Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (ältere Linie)

Herzogliches Wappen Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
Schloss Glücksburg in Schleswig-Holstein, der namensgebende Stammsitz der Familienzweige

Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg war von 1622 bis 1779 eine Linie des Hauses Schleswig-Holstein-Sonderburg, einer Nebenlinie des Hauses Oldenburg.

Geschichte

Die Linie entstand, als Herzog Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg sein abgeteiltes Herzogtum Schleswig-Holstein-Sonderburg in seinem Testament unter fünf seiner sechs überlebenden Söhne aufteilte. Die Teilherzöge wurden vom dänischen König als Lehnsherr von Herzogtums Schleswig belehnt. Sie trugen zwar die vollständigen Titel der Oldenburger, waren aber nicht an der gemeinschaftlichen Regierung der Herzogtümer beteiligt.

Johanns jüngster Sohn Philipp (1584–1663) begründete die ältere Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg. Er hatte seinen Stammsitz auf Schloss Glücksburg, nach dem die Linie auch benannt wurde. Sein Gebiet war das kleinste der Teilherzogtümer und umfasste mit anfangs 210 Pflügen kaum mehr Land als der Besitz reicher Adliger. Dazu gehörten große Teile der Kirchspiele Broaker, Nübel, Düppel und Ulderup in der Landschaft Sundewitt nördlich der Flensburger Förde und das Gebiet um Glücksburg mit dem Kirchspiel Munkbrarup, sowie das von Herzog Johann gegründete kleine Kirchspiel Neukirchen (heute zu Steinbergkirche).

Wegen der geringen Ausmaße ihres Landes und der Abhängigkeit vom Lehnsherrn blieben die Herzöge politisch bedeutungslos. Umso mehr beharrten sie auf den Rechten, die sie über den Adel erhoben: Obwohl zum Herzogtum nur sechs Kirchen und die Schlosskapelle von Glücksburg gehörten, besaßen die Herzöge die Kirchenhoheit. Sie gründeten ein Konsistorium und erließen eigene Kirchen- und Schulordnungen.

Die ersten drei Herzöge konnten durch geschickte Verwaltung ihr Gebiet fast verdoppeln. Nach Verkäufen durch vorletzte Herzog Friedrich 1749–1756 schrumpfte das Gebiet wieder auf seine ursprüngliche Größe. Mit dem Tod von Friedrich Heinrich Wilhelm fiel das abgeteilte Herzogtum 1779 als letztes der abgeteilten Herzogtümer an den dänischen Gesamtstaat zurück.

Nachdem 1824 auch die Witwe des letzten Herzogs verstorben war, verlieh der dänischen König Friedrich VI. 1825 den Titel, allerdings ohne Herrschaftsrechte, an Friedrich Wilhelm aus der Linie Beck, der somit die jüngere Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg begründete.

Herzöge

RegierungszeitNameBemerkung
1622–1663PhilippStifter der Linie
1663–1698ChristianSohn
1698–1729Philipp ErnstSohn
1729–1766FriedrichSohn
1766–1779Friedrich Heinrich WilhelmSohn

Literatur

Carsten Porskrog Rasmussen: Die älteren Glücksburger Herzöge. In: Ders. u. a.(Hg.) im Auftrag der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte: Die Fürsten des Landes. Herzöge und Grafen von Schleswig, Holstein und Lauenburg. Neumünster: Wachholtz, 2008, ISBN 978-3-529-02606-5, S. 271–290

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Wappen Herzog zu Schleswig Holstein.jpg
Wappen der Herzöge zu Schleswig-Holstein (Herzöge von Holstein, Herzöge von Holstein-Gottorp, Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg, Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, Herzöge von Schleswig-Holstein(-Sonderburg)-Beck, Herzöge zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg) aus dem Hause Oldenburg: Hauptschild geviert mit eingepfropfter Spitze und belegt mit geviertem Herzschild, darin in Feld 1 und 4 in Gold zwei rote Balken (Grafschaft Oldenburg), in 2 und 3 in Blau ein goldenes Steckkreuz (Herrschaft Delmenhorst); Feld 1 des Hauptschildes: in Rot ein gekrönter, goldener, hier einwärts gewendeter Löwe, eine goldengestielte silberne Streitaxt (Hellebarde des heiligen Olav; Schutzpatron Norwegens) haltend (Königreich Norwegen), Feld 2: in Gold zwei blaue Löwen übereinander (Herzogtum Schleswig), Feld 3: in Rot ein gezahnter, silberner Schildbeschlag (Nesselblatt; Herzogtum Holstein), Feld 4: in Rot ein schreitender, schwarz bewehrter, silberner Schwan mit goldener Halskrone (Herrschaft Stormarn); in der Spitze in Rot ein schwertschwingender Ritter in goldener Rüstung auf silbernem Pferd mit blauer Decke (Land Dithmarschen); vier Helme: 1 mit balu-goldenen Decken drei naturfarbene Pfauenspiegel an goldenen Schäften (Schleswig), 2 mit rot-goldenen Decken zwei wie Feld 1 und 4 des Herzschildes bezeichnete Büffelhörner (Oldenburg), 3 mit rot-goldenen Decken der Löwe mit Hellebarde (Norwegen), 4 mit rot-silbernen Decken an silbernen Lanzen sechs rote Fahnen, darauf das Nesselblatt (Holstein); Großherzogskrone und -mantel; Wappengrafik gemäß Dekret zur Annahme des Titels Herzog von Schleswig-Holstein, Erbe zu Norwegen usw. 15. November 1863 (seit 1. April 1885 Herzog "zu" Schleswig-Holstein); die heute noch blühende herzogliche Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, hervorgegangen aus dem Königshaus von Dänemark (dänische Verleihung des Prädikats "Hoheit" für alle Familienmitglieder dieser Linie 19. Dezember 1863) war laut Gesetz vom 19. Oktober 1904 im Falle des Erlöschens des Mannesstamms des großherzoglichen Hauses Oldenburg für nachfolgeberechtigt im Großherzogtum und wurde dem Haus Oldenburg als eine der Familiengewalt des Großherzogs unterstellte Nebenlinie angegliedert.