Regeneriersalz

Regeneriersalz (auch Spülmaschinensalz oder Spezial-Salz genannt) ist speziell gekörntes und hoch gereinigtes Natriumchlorid in der Verwendung als Spezialsalz für Anlagen zur Wasserenthärtung. Es dient dazu, die Aufnahmefähigkeit des Ionenaustauschers für Calcium- und Magnesiumionen wiederherzustellen. Diese Erdalkaliionen werden aus dem Wasser entfernt, um die Wasserhärte zu senken.[1] Beim Rückspülen werden sie durch eine hohe Konzentration an Natriumionen aus dem Ionenaustauscherharz verdrängt.

In Geschirrspülmaschinen erfolgt die Wasserenthärtung mittels Ionenaustauscher, um Ablagerungen aus Kalkseife und Kalk zu vermeiden, die besonders auf Gläsern und glänzendem Besteck störend sind. Bei sehr weichem Wasser muss der Regenerierprozess seltener erfolgen. Oft regenerieren Geschirrspülgeräte jedoch regelmäßig automatisch, ohne die Notwendigkeit der Regenerierung zu testen. Es gibt jedoch auch Maschinen, die bei entsprechender Einstellung der Wasserhärte bei sehr weichem Wasser kein Salz benötigen.

Speisesalz ist ungeeignet, wenn es Zusätze wie Rieselhilfen (wie Magnesiumchlorid), Iodide oder Fluoride enthält. Deren Kationen beeinträchtigen mit der Zeit die Funktion des Ionenaustauschers.[2] Außerdem hat Speisesalz nicht die geeignete Korngröße.

Wesentliche Kriterien für die Qualität von Regeneriersalz sind seine Löslichkeit und Lösegeschwindigkeit.

Regeneriersalz muss in Deutschland gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 (Stand November 2006) den Reinheitsanforderungen der DIN EN 973 Tabelle 1: Typ A und Tabelle 3 entsprechen.[3] Regeneriersalz war zu Zeiten der Salzsteuer (also vor 1993) von der Salzsteuer befreit.

Einzelnachweise

  1. Georg Schwedt, Chemie im Alltag für Dummies, 1. Auflage - Januar 2010, Wiley-VCH, Weinheim, ISBN 978-3-527-70318-0
  2. Stiftung Warentest, Test „Geschirrspülpulver“, Mai 2011, S. 69, „Tipps“. Zitat: „[…] füllen Sie nur ausgewiesenes Regeneriersalz ein. darin wird stattdessen iftifes gelbes Blutlaugensalz verwendet. Rieselzusätze können den Enthärter schachmatt setzen.“
  3. Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 (PDF), veröffentlicht vom Umweltbundesamt. (164 kB)