Stabilisator (Lebensmittelzusatzstoff)

Stabilisator ist nach der Anhang VII Teil C der Lebensmittel-Informationsverordnung, zuvor in Anlage 2 der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt, eine Klasse von Zutaten, die – als solche bezeichnet – Lebensmitteln zugesetzt werden können. Stabilisatoren sind kennzeichnungspflichtig und müssen, wie alle anderen Lebensmittelzusatzstoffe, getestet worden sein, ehe sie auf Grund der Ergebnisse zugelassen werden können.

Stabilisatoren sind keine einheitliche Stoffklasse im Sinne von chemischen Verbindungen, sondern können sehr verschiedene chemische Substanzen (oder Mischungen chemischer Substanzen) sein. Die gemeinsame Eigenschaft von Stabilisatoren ist, dass sie bei Zusatz zu einem metastabilen System dessen Beschaffenheit, Handhabbarkeit, Aroma oder andere Parameter in definierter Weise erhalten – stabilisieren. Ein Stabilisator kann eine oder zusätzlich mehrere Funktionen haben.

Anwendungen

Einzelnachweise

  1. Saehun Mun, David Julian McClements und Jeonghee Surh: Influence of maltodextrin addition on the freeze-dry stability of β-lactoglobulin-based emulsions with controlled electrostatic and/or steric interactions. In: Food Science and Biotechnology, Band 20(4), S. 1143–1150 (2011). doi:10.1007/s10068-011-0156-9.
  2. B. SIVASANKAR: Food Processing and Preservation. PHI Learning Pvt. Ltd., 2002, ISBN 978-81-203-2086-4, S. 285 (google.de).
  3. Samuel A. Matz: Chemistry and Technology of Cereals as Food and Feed. Springer Science & Business Media, 1991, ISBN 978-0-442-30830-8, S. 671 (google.de).

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.