag
Männer
in Kcal/Tag
Büroarbeit1800 bis 23002300 bis 2800
körperliche Arbeit2300 bis 28002800 bis über 4000

Der höchste Energieverbrauch erfolgt bei Schwerarbeit und Schwerstarbeit (über 4000 kcal/Tag), die gleichzeitig die höchste physische Arbeitsbelastung darstellen.

körperliche TätigkeitDauer
in Minuten
Energieverbrauch
in Kcal
Tanzen in der Discothek1070
Treppen steigen1085
Jogging (8 km/h)10100
Fahrradfahren (20 km/h)10100
Schwimmen (Kraulen)10125
Rudern15160
Bergwandern60500
Walking60590

Treppensteigen gehört zu den großen Kalorienverbrauchern bei Alltagstätigkeiten.

Folgen der Tätigkeit

In der Tätigkeit sammelt der Mensch Erfahrungen und lernt aus diesen (Learning by Doing, Action Learning).[9] Tätigkeiten sind eine grundlegende Form, Erfahrungen zu sammeln und Kompetenzen zu erwerben. Dies bedeutet, dass sich in den Tätigkeiten, speziell in den zugrunde liegenden Motiven, zum einen die Persönlichkeit des Menschen äußert und zum anderen sich der Mensch als Persönlichkeit weiterentwickelt. Dieser Entwicklung ist das Individuum jedoch nicht passiv ausgeliefert, es kann durch zielgerichtete, an zukünftigen Ergebnissen orientierte Handlungen diese Entwicklung beeinflussen. Hier zeigt sich, dass Tätigkeit eine retrospektive Betrachtung der Lebensgeschichte abbildet, während Handlungen auf zukünftige Ziele ausgerichtet sind.

Differenzierte Tätigkeit bedarf einer Entwicklung von Kompetenzen (Fachkompetenz). Tätigkeiten, an die Ansprüche gestellt werden, müssen deshalb geübt bzw. trainiert werden. Sie helfen aber wiederum, sich in unterschiedlichen bzw. neuen Situationen zurechtzufinden, sich zu behaupten oder davon zu profitieren. In der Ausübung von Tätigkeiten findet eine Sozialisierung statt.

Untätigkeit

„Untätigkeit heißt nicht Trägheit, sondern katagesis – sie ist eine Tätigkeit, in der das ‚Wie‘ das ‚Was‘ vollkommen ersetzt hat, in der das formlose Leben und die unbelebte Form in einer Lebensform zusammenfallen“.[10]

Untätigkeit bedeutet im gerichtlichen Verfahren, dass eine Behörde auf einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden hat. Die hierbei zulässige Untätigkeitsklage etwa nach § 75 VwGO ist keine eigene Klageart, sondern eine Verpflichtungsklage, die in der Regel gemäß § 75 Satz 2 VwGO bei Ablauf von mindestens drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung erhoben werden kann.

In Süditalien umschreibt das „süße Nichtstun“ (italienisch dolce far niente) die hohe Arbeitslosigkeit.

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Schüpbach: Arbeits- und Organisationspsychologie. (Reihe UTB basics). Ernst Reinhardt, München 2013, ISBN 978-3-8252-4009-7.

Weblinks

Wiktionary: Tätigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Klaus Peter Berger/Norbert Horn (Hrsg.), Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar, Band 1, 1995, S. 465
  2. Dudenredaktion (Hrsg.), Duden | Tätigkeit | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 30. April 2019.
  3. Werner D Fröhlich, Wörterbuch zur Psychologie, 2000, S. 68; ISBN 978-3-423-32514-1
  4. Holger Luczak, Arbeitswissenschaft, 1993, S. 11
  5. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957, Az.: 2 RU 150/55 = BSGE 5, 168, 172
  6. REFA (Hrsg.), Methodenlehre des Arbeitsstudiums, Band 2: Datenermittlung, 1992, S. 26
  7. Verlag F. A. Brockhaus (Hrsg.), Brockhaus Enzyklopädie, 1994, S. 921; ISBN 978-3-7653-1100-0
  8. Josef Bäuml, Arbeitsbuch Psychoedukation bei Schizophrenie, 2010, S. 65
  9. Daniela Neuschäfer, Lernen Organisationen durch Zertifizierung?, 2014, S. 95
  10. Giorgio Agamben/Andreas Hiepko, Die kommende Gemeinschaft, 2003, S. 105; ISBN 978-3-88396-185-9

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