San-marinesische Lira

San-marinesische Lira
5-Lire-Münze von 1981
Staat:San MarinoSan Marino San Marino
Unterteilung:100 Centesimi
ISO-4217-Code:SML
Abkürzung:₤, L. oder £
Wechselkurs:
(fix)

1 EUR = 1936,27 SML
1000 SML = 0,51646 EUR

Die San-marinesische Lira (Plural Lire, ISO-Code SML) war bis zum 31. Dezember 2001 die offizielle Währung in San Marino. Sie besaß Parität zur Italienischen und Vatikanischen Lira. Alle drei Währungen waren in San Marino, Italien und der Vatikanstadt gleichberechtigte gesetzliche Zahlungsmittel. Die san-marinesische Lira war ausschließlich in Form von Münzen im Umlauf, das Land verwendete italienische Banknoten. Die Münzen wurden von der staatlichen italienischen Münzstätte Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato in Rom hergestellt.

Geschichte

Die Lira wurde 1861 im Zuge der politischen Einigung Italiens nach dem Vorbild der Sardischen Lira eingeführt und löste die unterschiedlichen Währungen der altitalienischen Staaten ab. Die Republik San Marino, die sich dem neugegründeten Königreich nicht anschließen wollte, gründete am 22. März 1862 eine Währungsunion mit Italien. Die san-marinesische Lira war 1:1 an die italienische Lira gebunden. Das Land behielt sich das Recht eigener Münzausgaben vor und machte davon erstmals 1864 mit der Ausgabe einer kupfernen 5-Centesimi-Münze Gebrauch. Bis 1938 wurden in unregelmäßiger Folge Münzen der Wertstufen 5, 10 und 50 Centesimi sowie 1, 2, 5, 10 und 20 Lire ausgegeben. Nach einer Pause von 34 Jahren wurde ab 1972 wieder mit der Ausgabe von Münzen begonnen, die in ihren Wertstufen und Dimensionen den jeweiligen italienischen Münzen entsprachen. Die Motive wurden jährlich geändert.

Am 1. Januar 2002 wurde die Lira durch den Euro abgelöst. Der Wechselkurs betrug 1 Euro = 1936,27 Lire. Seitdem prägt San Marino eigene Euromünzen.

Literatur

  • Colin R. Bruce, Thomas Michael: 2008 Standard Catalog of World Coins 1901–2000. Krause Publications, Iola WI 2007, ISBN 978-0-89689-500-3.

Weblinks

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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5 san-marinesische Lire, Ausgabe 1981