Patentschrift

Deckblatt des ersten Reichspatents von 1877

Der Begriff Patentschrift bezieht sich auf ein erteiltes Patent und ist von der Offenlegungsschrift (Veröffentlichung einer Patentanmeldung) zu unterscheiden. In der Patentschrift werden üblicherweise die folgenden Details erläutert:

  • Beschreibung des technischen Gebietes der Erfindung
  • Darstellung des bisherigen Standes der Technik
  • Darstellung des technischen Problems
  • Darstellung der Problemlösung
  • Erläuterung der Erfindung anhand mindestens eines Ausführungsbeispiels
  • Darstellung der durch die Erfindung erzielten Vorteile
  • Liste der Patentansprüche
  • Zusammenfassung
  • Abbildungen (falls vorhanden)
  • Benennung des Erfinders oder der Erfinder
  • Benennung des Anmelders
  • Im Falle einer Priorität, Referenz zu der Erstanmeldung mit Nennung des Prioritätsdatums (z. B. in einem anderen Land)

Ältere Literatur

  • Josef Houben: Fortschritte der Heilstoff-Chemie. Erste Abteilung: Das Deutsche Patentschriftwesen. 6 Bände. Walter de Gruyter & Co., Berlin 1877–1928.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Deutsche-Patentschrift-No-1.png
Deckblatt des ersten deutschen Reichspatents von 1877 zur Herstellung des Farbstoffs Ultramarin (Version mit entfernten Flecken des Original-Scans)