Kaiser Karl V. sprach 1555 die Niederlande seinen Nachkommen in Spanien zu. 1581 separierten sich die sieben nördlichen Provinzen zur Republik der Sieben Vereinigten Provinzen. Flandern verblieb bei Habsburg, siehe dazu: Spanische Niederlande (1555–1714)
Im Rastatter Friede wurden die zehn niederländischen Provinzen, darunter Flandern, den österreichischen Habsburgern zugesprochen. Siehe dazu: Österreichische Niederlande (1714–1797/1801)
Im Frieden von Campo Formio 1797 trat Habsburg die österreichischen Niederlande an Frankreich ab. 1801 erfolgte im Frieden von Lunéville die endgültige Abtretung der Provinzen, einschließlich Flanderns, vom heiligen römischen Reich an Frankreich.
Während der belgischen Revolution 1830 separierten sich die katholischen Provinzen vom Königreich der Niederlande und gründeten das Königreich Belgien, dem die historische Provinz Flandern seither angehört.
Moderne Verwendung des Grafentitels
Heute ist der Graf von Flandern (Comte de Flandre bzw. Graaf van Vlaanderen) ein Adelstitel im Königreich Belgien, der Bezug auf die historische Grafschaft Flandern nimmt. Der Titel ist bislang zweimal an Mitglieder des belgischen Königshauses verliehen worden.
Der Titel des Grafen von Flandern wurde ad personam zugeschrieben und war nicht erblich (königliche Erlasse von 1840, 1891 und 1910). Dieser Titel wurde dem zweiten Sohn des Königs zugeschrieben.