Ministerium für Kultur (DDR)

Das Ministerium für Kultur (MfK) in der DDR wurde 1954 gebildet und mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 aufgelöst.

Geschichte und Zuständigkeit

Mit dem Erlass des Ministerrates vom 7. Januar 1954 wurde das Ministerium für Kultur geschaffen. Unter der Leitung von Johannes R. Becher als erstem Minister übernahm es die Rolle der 1951 gegründeten Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten und vereinte zudem die Zuständigkeiten des Amtes für Literatur und Verlagswesen und des Staatlichen Komitees für Filmwesen. Seine Hauptaufgabe war die Sicherstellung einer einheitlichen Kulturpolitik – Literatur, Literaturpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Filmwesen, Theater, Musik, angewandte und bildende Künste, Unterhaltungs- und Volkskunst, Veranstaltungswesen – im Sinne der SED-Parteibeschlüsse.

Das Ministerium vergab u. a. den Heinrich-Heine-Preis.

Das Ministerium wurde mehrfach umstrukturiert. Es bestanden unter anderem die Abteilungen HV Verlage und Buchhandel, HV Film, HA Darstellende Kunst, Musik und Volkskunst, HA Bildende Kunst und Museen.

Direkt unterstellt waren die Deutsche Staatsoper Berlin, das Deutsche Theater, der Staatszirkus der DDR, die Staatlichen Museen zu Dresden und Berlin sowie sämtliche künstlerischen Hoch- und Fachschulen.

Minister

Staatssekretäre/1. Stellvertretende Minister

Stellvertretende Minister

Literatur

  • Andreas Herbst, Winfried Ranke, Jürgen Winkler (Hrsg.): So funktionierte die DDR. Band 2: Lexikon der Organisationen und Institutionen (M–Z) (= rororo-Handbuch. Band 6349). Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1994, ISBN 3-499-16349-7, S. 675 f.

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Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik.
„Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.“