Landesrat (Saargebiet)

Der Landesrat war von 1922 bis 1935 die ohne jede legislative Funktionen ausgestattete Volksvertretung des Saargebietes.

Geschichte

Der Versailler Vertrag sah in Bezug auf die Gesetzgebung im Saargebiet vor, dass vor Gesetzesänderungen den gewählten Vertretern der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden muss, sich dazu zu äußern (§§ 23 und 26 der Anlage zu den Art. 45 bis 50). Zu diesem Zweck ordnete die Regierungskommission des Saargebietes am 24. März 1922 an, einen Landesrat einzurichten (Amtsblatt S. 41).

Der Landesrat hatte eine ausschließlich beratende Funktion. Er durfte nur über die im Versailler Vertrag genannten Gegenstände beraten. Darüber hinausgehende Verhandlungen, Anträge und Entschließungen waren unwirksam und konnten von der Regierungskommission für ungültig erklärt werden.

Der Landesrat hatte 30 Mitglieder, die ursprünglich auf drei Jahre gewählt werden sollten, ab 1924 jedoch auf vier Jahre gewählt wurden. Die Wahlen erfolgten nach allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Listenwahl. Wahlberechtigt waren alle Saareinwohner, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Wählbar waren alle wahlberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten, aus dem Saargebiet stammten und dort wohnten; außerdem durften die Kandidaten weder Mitglied einer nicht-saarländischen Vertretung sein noch ein öffentliches Amt außerhalb des Saargebiets bekleiden.

Den Landesratspräsidenten bestimmte der Präsident der Regierungskommission. Bis 1924 hatte Bartholomäus Koßmann (Zentrum) das Amt des Landesratspräsidenten inne, danach Peter Scheuer (Zentrum).

Nach der Wiedereingliederung des Saargebietes ins Deutsche Reich im Jahr 1935 wurde der Landesrat gemäß § 6 des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes (RGBl. I S. 66) abgeschafft.

Sitzverteilung

WahldatumSitzeSitze nach ParteienListe der Mitglieder
ZentrumSPDKPDLVP[1]DDPCSPVHL[2]DVPNSDAP
25. Juni 19223016524121. Landesrat
27. Januar 1924301465412. Landesrat
25. März 1928301455[3]31113. Landesrat
13. Februar 19323014382124. Landesrat
  1. ab 1924: Deutsch-Saarländische Volkspartei – Vereinigte liberale und demokratische Partei
  2. ab 1928: Deutsche Wirtschaftspartei
  3. ab 1929: 3 für KPD, 2 für KPO

Siehe auch

Weblinks

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen