Landkreis Frankenstein

Landkreis Frankenstein
Wappen
Wappen Kreis Frankenstein.png
Preußische ProvinzSchlesien (1818–1919, 1938–1941)
Niederschlesien (1919–1938, 1941–1945)
RegierungsbezirkBreslau
KreisstadtFrankenstein
Letzter LandratOtto Ulrich Bährens (1944–1945)
Fläche774,27 km² (1939)
Einwohner75.392 (1939)
Bevölkerungsdichte97 Einwohner/km² (1939)
Gemeinden103 (1939)
Schlesien Kr Frankenstein - Münsterberg.png
Der Kreis Frankenstein in den Grenzen von 1818 bis 1932

Der Landkreis Frankenstein (1932–1945: Landkreis Frankenstein i. Schles.[1]) war ein preußischer Landkreis in Schlesien, der von 1815 bis 1945 bestand. Seine Kreisstadt war die Stadt Frankenstein. Das frühere Kreisgebiet liegt heute im Powiat Ząbkowicki der polnischen Woiwodschaft Niederschlesien.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien durch Preußen im Jahre 1741 wurden durch die königliche Kabinettsorder vom 25. November 1741 in Niederschlesien die preußischen Verwaltungsstrukturen eingeführt.[2] Dazu gehörte die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten zum 1. Januar 1742.[3]

Im Fürstentum Münsterberg, einem der schlesischen Teilfürstentümer, wurden aus den alten schlesischen Weichbildern Frankenstein und Münsterberg die preußischen Kreise Frankenstein und Münsterberg gebildet. Als erster Landrat des Kreises Frankenstein wurde Julius Friedrich von Pfeil und Klein–Ellguth eingesetzt.[4][5] Der Kreis Frankenstein unterstand der Kriegs- und Domänenkammer Breslau, bis er im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformen 1815 dem Regierungsbezirk Reichenbach der Provinz Schlesien zugeordnet wurde.[6]

Im Zuge einer Grenzbereinigung zum Regierungsbezirk Oppeln wechselten bis 1818 das Dorf Gallenau aus dem Kreis Grottkau sowie die Dörfer Nieder und Ober Plottnitz aus dem Kreis Neisse in den Kreis Frankenstein.[7] Nach der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach wurde der Kreis Frankenstein am 1. Mai 1820 dem Regierungsbezirk Breslau zugeteilt.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis als Bestandteil des Königreichs Preußen zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 21. Juli 1875 kamen die Landgemeinde und der Gutsbezirk Kobelau vom Kreis Nimptsch zum Kreis Frankenstein.

Freistaat Preußen

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Zum 30. September 1929 wurden im Kreis Frankenstein entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt.

Zum 1. Oktober 1932 wurden der größte Teil des aufgelösten Kreises Münsterberg sowie die beiden Landgemeinden Kosemitz und Zülzendorf aus dem aufgelösten Kreis Nimptsch in den Kreis eingegliedert. Gleichzeitig gab der Kreis Frankenstein die Landgemeinde Wiltsch an den Kreis Glatz ab.[8][9]

Im weiteren Verlauf der 1930er Jahre erhielt der Kreis den amtlichen Namen Frankenstein i. Schles. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Seit dem 1. Januar 1939 führte der Kreis entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Im Sommer 1945 wurde das Kreisgebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen unter polnische Verwaltung gestellt. Im Kreisgebiet begann darauf der Zuzug polnischer Zivilisten, die zum Teil aus den an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen. In der Folgezeit wurde die deutsche Bevölkerung größtenteils aus dem Kreisgebiet vertrieben.

Einwohnerentwicklung

JahrEinwohnerQuelle
179531.032[10]
181936.699[11]
184648.625[12]
187150.100[13]
188550.193[14]
190045.632[15]
191045.312[15]
192547.304[16]
193975.056[16]

Landräte

Kommunalverfassung

Für den Kreis galt seit 1827 die Kreisordnung für das Herzogtum Schlesien, die Grafschaft Glatz und das preußische Markgraftum Lausitz vom 2. Juni 1827, die durch Verordnung vom 7. Januar 1842 ergänzt wurde. Die 30 Jahre jüngere Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wurde von der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 abgelöst, die dann bis 1945 in Geltung war. Stadt und Land waren – nicht nur – in Preußen im 19. Jahrhundert stets unterschiedlich verfasst. Wegen stark voneinander abweichender Traditionen hatten auch die westlichen und die 1866 neu erworbenen Provinzen andere Kommunalverfassungen. Die Städteordnungen von 1808 und 1831 wurden abgelöst von der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853. Für die Landgemeinden galten seit 1794 die obrigkeitlich geprägten Auffassungen des ALR, eine Reform kam in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht zustande. Erst im Jahrzehnt nach der gescheiterten bürgerlichen Revolution von 1848 wurden

  • das Gesetz betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie und
  • das Gesetz betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie, beide vom 14. April 1856, eingeführt.

Der Kreis Frankenstein gliederte sich also seit dem 19. Jahrhundert in Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das „Führerprinzip“ auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Gemeinden

Der Landkreis Frankenstein i. Schles. umfasste zuletzt fünf Städte und 98 Landgemeinden:[17][16]

Bis 1937 fanden im Kreis die folgenden Eingemeindungen statt:

  • Gollendorf, am 1. April 1937 zu Nieder Pomsdorf
  • Grunau, am 30. September 1928 zu Kamenz
  • Herbsdorf, am 1. April 1937 zu Nieder Pomsdorf
  • Kaubitz, am 30. September 1928 zu Schräbsdorf
  • Laubnitz, am 30. September 1928 zu Kamenz
  • Raschgrund, am 1. April 1929 zu Raschdorf
  • Reisezagel, am 1. April 1937 zu Bärwalde
  • Rocksdorf, am 30. September 1928 zu Gläsendorf
  • Schodelwitz, am 30. September 1928 zu Gläsendorf
  • Seherrsgrund, am 30. September 1928 zu Quickendorf

Ortsnamen

Die Gemeinde Olbersdorf b. Frankenstein wurde 1934 in Groß Olbersdorf umbenannt und die Gemeinde Tepliwoda 1936 in Lauenbrunn.

Persönlichkeiten

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zusatz i. Schles.
  2. Roland Gehrke: Landtag und Öffentlichkeit: Provinzialständischer Parlamentarismus in Schlesien 1825-1845. Böhlau Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-412-20413-6, S. 45 (Teildigitalisat).
  3. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745. In: Königliche Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Band 6,2. Paul Parey, Berlin 1901, Königliche Ordre zur Bestellung von Landräthen in Niederschlesien, S. 259 (Digitalisat).
  4. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate. Carl Heymann, Berlin 1839, Kreiseinteilung des preußischen Herzogtums Schlesien im 18. Jahrhundert, S. 290 (Digitalisat).
  5. a b c d e f g Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9.
  6. Verordnung zur Eintheilung des preußischen Staats nach seiner neuen Begrenzung. 1815 (Digitalisat).
  7. Roman Kamionka: Die Reorganisation der Kreiseinteilung Schlesiens in der Stein-Hardenbergschen Reformperiode, Breslau 1934
  8. Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932. In: Preußisches Staatsministerium (Hrsg.): Preußische Gesetzessammlung. Berlin 1932, Kreisreform im Regierungsbezirk Liegnitz, S. 256 (Digitalisat).
  9. Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen. Band 4: Dieter Stüttgen: Schlesien. Johann-Gottfried-Harder-Institut, Marburg/Lahn 1976, ISBN 3-87969-116-9.
  10. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten. Die statistische Ansicht und Specialstatistik von Mitteleuropa. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 38 (Digitalisat).
  11. Statistisches Bureau zu Berlin (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des preußischen Staats. Duncker & Humblot, Berlin 1821, Schlesien, S. 88 (Digitalisat).
  12. Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. (Digitalisat).
  13. Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1871
  14. Gemeindelexikon für die Provinz Schlesien 1885
  15. a b www.gemeindeverzeichnis.de
  16. a b c Michael Rademacher: Frankenstein. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  17. Landkreis Frankenstein i. Schles.@1@2Vorlage:Toter Link/www.territorial.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Verwaltungsgeschichte und Landratsliste auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 26. Juli 2013.

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Wappen des Kreises Frankenstein, Schlesien