Richtlinien für die Anlage von Autobahnen

Basisdaten
TitelRichtlinien für die Anlage von Autobahnen
AbkürzungRAA
Nummer202
AnwendungsbereichEntwurf von Autobahnen
Aktuelle Ausgabe2008

Die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (kurz RAA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, welches mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 7/2009[1] eingeführt wurde. Sie beschreiben die Planung und den Entwurf von Autobahnen und sind ein Arbeitsergebnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Aktuelle und zugleich erste Fassung ist die Ausgabe 2008.

Vorgänger

Die RAA ersetzen für den Teil der Autobahnen und Stadtautobahnen folgende Regelwerke:

  • RAS-L, Ausgabe 1995/1999 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung
  • RAS-Q, Ausgabe 1996 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte
  • RAL-K-2, Ausgabe 1976, Berichtigter Nachdruck 1991 – Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte
  • AH-RAL-K-2, Ausgabe 1993 – Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete (Ergänzungen zu den RAL-K-2)
  • RAS-K-2-B, Ausgabe 1995 – Entwurfshinweise für planfreie Knotenpunkte an Straßen der Kategoriengruppe B (Ergänzungen zu den RAL-K-2)

Regelquerschnitte

Entwurfsklasse 1 (Fernautobahn/Überregionalautobahn)

RQ 43,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 18,25 Meter)

Regelquerschnitt für neu zu bauende achtstreifige Autobahnstrecken. Anwendung ab 100.000 Fahrzeugen pro Tag.

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RQ 36 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 14,5 Meter)

Zweibahnige, sechsstreifige Autobahn für hoch belastete Autobahnstrecken. Geeignet für den Bereich zwischen 60.000 und 100.000 Fahrzeuge pro Tag und hohem Lkw-Anteil.

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RQ 31 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 12 Meter)

Standardquerschnitt für Autobahnen mit vier Fahrstreifen. Kapazität bis zu 70.000 Fahrzeuge pro Tag.

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Entwurfsklasse 2 (Autobahnähnliche Straße)

RQ 28 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 10,5 Meter)

Regelquerschnitt für autobahnähnliche Straßen. Kapazität bis zu 30.000 Fahrzeuge pro Tag. Bei höheren Prognoseverkehrsstärken wird eine 4+0-Verkehrsführung in Arbeitsstellen erforderlich, dann sollen Regelquerschnitte der Entwurfsklasse 1 zur Anwendung kommen.

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Entwurfsklasse 3 (Stadtautobahn)

RQ 38,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 16,5 Meter)
RQ 31,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 13 Meter)
RQ 25 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 9,75 Meter)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 7/2009. Abgerufen am 21. Juni 2022.

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Regelquerschnitt RQ 31