Landtag des Freistaates Mecklenburg-Strelitz

Landtag des Freistaates Mecklenburg-Strelitz
LandesflaggeLandeswappen
Flagge
Basisdaten
Sitz:Neustrelitz
Wahlsystem:Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Anzahl der Stimmen:1
Rechenverfahren:D’Hondt-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise:2 (Land Stargard, Land Ratzeburg)
Wahlberechtigte:zirka 62.000 (1918) bis 73.380 (1933)
Legislaturperiode:anfangs 3, dann 4 Jahre
Erste Sitzung:14. Mai 1919
Das Neustrelitzer Schloss, historischer Sitz des Landtages (Postkarte von 1912)

Der Landtag des Freistaates Mecklenburg-Strelitz ist ein historisches Parlament. Er bestand von 1918 bis 1933 und war die Legislative des Freistaates Mecklenburg-Strelitz. Er tagte im Residenzschloss Neustrelitz.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Rechtsgrundlage für die Wahl des Landtags war das Wahlgesetz vom 30. Januar 1919. Gemäß Abschnitt II des Landesgrundgesetz des Freistaates Mecklenburg-Strelitz[1] vom 23. Mai 1923 bestand der Landtag aus 35 Abgeordneten (davon 5 aus dem Wahlkreis Ratzeburg), die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für eine Dauer der Wahlperiode von vier Jahren gewählt wurden. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht war 21 Jahre und für das passive Wahlrecht 25 Jahre.

Seine Aufgaben waren die Gesetzgebung, die Überwachung der Staatsführung und Verwaltung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes, sowie gegebenenfalls der Ministeranklage. Der Präsident des Landtags hatte eine herausgehobene Stellung. Er ernannte die Mitglieder der Landesregierung. Eine weitere Besonderheit war der aus 7 Landtagsabgeordneten bestehende Landesausschuss. Dieser nahm die Rechte des Parlamentes wahr, wenn dieses nicht zusammentrat.

Nachdem die Landesparlamente der beiden Freistaaten Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin unter nationalsozialistischem Druck auf einer gemeinsamen Sitzung in Rostock im Oktober 1933 die Wiedervereinigung Mecklenburgs beschlossen und mit Wirkung ab 1. Januar 1934 vollzogen hatten[2], wurde das Landesparlament des Landes Mecklenburg mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgelöst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Mecklenburg wiedererrichtet. Dessen Landtag bestand bis zur Auflösung der Länder in der DDR.

Landtagswahlen

Der Landtag tagte im Gelben Saal des Schlosses Neustrelitz

Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung 1918

Am 15. Dezember 1918 erfolgte die Wahl zur verfassunggebenden Versammlung.

Landtagswahl 1918
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD50,22 %21 Sitze 
DDP39,93 %18 Sitze 
Mecklenburg-Strelitzscher Bauernbund5,03 %1 Sitz 
Handwerker und Gewerbetreibende4,82 %2 Sitze 

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[3]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (Verfassunggebende Versammlung)

Landtagswahl 1919

Am 30. März 1919 erfolgte die Wahl zum 1. ordentlichen Landtag.

Landtagswahl 1919
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD48,53 %18 Sitze− 3 Sitze
Wirtschaftliche Vereinigung30,44 %9 Sitze+ 9 Sitze
DDP21,03 %8 Sitze− 10 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[4]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (1. Wahlperiode)

Landtagswahl 1920

Am 16. Mai 1920 erfolgte die Wahl zum 2. ordentlichen Landtag.

Landtagswahl 1920
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD42,89 %16 Sitze− 2 Sitze
Wirtschaftliche Vereinigung36,11 %14 Sitze+ 5 Sitze
DDP14,68 %5 Sitze− 3 Sitze
USPD4,20 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[5]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (2. Wahlperiode)

Landtagswahl 1923

Am 8. Juli 1923 erfolgte die Wahl zum 3. ordentlichen Landtag.

Landtagswahl 1923
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
DNVP und Bauernverein des Landes Ratzeburg24,07 %9 Sitzenicht darstellbar
SPD22,66 %8 Sitze− 8 Sitze
KPD20,45 %7 Sitze+ 6 Sitze
Bürgerliche Arbeitsgemeinschaft DDP, Handwerk und Gewerbe, Kaufleute14,46 %5 Sitze (davon 4 Bürgerliche Arbeitsgemeinschaft, 1 Verband für Handwerk und Gewerbe)± 0 Sitze
Deutschvölkische Freiheitsbewegung8,81 %3 Sitze+ 3 Sitze
DVP5,51 %2 Sitze+ 2 Sitze
Bund der Kleinlandwirte4,05 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[6]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (3. Wahlperiode)

Landtagswahl 1927

Am 3. Juli 1927 erfolgte die Wahl zum 4. ordentlichen Landtag.

Landtagswahl 1927
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD33,47 %12 Sitze+ 4 Sitze
DNVP22,77 %10 Sitze+ 1 Sitz
Verband für Handwerk und Gewerbe10,09 %4 Sitze+ 3 Sitze
KPD9,12 %3 Sitze− 4 Sitze
DDP6,69 %2 Sitze− 2 Sitze
Deutschvölkische Freiheitsbewegung5,02 %1 Sitz− 2 Sitze
DVP4,44 %1 Sitz− 1 Sitz
Bund der Kleinlandwirte3,86 %1 Sitz± 0 Sitze
Verband der Haus- und Grundbesitzervereine3,43 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[7]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (4. Wahlperiode)

Landtagswahl 1928

Am 29. Januar 1928 erfolgte die Wahl zum 5. ordentlichen Landtag.

Landtagswahl 1928
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD37,87 %13 Sitze+ 1 Sitz
DNVP und Bauernverein für das Land Ratzeburg20,80 %8 Sitze− 2 Sitze
Verband für Handwerk und Gewerbe10,13 %4 Sitze± 0 Sitze
KPD6,99 %3 Sitze± 0 Sitze
DDP4,63 %2 Sitze± 0 Sitze
Deutschvölkische Freiheitsbewegung3,82 %1 Sitz± 0 Sitze
Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung3,70 %1 Sitz+ 1 Sitz
DVP3,58 %1 Sitz± 0 Sitze
Verband der Haus- und Grundbesitzervereine3,04 %1 Sitz± 0 Sitze
Vereinigte Erbpächter, Büdner und Häusler2,80 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[8]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (5. Wahlperiode)

Landtagswahl 1932

Am 13. März 1932 erfolgte die Wahl zum 6. ordentlichen Landtag.

Landtagswahl 1932
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
DNVP, Verband für Handwerk und Gewerbetreibende, Bauernverein des Landes Ratzeburg30,96 %11 Sitze− 1 Sitz
SPD26,94 %10 Sitze− 3 Sitze
NSDAP23,86 %9 Sitze+ 9 Sitze
KPD9,14 %3 Sitze± 0 Sitze
Bürgerliche Mitte (Deutsche Staatspartei, Handwerker und Gewerbetreibende, Deutsche Volkspartei)5,11 %1 Sitz− 2 Sitze
Verband der Haus- und Grundbesitzervereine2,66 %1 Sitz± 0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[9]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (6. Wahlperiode)

Reichstagswahl 1933

Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 wurde der 7. Landtag aufgrund des Gleichschaltungsgesetzes analog zu diesem Wahlergebnis neu gebildet.

Reichstagswahl 1933
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
NSDAP51,61 %9 Sitze± 0 Sitze
SPD22,57 %4 Sitze− 6 Sitze
Kampffront Schwarz-Weiß-Rot15,90 %2 Sitze− 9 Sitze
KPD7,12 %1 Sitz− 2 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[10]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Strelitz) (7. Wahlperiode)

Einzelnachweise

  1. Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz (Memento des Originals vom 12. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  2. Gesetz vom 24. Oktober 1933 über die Vereinigung des Landes Mecklenburg-Schwerin mit dem Land Mecklenburg-Strelitz m. W. v. 1. Januar 1934.
  3. MStrSthb 1920, S. 8f.
  4. VLtMStr 1919, Nr. 2
  5. Falter u. a. 1986, S. 99; VLtMStr 1920, Nr. 2
  6. MStrSthb 1926, S. 22
  7. StatJBDR 1927, S. 500f.
  8. VLtMStr 1928, Nr. 3
  9. StatJBDR 1932, S. 544f.
  10. StatJBDR 1931, S. 548f.

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Flagge Großherzogtümer Mecklenburg.svg
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
Schloss Neustrelitz Gelber Saal als Landtag Mecklenburg-Strelitz.jpg
Schloss Neustrelitz Gelber Saal als Landtag Mecklenburg-Strelitz
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen