Schweizer Parlamentswahlen 1911

1908Gesamterneuerungswahlen
des Nationalrats 1911
1914
Wahlbeteiligung: 52,7 %
 %
60
50
40
30
20
10
0
49,5
20,0
19,1
6,8
3,1
1,5
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
−1,4
+2,4
−1,4
+0,9
−0,5
+0,1
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Die Schweizer Parlamentswahlen 1911 fanden am 29. Oktober 1911 statt. Zur Wahl standen 189 Sitze des Nationalrates (22 mehr als zuvor). Die Wahlen wurden nach dem Majorzwahlrecht vorgenommen, wobei das Land in 49 unterschiedlich grosse Nationalratswahlkreise unterteilt war. Trotz zunehmender innerparteilicher Differenzen gelang es der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) erneut, die absolute Mehrheit der Sitze zu erringen, während die Sozialdemokraten proportional am meisten zulegen konnten. Das neu gewählte Parlament trat in der 22. Legislaturperiode erstmals am 4. Dezember 1911 zusammen.

Neueinteilung der Wahlkreise

Neueinteilung der Nationalratswahlkreise

Aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung von 1910 war von Gesetzes wegen eine Neueinteilung der Wahlkreise fällig. Gemäss dem im Jahr 1848 festgelegten Grundsatz, dass ein Nationalrat 20'000 Seelen (Einwohner) oder einen Bruchteil von über 10'000 Seelen vertreten müsse, erhöhte sich die Gesamtzahl der Sitze von 167 auf 189. Von den 22 zusätzlichen Mandaten entfielen je drei auf die Kantone Bern und Zürich, je zwei auf die Kantone Aargau, St. Gallen und Waadt sowie je eines auf die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Tessin und Thurgau. Am 23. Oktober 1910 war eine Volksinitiative zur Einführung des Proporzwahlrechts knapp gescheitert. Die wenige Monate später anstehende Wahlkreisrevision verursachte dennoch so wenig Kontroversen wie selten zuvor. Zwar prangerten die Sozialdemokraten die «Wahlkreisgeometrie» in Artikelserien und Broschüren an, doch erwartete man wenig von neuen Grenzziehungen der Wahlkreise. Vielmehr nutzte man die heftige Kritik, um das Majorzsystem als solches zu diskreditieren und auf die baldige Einführung des Proporzes hinzuarbeiten. Offensichtliche Wahlkreismanipulationen sollten bestehen bleiben, um das ungeliebte Wahlsystem später umso effektiver bekämpfen zu können.[1]

Die zusätzlichen Mandate konnten meist problemlos verteilt werden, da die betroffenen Kantone ohnehin Einheitswahlkreise bildeten oder weil man Wahlkreise berücksichtigte, die seit der letzten Revision unterrepräsentiert waren. Nur in zwei Kantonen schlug der Bundesrat grundlegende Änderungen vor. Im Kanton Zürich wurde der bevölkerungsmässig stark angewachsene 1. Wahlkreis, der die Bezirke Zürich und Affoltern umfasste, zweigeteilt. Der neu geschaffene Wahlkreis bestand aus einem Teil der Stadt Zürich und einigen Gemeinden im Limmattal. In diesem Gebiet dominierten die Sozialdemokraten, so dass sie fünf Sitze auf sicher hatten; in der übrigen Schweiz waren sie aber weiterhin auf Konzessionen der übrigen Parteien angewiesen.[2] Da diese nur selten dazu bereit waren, empfanden die Sozialdemokraten den neuen Wahlkreis als eine Art «Indianerreservat», das als Alibi für die Ablehnung von Zugeständnissen an anderen Orten herhalten müsse.[3] Im Kanton Freiburg wurden zwei katholisch-konservative Wahlkreise zusammengelegt – aber erst, nachdem die Freisinnigen im Sinne des «freiwilligen Proporzes» die Zusicherung für einen garantierten Sitz erhalten hatten.[2]

Gegen die Verkleinerung des Berner Oberländer Wahlkreises regte sich politischer Widerstand, so dass der notwendige Bevölkerungsausgleich zwischen dem Oberaargau und dem Emmental vorgenommen werden musste. Kleinere Anpassungen von Wahlkreisgrenzen in den Kantonen Aargau, St. Gallen, Tessin und Waadt waren hingegen weitgehend unbestritten. In St. Gallen vereinbarte die Kantonsregierung eine Art Stillhalteabkommen, das den Parteien eine feste Anzahl Sitze für die nächsten zehn Jahre zusicherte.[4] Mit der Zustimmung von National- und Ständerat trat das «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» am 23. Juni 1911 in Kraft.[5]

Wahlkampf

Die neue Wahlkreiseinteilung blieb auch im Wahlkampf ein wichtiges Thema. So gestanden die Freisinnigen unumwunden ein, dass die Konzessionsbereitschaft beim «freiwilligen Proporz» mittlerweile an ihre Grenze gestossen sei und weitergehende Zugeständnisse ihre Mehrheit infrage stellen würden. Damit gaben sie indirekt zu, dass ihre Vormachtstellung mittlerweile ausschliesslich auf dem Wahlsystem beruhte und nicht mehr auf ihrer Anziehungskraft als Volkspartei. Die innere Fragmentierung der FDP führte dazu, dass die Sozialdemokraten praktisch unwidersprochen die hohe Inflation zum zentralen Wahlkampfthema machen konnten. Infolge des angespannten Arbeitsmarktes waren die Löhne zwar allgemein angehoben worden, aber nicht genug, dass sie mit den steigenden Preisen mithielten. Umstritten waren insbesondere Erhöhungen der Wohnungsmieten, des Milchpreises und der Preise für Fleischwaren. Die Sozialdemokraten operierten mit Schlagworten wie «Aushungerung des Volkes» oder «bäuerlicher Lebensmittelwucher». Damit spielten sie auf die Tatsache an, dass die FDP zwecks Machterhalt zunehmend von der Unterstützung des einflussreichen Bauernverbands abhängig war, der in mehreren Fällen ihm genehme Kandidaten durchsetzen konnte.[6]

Den Freisinnigen gelang es nur noch mit Mühe, die innerparteilichen Differenzen zu überbrücken und die Interessen der Parteiflügel unter einen Hut zu bringen. Obwohl der Schweizerische Gewerbeverband davon abgeraten hatte, entstand 1911 in Basel-Stadt erstmals eine konkurrierende Bürgerpartei (eine Vorläuferin der späteren BGB). Besonders in den Kantonen Bern und Solothurn traten die Jungfreisinnigen für ein grösseres Entgegenkommen gegenüber der Linke ein, was dazu führte, dass sich der Parteitag der Freisinnigen fast ausschliesslich mit der Sozialpolitik beschäftigte. Auch bei der SP kam es zu innerparteilichen Auseinandersetzungen: Der gemässigte Grütliverein, der seit 1901 lose mit der Partei verbunden war und weiterhin ein gewisses Eigenleben führte, sollte aufgelöst werden. Die vom linken Flügel angestrebte Gleichschaltung wurde zwar abgewendet, die anhaltenden Spannungen sollten jedoch fünf Jahre später zur Abspaltung des Grütlivereins führen.[7] Den Katholisch-Konservativen konnten die drohende Abspaltung des christlich-sozialen Flügels abwenden, doch der Versuch, eine gesamtschweizerische Partei zu gründen, war 1908 erneut gescheitert. Dies gelang erst im April 1912, ein halbes Jahr nach den Wahlen.[8]

Während der 21. Legislaturperiode hatte es aufgrund von Vakanzen zwölf Ersatzwahlen in zehn Wahlkreisen gegeben, dabei kam es nur zu geringen Sitzverschiebungen. 1911 gab es insgesamt 54 Wahlgänge (zwei weniger als drei Jahre zuvor). In 44 von 49 Wahlkreisen waren die Wahlen bereits nach dem ersten Wahlgang entschieden. Mit dem letzten Wahlgang am 12. November 1911 war der Nationalrat komplett. Die Wahlbeteiligung war gleich hoch wie 1908. Den höchsten Wert wies der Kanton Aargau auf, wo 83,1 % ihre Stimme abgaben. Über 80 % Beteiligung verzeichneten auch die Kantone Schaffhausen und Thurgau. Am tiefsten war die Beteiligung im Kanton Obwalden, wo nur 20,7 % an den Wahlen teilnahmen. Aufgrund der Mandatsvermehrung konnten mit Ausnahme der liberalen Mitte alle Gruppierungen Sitzgewinne verbuchen. Proportional gesehen legten die Sozialdemokraten mit acht zusätzlichen Sitzen am meisten zu und etablierten sich als drittstärkste Kraft, während die Freisinnigen um zehn Sitze zulegen konnten. Im Aargau konnte die Rheinkreispartei, eine Abspaltung linker FDP-Dissidenten im Norden des Kantons, einen Sitz erringen.

Ergebnis der Nationalratswahlen

Gesamtergebnis

Von 830'120 volljährigen männlichen Wahlberechtigten nahmen 437'710 an den Wahlen teil, was einer Wahlbeteiligung von 52,7 % entspricht.[9]

Die 189 Sitze im Nationalrat verteilten sich wie folgt:[10][11]

Insgesamt 189 Sitze
ParteiSitze
1908
vor Auf-
lösung
Sitze
1911
+/−Wähler-
anteil
+/−
FDP105105115+1049,5 %−1,4 %
KK353438+319,1 %−1,4 %
SP7615+820,0 %+2,4 %
LM151614−106,8 %+0,9 %
DL566+103,1 %−0,5 %
kl. Parteien*1+100,9 %−0,1 %
Diverse00,6 %+0,1 %

* 1 Sitz für RP

Hinweis: Eine Zuordnung von Kandidaten zu Parteien und politischen Gruppierungen ist nur bedingt möglich (mit Ausnahme der Freisinnigen und Sozialdemokraten). Der politischen Wirklichkeit des frühen 20. Jahrhunderts entsprechend kann man eher von Parteiströmungen oder -richtungen sprechen, deren Grenzen teilweise fliessend sind. Die verwendeten Parteibezeichnungen sind daher eine ideologische Einschätzung.

Ergebnisse in den Kantonen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der errungenen Sitze auf die Kantone.[12][13]

KantonSitze
total
Wahl-
kreise
Betei-
ligung
FDPKKSPLMDLRP
Kanton Aargau Aargau12483,1 %8+131+1
Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden3175,7 %21
Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden1176,8 %1
Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft4141,7 %3+11
Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt7152,8 %32+12
Kanton Bern Bern32743,7 %25+123+22
Kanton Freiburg Freiburg7247,7 %2+15
Kanton Genf Genf8153,1 %5+21+11+11−3
Kanton Glarus Glarus2155,9 %2
Kanton Graubünden Graubünden6156,3 %4+111
Kanton Luzern Luzern8335,6 %35+1
Kanton Neuenburg Neuenburg7153,5 %51+11
Kanton Nidwalden Nidwalden1120,7 %1
Kanton Obwalden Obwalden1136,5 %1
Kanton Schaffhausen Schaffhausen2182,6 %2
Kanton Schwyz Schwyz3126,1 %12
Kanton Solothurn Solothurn6139,5 %411+1
Kanton St. Gallen St. Gallen15575,4 %7+26−12+1
Kanton Tessin Tessin8229,5 %52+1−11+1
Kanton Thurgau Thurgau7182,9 %5+111
Kanton Uri Uri1137,1 %1
Kanton Waadt Waadt16332,2 %12+14+1
Kanton Wallis Wallis6245,2 %15
Kanton Zug Zug1127,8 %1
Kanton Zürich Zürich25565,5 %17−16+42
Schweiz1894952,7 %115+1038+315+814−16+11+1

Ständeratswahlen

Die Wahlberechtigten konnten die Mitglieder des Ständerates in 18 Kantonen selbst bestimmen: In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Zug und Zürich an der Wahlurne, in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri an der Landsgemeinde. In allen anderen Kantonen erfolgte die Wahl indirekt durch die jeweiligen Kantonsparlamente. In vielen Kantonen fanden die Ständeratswahlen damals zudem nicht gleichzeitig mit den Nationalratswahlen statt.

Sitzverteilung

Die Sitzverteilung im Ständerat sah wie folgt aus:

ParteiWahlen 1911Wahlen 1908
FDP2526
KVP16116
LM11
DP11
SP10
1 
Katholisch-Konservative Fraktion
Insgesamt 44 Sitze

Gewählte Ständeräte

Kanton1. Ständeratssitz2. Ständeratssitz
Kanton Aargau AargauPeter Emil Isler, FDPEdmund Schulthess, FDP
Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell AusserrhodenJohannes Baumann, FDPnur 1 Sitz
Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell InnerrhodenJohann Baptist Edmund Dähler, KVPnur 1 Sitz
Kanton Basel-Landschaft Basel-LandschaftJohann Jakob Stutz, FDPnur 1 Sitz
Kanton Basel-Stadt Basel-StadtPaul Scherrer, FDPnur 1 Sitz
Kanton Bern BernGottfried Kunz, FDPAdolf von Steiger, FDP
Kanton Freiburg FreiburgGeorges Python, KVPLouis Cardinaux, KVP
Kanton Genf GenfAdrien Lachenal, FDPMarc-Eugène Richard, LM
Kanton Glarus GlarusGottfried Heer, DPPhilippe Mercier, FDP
Kanton Graubünden GraubündenFelix Calonder, FDPFriedrich Brügger, KVP
Kanton Luzern LuzernJosef Dürig, KVPJosef Winiger, KVP
Kanton Neuenburg NeuenburgAuguste Pettavel, FDPArnold Robert-Tissot, FDP
Kanton Nidwalden NidwaldenJakob Konstantin Wyrsch, KVPnur 1 Sitz
Kanton Obwalden ObwaldenAdalbert Wirz, KVPnur 1 Sitz
Kanton Schaffhausen SchaffhausenAlbert Ammann, FDPHeinrich Bolli, FDP
Kanton Schwyz SchwyzMartin Ochsner, KVPJosef Maria Schuler, KVP
Kanton Solothurn SolothurnCasimir von Arx, FDPOskar Munzinger, FDP
Kanton St. Gallen St. GallenJohannes Geel, FDPHeinrich Scherrer, SP
Kanton Tessin TessinStefano Gabuzzi, FDPAdolfo Soldini, FDP
Kanton Thurgau ThurgauJohann Georg Leumann, FDPAlbert Böhi, FDP
Kanton Uri UriFlorian Lusser, KVPFranz Muheim, KVP
Kanton Waadt WaadtAdrien Thélin, FDPHenri Simon, FDP
Kanton Wallis WallisJoseph Ribordy, KVPHeinrich von Roten, KVP
Kanton Zug ZugJosef Leonz Schmid junior, KVPJosef Hildebrand, KVP
Kanton Zürich ZürichPaul Usteri, FDPJohann Albert Locher, FDP

Literatur

  • Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3 (Tabellen, Grafiken, Karten).
  • Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 2. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1444-5 (Anmerkungen).
  • Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 1, zweiter Teil. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1443-7.
  • Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 1, erster Teil. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1442-9.

Einzelnachweise

  1. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, erster Teil, S. 376.
  2. a b Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, erster Teil, S. 376–378.
  3. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, zweiter Teil, S. 776.
  4. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, erster Teil, S. 377.
  5. Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise (vom 23. Juni 1911). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1911. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 13. August 2014.
  6. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, zweiter Teil, S. 776–777.
  7. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, zweiter Teil, S. 777–779.
  8. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, zweiter Teil, S. 775.
  9. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 3, S. 369.
  10. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 1, zweiter Teil, S. 784.
  11. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 3, S. 485.
  12. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 3, S. 299–312
  13. Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919, Band 3, S. 366.

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