Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, kurz. EPSCO (englisch Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council, EPSCO) ist eine Formation des Rats der Europäischen Union, in der etwa viermal jährlich die für diese Politikbereiche zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der EU zusammentreten.

Der Rat behandelt Fragen der EU-Sozialpolitik und EU-Gleichstellungspolitik. Dabei befasst er sich u. a. mit der Harmonisierung und Koordinierung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, soziale Sicherheit, Beteiligung der Arbeitnehmer am Leben der Unternehmen). Im Rahmen der EU-Beschäftigungspolitik legt der Rat gemeinsame Ziele für alle Mitgliedstaaten fest, analysiert die nationalen Maßnahmen und nimmt an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen an

Koordinierung der Politiken in Deutschland

In Deutschland liegt die Federführung der europapolitischen Koordinierung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Ratsteil Beschäftigung und Soziales) und beim Bundesministerium für Gesundheit (Ratsteil Gesundheit) und bis 2013 beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Verbraucherschutz).[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 2. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netzwerk-ebd.de

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.