Lagerbordell

Lagerbordelle wurden zwischen 1942 und 1945 in zehn NS-Konzentrationslagern eingerichtet und sollten männlichen Häftlingen als Anreiz zur Mehrarbeit dienen.

Der Historiker Robert Sommer schätzt, dass 210 Frauen in den Bordellen deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager zur Prostitution gezwungen wurden, für 174 Frauen wurde dies namentlich nachgewiesen.[1]

Geschichte

Die Idee der Einrichtung von Lagerbordellen geht auf einen Besuch des Reichsführers-SS Heinrich Himmler im KZ Mauthausen und den umliegenden Steinbrüchen zurück.[2] Nach seinen Vorstellungen sollte die totale Ausbeutung der Arbeitskraft männlicher KZ-Häftlinge durch die Einführung von Gratifikationen forciert werden. Privilegierten männlichen Häftlingen sollte der Besuch des „Sonderbaus“ – so die Sprachregelung der SS für diese Bordellbaracken – erlaubt werden.

„Für notwendig halte ich allerdings, daß in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden.“

Heinrich Himmler: 1942[3]

Dass dies auf Kosten der Sex-Zwangsarbeiterinnen geschehen sollte, war von Anbeginn Teil der Idee: „Die sexuelle Ausbeutung von Frauen sollte ein natürlicher Anreiz für männliche Häftlinge sein.“[1]

Auf Befehl von Heinrich Himmler entstand in Mauthausen im Juni 1942 das erste von zehn Häftlingsbordellen. Hierfür wurden Frauen aus der Häftlingskategorie „asozial“ „abgestellt“, die sich nicht in den NS-Staat eingefügt hatten und beispielsweise den Bund Deutscher Mädel ablehnten.[2] Des Weiteren gehörten auch Frauen, die sich prostituiert hatten und nicht den gegen sie verhängten Auflagen nachgekommen waren, zu den „Asozialen“. Viele dieser zur Prostitution gezwungenen Frauen kamen aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Zogen sich Frauen eine Geschlechtskrankheit zu, wurden sie für medizinische Versuche zur Verfügung gestellt. Schwangere wurden einer Zwangsabtreibung unterzogen.

Das Lagerbordell im KZ Auschwitz I wurde ab Juni 1943 auf Geheiß Himmlers im Block 24a (gegenwärtig Sitz des Museum-Archivs) eingerichtet. Zuvor hatte die SS den Plan verworfen, eine Bordellbaracke (Bauvorhaben 93) hinter dem Block 11 zu errichten. Es eröffnete im Oktober 1943 und sollte privilegierten Funktionshäftlingen zur Belohnung dienen. Den SS-Wachen war der Besuch verboten, sie besuchten ein Bordell in der Stadt Auschwitz. Über 60 deutsche, polnische und ukrainische Frauen selektierte die SS im Frauenlager im KZ Auschwitz II–Birkenau für die beiden Bordellkommandos in Auschwitz I und KZ Auschwitz III–Monowitz. Das Lagerbordell bestand bis wenige Tage vor der Evakuierung von Auschwitz.[4]

Ab 1943 gab es innerhalb des Schutzhaftlagers in Buchenwald ein Lagerbordell für Häftlinge als „Antriebsmittel für höhere Leistungen“. Zu diesem Zweck wurden im Juli 1943 16 weibliche Häftlinge aus dem KZ Ravensbrück nach Buchenwald verbracht und zur Prostitution gezwungen.

Am 11. Mai 1944 wurde im KZ Dachau ein Lagerbordell in Betrieb genommen, sechs Frauen aus Ravensbrück trafen ein. Es stand in Zusammenhang mit der Dienstvorschrift Oswald Pohls, außergewöhnliche Arbeitsleistungen bei Häftlingen zu honorieren und damit zu steigern. Gegen Ende des Jahres löste man es wieder auf.[5]

Das Prämiensystem

Die KZ waren nicht nur Gefangenenlager, sondern auch Arbeitslager, welche die deutsche Kriegswirtschaft maßgeblich unterstützen mussten. Die Häftlinge waren billige Arbeitskräfte und wurden schamlos ausgebeutet. Ab 1940 gab es einen starken Fachkräftemangel in für die SS wichtigen Betrieben, der mit Häftlingen behoben werden sollte. Diese wurden mit der Vergabe von Prämienscheinen entlohnt, welche Hafterleichterungen möglich machten. Allerdings hatte die große Mehrzahl der Häftlinge keinen Zugang zu solchen Positionen und somit auch nicht zu Prämienscheinen und Privilegien. Hier spielte die nationalsozialistische Rassenideologie eine wichtige Rolle, jüdische Häftlinge hatten keinen Zugang zu einer höheren Schicht in der Lagergesellschaft. Nur besser gestellte Häftlinge oder solche mit Beziehungen zu diesen wurden überhaupt in das Prämiensystem aufgenommen. Im Mai 1943 wurde eine „Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge“ im gesamten KZ-System eingeführt.[6] Darin wurde männlichen Häftlingen bei höherer Arbeitsleistung das Tragen eines militärischen Haarschnitts,[7] die Zuteilung von Zigaretten, eine höhere Brieffrequenz, Einkäufe in der Kantine und der Bordellbesuch gestattet.[2]

„Sex-Zwangsarbeit gehörte zu einem Gratifikationssystem, das den Grundwiderspruch zwischen Arbeit und Überleben aufheben und die Ausbeutung der Häftlinge maximieren sollte. Das Prämiensystem samt den Lagerbordellen war seit 1943 fester Bestandteil der KZ-Zwangsarbeit sowie seiner Ausbeutungs- und Mordmaschinerie und damit inhärenter Bestandteil der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.“[1]   

Übersicht der Bordelle

KZerrichtetaufgelöstGebäudeLage (mit Koordinaten)heutiger ZustandFoto
Mauthausen11. Juni 1942[8]?Baracke 1,
umgebaut
am Appellplatz gegenüber der Wäschereirestauriert
(c) Bundesarchiv, Bild 192-349 / CC-BY-SA 3.0
GusenHerbst 1942?eigener Bauam Appellplatz neben dem Jourhausprivates Wohnhaus
(c) Bundesarchiv, Bild 192-174 / CC-BY-SA 3.0
FlossenbürgJuli 1943Befreiung 23. April 1945[9]eigener Bauam Lagerrand hinter dem Arrestblockzerstört, Fundamente erkennbar.
Buchenwald16. Juli 1943[10]Befreiung 11. April 1945[11]eigenes Gebäudezwischen Krankenbaracke und dem Kleinen Lager[12]zerstört, Fundamentreste, Gedenktafel.
Auschwitz-StammlagerOktober 1943Januar 1945,
wenige Tage vor der Evakuierung
Block 24a
(1. Stock von Block 24),
adaptiert
linker Hand des LagertorsMuseumsarchiv, Gucklöcher
zur Überwachung durch die SS in den Türen erhalten
Auschwitz-MonowitzHerbst 1943..zwischen Häftlingsküche und Gärtnereizerstört.
Dachau11. Mai 1944Ende 1944eigenes Gebäude
(Block 170a oder 31)
in der nordöstlichen Ecke des Hauptlagers[13]zerstört.
Neuengamme28. Mai 1944[14].eigenes Gebäudeaußerhalb des Häftlingslagers, durch einen Zaun abgetrenntzerstört, Fundamentreste, Gedenktafel.
SachsenhausenAugust 1944.eigenes GebäudeAnbau neben der Pathologie im Krankenrevier[15]..
Mittelbau-DoraSpätsommer 1944..nördlich des Appellplatzeszerstört, Fundamentreste, Gedenktafel

Die Frauen

Nachweislich waren 180, wahrscheinlich aber zwischen 200 und 220 Frauen in den zehn Lagerbordellen eingesperrt. Die meisten der Frauen waren Deutsche, die als „Asoziale“ in ein Konzentrationslager verschleppt worden waren und von der SS weiterhin so bezeichnet wurden. Andere waren Polinnen, Ukrainerinnen, Weißrussinnen sowie Romnija und Sintize.[16] Jüdische Frauen gab es in den Lagerbordellen nie.[2]

Selektion und Meldung

Die Frauen, die in den Konzentrationslagern Buchenwald, Dachau, Dora-Mittelbau, Flossenbürg, Gusen, Mauthausen, Neuengamme und Sachsenhausen Sexzwangsarbeit leisten mussten, waren Häftlinge des Frauen-KZ Ravensbrück. In den Lagerbordellen des KZ Auschwitz mussten weibliche Häftlinge aus Auschwitz-Birkenau Sexzwangsarbeit verrichten.[17]

Anfangs versuchte die SS in Ravensbrück mit der falschen Vorgabe einer Haftentlassung nach sechsmonatigem Bordelldienst die Frauen dazu zu bringen, sich „freiwillig“ zu melden.[2] Zur vermeintlichen „Freiwilligkeit“ in den Lagerbordellen schreibt die Historikerin Christa Paul:

„Bei dem Begriff ‚Freiwilligkeit‘, […] ist zu beachten, daß die ‚freiwillige‘ Meldung zur Arbeit in einem Häftlingsbordell ein Ausdruck ist, der eine erzwungene Entscheidung beschreibt. […] der Begriff ‚Freiwilligkeit‘ [hat] in Bezug auf Häftlinge in Konzentrationslagern, in denen die Herrschaft der SS absolut war, keine Relevanz.“ (Christa Paul, 1994, S. 33)

Später wurden Frauen selektiert, denen der Charakter des Dienstes verschwiegen wurde. Dabei wurden von der SS Häftlinge ausgewählt, die als Prostituierte inhaftiert waren. Allerdings trifft der Haftgrund Prostitution keine Aussage darüber, ob die Frauen tatsächlich vor ihrer Inhaftierung in der Sexarbeit tätig waren.[18]

Laut Sommer geschah dies aus drei Gründen:

  1. Die SS wählte für all ihre Arbeitskommandos nach Möglichkeit Facharbeiter aus.
  2. Die SS erwartete von diesen Frauen weniger Widerstand.
  3. Die SS wollte bei den Bordellgängern den Glauben schaffen, dass die Frauen dieser Arbeit freiwillig nachgehen würden.[19]

Mit dem Entstehen neuer Lagerbordelle mussten mehr Frauen selektiert werden. Da die Anzahl der als Prostituierte inhaftierten Frauen nicht mehr ausreichte, griff die SS auf als „Asozial“ oder „Kriminell“ inhaftierte Frauen zurück. Später wurden auch Frauen aus der Häftlingsgruppe der Politischen Gefangenen selektiert, vor allem sog. „Bettpolitische“. Als „Bettpolitische“ wurden von den Nationalsozialisten Frauen bezeichnet, denen bspw. eine Beziehung zu ausländischen Zwangsarbeitern vorgeworfen wurde.[19]

Die Zeitzeugin, die unter den Pseudonymen Magdalena Walter, Margarethe Walter, Frau W., M. Walter, M.W., Frau B. oder Maria W.[18] auftritt, berichtet in der Dokumentation Diese verfluchten Stunden am Abend. Die Häftlingsbordelle im KZ von ihrer Selektion durch die SS im KZ Ravensbrück und den anschließenden ärztlichen Untersuchungen. Zuerst wurden die Frauen in der Krankenbaracke „aufgepäppelt“, bekamen mehr Essen und wurden ärztlich betreut. Dann erst geschah der Transport in die verschiedenen Lagerbordelle der Männer-Konzentrationslager.

Die Bordellbesucher

Die Bordellbesucher waren zunächst nur Funktionshäftlinge. Erst ab 1943, nach Einführung des Prämiensystems, konnten auch andere Häftlinge das Bordell besuchen.[2] SS-Männern war der Besuch des Lagerbordells nicht gestattet.[20] Die SS nutzte jeweils die städtischen Bordelle. Ausnahme waren ukrainische SS-Wachleute, für welche teilweise Sonderbordelle gebaut wurden.[1] Jüdischen Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangenen war der Bordellbesuch nie erlaubt. Zunächst wurden die Bordelle von Häftlingen, die es sich körperlich leisten konnten, gut besucht. Später sanken aber die Besuchszahlen rapide.[2] Viele politische Häftlinge lehnten den Besuch eines solchen Bordells aus moralischen Gründen ab. Für die meisten Häftlinge war das Lagerbordell im täglichen Überlebenskampf bedeutungslos und wurde als groteske Einrichtung wahrgenommen.[21]

Grob lassen sich die Besucher in drei Gruppen einteilen. Es gab regelmäßige Besucher, körperlich fit genug und mit ausreichenden Überlebenschancen, sich um Prahlerei bemühen zu können. Dann gab es die sporadischen Besucher, welche den zwischenmenschlichen Kontakt zu einer Frau suchten. Es muss bedacht werden, dass Häftlinge, welche seit Beginn des NS-Regimes in KZ-Haft waren, bis zu 10 Jahre keine Frau mehr gesehen hatten. Hier gab es teilweise sogar emotionale Beziehungen, die sich zwischen den Häftlingen und Zwangsprostituierten entwickelt haben, trotz strengen Verbots seitens der SS. Die letzte Besuchergruppe sind die einmaligen Besucher. Es handelte sich um Männer, welche dem Tod extrem nahestanden und ein letztes Mal den körperlichen Kontakt zu einer Frau erleben wollten. Auch ist belegt, dass Jungfrauen, die sich ihrer geringen Überlebenschancen bewusst waren, sich ein erstes und letztes Mal auf den sexuellen Kontakt mit einer Frau einlassen wollten.[1]   

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Gedenkzeichen für die Frauen, die Sex-Zwangsarbeit leisteten in der Gedenkstätte Ravensbrück
Gedenktafel für die Frauen, die Sex-Zwangsarbeit leisteten

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die staatlich errichteten Lagerbordelle tabuisiert und totgeschwiegen. Fast alle Frauen verschwiegen nach dem Krieg, zur Arbeit in einem Lagerbordell gezwungen worden zu sein. Möglicherweise auf Grund der früheren Einstufung als „Asoziale“ und/oder der falschen Einschätzung ihrer Zwangslage verweigerten ihnen nach dem Krieg beide deutsche Staaten die Anerkennung ihres Opferstatus.[22]

Die Sexzwangsarbeiterinnen wurden auch nach 1945 noch stigmatisiert. Zusätzlich hätte eine Aussage einer ehemaligen Sexzwangsarbeiterin auch wie eine Beschuldigung anderer Häftlinge klingen können. Hieran ist zu sehen, wie perfide das SS-Bordellsystem funktionierte, da es die Bordellbesucher in eine Position der Mittäterschaft zwang. Gleichzeitig wurden die Sexzwangsarbeiterinnen wegen der besseren Unterkunft und Ernährung von den Häftlingen als Mittäterinnen angesehen. Dies könnte ein weiterer Grund für ihr Schweigen nach 1945 sein. Ein weiterer Grund könnte eine Art Intersektionalität der Traumata sein, da die Frauen nicht nur das KZ überlebten, sondern auch sexualisierte Gewalt. Über diese zu sprechen, ist bis heute weltweit schwierig und kann zu Retraumatisierungen führen, wie zum Beispiel Statistiken zu zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungen zeigen.

Sie waren der Öffentlichkeit zumeist unbekannt, was auch an einem fehlenden Opferverband nur für sie liegt, in dem sie sich hätten austauschen und gegenseitig Mut machen können,[18] und wurden erst seit den 1990er Jahren von Wissenschaftlern thematisiert.[23] Das Auffinden von Überlebenden war für die Forschung dann allerdings sehr schwierig, weshalb es bis heute nur wenige Zeitzeuginnenaussagen ehemaliger Sexzwangsarbeiterinnen gibt.[18]

Bis in die 1990er Jahre galten die Betroffenen nicht als Opfer des Nationalsozialismus und erhielten keine Entschädigung.[24][25]

Im Rahmen der 76. Befreiungsfeier in der Gedenkstätte Ravensbrück wurde am 18. April 2021 ein Gedenkzeichen für die Frauen, die zur Sexarbeit in den Konzentrationslagern gezwungen wurden, eingeweiht.[26]

Filme

Literatur

Prostitution im Nationalsozialismus

  • Gabriele Czarnowski: Frauen – Staat – Medizin. Aspekte der Körperpolitik im Nationalsozialismus. In: Frauen zwischen Auslese und Ausmerze. Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis. Köln 1985, Nr. 14, ISSN 0722-0189.
  • Christa Paul: Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus. Edition Hentrich, Berlin 1994, ISBN 3-89468-141-1.

Bordelle in Konzentrationslagern – Monografien

  • Baris Alakus, Katharina Kniefacz, Robert Vorberg: Sex-Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Mandelbaum, Wien 2006, ISBN 3-85476-205-4.
  • Robert Sommer: Das KZ-Bordell. Sexuelle Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Schöningh, Paderborn 2009, ISBN 978-3-506-76524-6.

Bordelle in Konzentrationslagern – Aufsätze

  • Brigitte Halbmayr: Arbeitskommando „Sonderbau“. Zur Bedeutung und Funktion von Bordellen im KZ. in: Dachauer Hefte. Dachau 2005, 21, ISSN 0257-9472.
  • Reinhild Kassing, Christa Paul: Bordelle in deutschen Konzentrationslagern. In: K(r)ampfader. Kasseler FrauenLesbenzeitschrift. Kassel 1991, Nr. 1.
  • Robert Sommer: „Sonderbau“ und Lagergesellschaft. Die Bedeutung von Bordellen in den KZ. in: Theresienstädter Studien und Dokumente. Prag 2007.
  • Christa Schikorra: Prostitution weiblicher Häftlinge als Zwangsarbeit. Zur Situation „asozialer“ Häftlinge im Frauen-KZ Ravensbrück. In: Dachauer Hefte. Dachau 2000, 16, ISSN 0257-9472.
  • Christa Schulz: Weibliche Häftlinge aus Ravensbrück in den Bordellen der Männerkonzentrationslager. In: Claus Füllberg-Stolberg u. a. (Hrsg.): Frauen in Konzentrationslagern. Bergen-Belsen Ravensbrück. Edition Temmen, Bremen 1994, ISBN 3-86108-237-3.
  • Kerstin Engelhardt: Frauen im Konzentrationslager Dachau. In: Dachauer Hefte. Dachau 1998, 14, ISSN 0257-9472.
  • Christl Wickert: Tabu Lagerbordell. Vom Umgang mit der Zwangsprostitution nach 1945. in: Insa Eschebach, Sigrid Jacobeit, Silke Wenk (Hrsg.): Gedächtnis und Geschlecht. Deutungsmuster in Darstellungen des nationalsozialistischen Genozids. Campus, Frankfurt am Main/New York 2002, ISBN 3-593-37053-0.
  • Robert Sommer: Der Sonderbau. Die Errichtung von Bordellen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Morrisville 2006, ISBN 1-84728-844-8.
  • Peter Heigl: Zwangsprostitution im KZ-Lagerbordell Flossenbürg. In: Geschichte Quer. Aschaffenburg 1998, 6.
  • Hans-Peter Klausch: Das Lagerbordell von Flossenbürg. In: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Berlin 1992, Nr. 4, ISSN 0942-3060.
  • Robert Sommer: Die Häftlingsbordelle im KZ-Komplex Auschwitz-Birkenau. Sexzwangsarbeit im Spannungsfeld von NS-‘Rassenpolitik‘ und der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten. in: Akim Jah, Christoph Kopke, Alexander Korb, Alexa Stiller (Hrsg.): Nationalsozialistische Lager. Neue Beiträge zur Geschichte der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik und zur Theorie und Praxis von Gedenkstättenarbeit. Münster 2006, ISBN 3-932577-55-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e Vgl. Robert Sommer, Das KZ-Bordell, Paderborn 2009, S. 245ff.
  2. a b c d e f g Robert Sommer im Interview mit Franziska von Kempis: Himmlers KZ-Bordelle – „Die verfluchten Stunden am Abend“. In: Süddeutsche Zeitung, 19. Juni 2009. Abgerufen am 1. Februar 2012.
  3. Heinrich Himmler über die Errichtung von Bordellen in Konzentrationslagern, Brief an Oswald Pohl vom 23. März 1942, Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland, Sig. NS 19/2065.
  4. Robert Sommer: Die Häftlingsbordelle im KZ-Komplex Auschwitz-Birkenau. Sexzwangsarbeit im Spannungsfeld von NS-‚Rassenpolitik‘ und der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten. In: Jah, Kopke, Korb, Stiller (Hrsg.): Nationalsozialistische Lager. Neue Beiträge zur Geschichte der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik und zur Theorie und Praxis von Gedenkstättenarbeit. Münster 2006.
  5. Stanislav Zámečník: (Hrsg. Comité International de Dachau): Das war Dachau. Luxemburg, 2002.
  6. Dienstvorschrift für die „Gewährung von Vergünstigungen an Häftling“ vom 15. Mai 1943, Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland, Sig. NS 3/ 426.
  7. Anm. Kurzhaarschnitt statt sonst rasierter Glatze
  8. Gepäppelt und verbraucht zeit.de vom 20. Juli 2006, abgerufen am 7. Dezember 2019.
  9. Die verfluchten Stunden Ella F. war Zwangsprostituierte im KZ Flossenbürg onetz.de vom 26. November 2016, abgerufen am 7. Dezember 2019.
  10. Gedenkstätte Buchenwald: Lagerbordelle – Sex-Zwangsarbeit in NS-Konzentrationslagern, abgerufen am 1. September 2013.
  11. Arbeitsmaterialien für Projekttage in der Gedenkstätte Buchenwald. S. 39.
  12. Arbeitsmaterialien für Projekttage in der Gedenkstätte Buchenwald. S. 40.
  13. Robert Sommer: Der Sonderbau. Die Errichtung von Bordellen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, S. 46.
  14. Himmler und das KZ-Bordell von Neuengamme focus.de vom 1. Dezember 2019, abgerufen am 7. Dezember 2019.
  15. Robert Sommer: Der Sonderbau, S. 92.
  16. Robert Sommer: „Sonderbau“ und Lagergesellschaft. Die Bedeutung von Bordellen in den KZ. in: Theresienstädter Studien und Dokumente. 2006, S. 300, Prag 2007
  17. Paul, Christa.: Zwangsprostitution : staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus. 1. Auflage. Edition Hentrich, Berlin 1994, ISBN 3-89468-141-1.
  18. a b c d Marie Reich: Verunmöglichung von Zeugenschaft. Sexzwangsarbeit in den Häftlingsbordellender NS-Konzentrationslager und ihre Tabuisierung nach 1945. Frankfurt 2018 (uni-frankfurt.de [PDF]).
  19. a b Sommer, Robert: Das KZ-Bordell : sexuelle Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. F. Schöningh, Paderborn 2009, ISBN 978-3-506-76524-6, S. 89.
  20. Hauke Friederichs: Himmler als Zuhälter. In: Die Zeit, 6. Juli 2009. Abgerufen am 28. Jänner 2012.
  21. Hermann Langbein: Menschen in Auschwitz. Europa, Wien/München 1997, S. 598. ISBN 3-203-51243-2.
  22. Christa Schikorra: Prostitution weiblicher Häftlinge als Zwangsarbeit. Zur Situation „asozialer“ Häftlinge im Frauen-KZ Ravensbrück. in: Dachauer Hefte. Dachau 2000, 16. ISSN 0257-9472.
  23. Christl Wickert: Tabu Lagerbordell. Vom Umgang mit der Zwangsprostitution nach 1945. in: Insa Eschebach, Sigrid Jacobeit, Silke Wenk (Hrsg.): Gedächtnis und Geschlecht. Deutungsmuster in Darstellungen des nationalsozialistischen Genozids. Campus, Frankfurt am Main und New York 2002. ISBN 3-593-37053-0.
  24. Helga Amesberger, Katrin Auer, Brigitte Halbmayr: Sexualisierte Gewalt. Weibliche Erfahrungen in NS-Konzentrationslagern. Wien 2004.
  25. Baris Alakus, Katharina Kniefacz, Robert Vorberg: Sex-Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Wien 2006, ISBN 3-85476-205-4.
  26. Befreiung Ravensbrück. Abgerufen am 24. April 2022 (deutsch).
  27. Diese verfluchten Stunden am Abend – Häftlingsbordelle im KZ. (Memento vom 29. November 2014 im Internet Archive) Abgerufen am 22. Oktober 2013.

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