Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport (engl.: Education, Youth and Culture Council, EYC) ist der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der für Bildung, Jugend, Kultur sowie Kommunikation zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Getagt wird jährlich drei bis viermal.

Rechtliche Grundlage der Mitwirkung der Europäischen Union in der Kulturpolitik ist Art. 167 AEU-Vertrag. Für die Bildungs-, Jugend- und Sportpolitik der EU setzt Art. 165 und Art. 166 AEUV den rechtlichen Rahmen für die Kompetenzen der Europäischen Union.

Unter konsequenter Berücksichtigung der Verantwortung der Mitgliedsstaaten zielt das Vorgehen der EU auf die Entwicklung einer qualitativ hohen schulischen und beruflichen Bildung sowie auf die Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten bzw. des kulturellen Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten. Die EU-Politik in diesen Dossiers zielt zuvorderst auf die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten, etwa den Austausch von Informationen und Erfahrungen.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.