Militärischer Führungsrat

Der Militärische Führungsrat (MFR) ist das höchste militärische Gremium der Bundeswehr. Er setzt sich aus dem Generalinspekteur der Bundeswehr, der den Vorsitz führt, und den Inspekteuren der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche zusammen. Zusätzlich nehmen der Stellvertreter des Generalinspekteurs sowie vom Vorsitzenden herangezogene Fachleute an den Sitzungen teil. Der Militärische Führungsrat befasst sich mit streitkräfteweiten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, hat jedoch keine formalen Entscheidungskompetenzen.[1]

Er ist damit vergleichbar mit Einrichtungen anderer Streitkräfte, bspw. den Joint Chiefs of Staff der US-Streitkräfte.

Geschichte

„Berliner Erlass“ zur Spitzengliederung der Bundeswehr

Mit Gründung der Bundeswehr im November 1955 wurde Adolf Heusinger am 9. November als Generalleutnant reaktiviert und am 22. November zum Vorsitzenden des neu eingerichteten Militärischen Führungsrates ernannt, der als Beratungsgremium zur Unterrichtung der zivilen Führung des ebenfalls neuen Bundesministeriums der Verteidigung dienen sollte.

Wenig später, am 8. Dezember 1955, konstituierte sich der Militärische Führungsrat in einer ersten Sitzung und hatte von da an folgende Aufgaben:[2]

Seine Aufgabe war Studium der künftigen Kriegführung unter besonderer Berücksichtigung des Atomwaffeneinsatzes auf den Gebieten der Gesamtkriegführung, der taktischen Führung und die Überprüfung und Koordinierung der taktischen Führungsvorschriften der Streitkräfte. Zudem sollten Vorschläge für den Einsatz der neuen westdeutschen Streitkräfte zur Verteidigung Westeuropas und deren Eingliederung in die Strukturen der NATO erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Arbeit sollten und konnten auch Änderungsvorschläge zum militärischen System der NATO bzw. Stellungnahmen zu solchen Vorschlägen bearbeitet werden. Des Weiteren sollte die Organisation, die Ausbildung und die Verwendungsbereitschaft geplant und mit den jeweiligen militärischen Abteilungen koordiniert werden. Um eine Landesverteidigung aufzubauen, sollten außerdem Vorschläge für die Forderungen an die Wirtschaft und das Verkehrswesen der jungen Bundesrepublik gemacht werden. Ebenfalls zu diesem Themenfeld gehörte die Konzeptionierung der bodenständigen Verteidigung, deren Aufgaben, Gliederung und Dislozierung sowie personelle und materielle Ergänzung. Als letztes wichtiges Themenfeld wurde die Planung der Ausbildung der zukünftigen Generalstabsoffiziere, die Vorschläge für deren Auswahl sowie den Ausbildungsgang und die spätere Verwendung vom Militärischen Führungsrat bearbeitet.

Mitglieder des Militärischen Führungsrates waren nach der Umgliederung der militärischen Abteilungen in Führungsstäbe der Generalinspekteur der Bundeswehr, die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens. Zudem nahm der Stellvertreter des Generalinspekteurs an den Sitzungen des Militärischen Führungsrates teil.

Die Stellung des Militärischen Führungsrates innerhalb der Organisation des Verteidigungsministeriums war zunächst nur provisorisch angelegt. Dies wurde von Verteidigungsminister Helmut Schmidt (SPD) im Blankeneser Erlaß vom 21. März 1970 festgelegt. Drei Jahre später, am 20. Juni 1973, ordnete sein Nachfolger Georg Leber (SPD) an, dass der Stellvertreter des Generalinspekteurs vollwertiges Mitglied des Militärischen Führungsrates ist.

Den Vorsitz des Militärischen Führungsrates hat seit jeher der Generalinspekteur, der auch die Tagesordnung festlegt; so kann der Militärische Führungsrat allgemein als Führungsgremium der deutschen Streitkräfte auf ministerieller Ebene gelten. Nach Einrichtung der Streitkräftebasis im Jahre 2000 wurde der Inspekteur der Streitkräftebasis, der zudem auch zweiter Stellvertreter des Generalinspekteurs war, ebenfalls zum Mitglied im Militärischen Führungsrat.

Zusammensetzung

Dienstgrad und NameFunktion im Militärischen FührungsratHerkunft (Teilstreitkraft)
General Eberhard ZornGeneralinspekteur der Bundeswehr (Vorsitzender)Heer
Generalleutnant Markus LaubenthalStellvertreter des GeneralinspekteursHeer
Generalleutnant Alfons MaisInspekteur des HeeresHeer
Vizeadmiral Jan Christian KaackInspekteur der MarineMarine
Generalleutnant Ingo GerhartzInspekteur der LuftwaffeLuftwaffe
Generalleutnant Martin SchelleisInspekteur der StreitkräftebasisLuftwaffe
Vizeadmiral Thomas DaumInspekteur Cyber- und InformationsraumMarine
Generaloberstabsarzt Ulrich BaumgärtnerInspekteur des SanitätsdienstesHeer

Siehe auch

Weblinks

Belege

  1. Der Dresdner Erlass, Ziffer II. 5. (PDF) In: www.bmvg.de. 21. März 2012, abgerufen am 30. März 2012.
  2. Bundesarchiv zum Thema (Memento des Originals vom 24. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/startext.net-build.de

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Eisernes Kreuz als nationales Erkennungszeichen der Bundeswehr.
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Berliner Erlass des Bundesministers der Verteidigung Peter Struck: Weisung zur militärischen Spitzengliederung vom 21. Januar 2005.