Läuterung

Die Läuterung (zu lauter „rein“) bedeutet, etwas von Schlacken oder Verunreinigungen zu befreien und es auf diese Weise zu reinigen.

Etymologie

Etymologisch folgt Läuterung wie „lauter“, „läutern“ (von mittelhochdeutsch liutern „rein machen, klären, läutern“), „erläutern“ oder auch „Lauterkeit“ dem Adjektiv „lauter“, als „rein“, „ungetrübt“, „aufrichtig“. Es geht zurück auf ahd. (h)lūt(t)ar (8. Jh.), mittelhochdeutsch lūter („hell, rein, klar, unvermischt, lediglich“), das altsächs. hlūttar, mittelniederdeutsch und mittelniederländ. lūter, lutter (nl. louter ist aus dem Neuhochdeutschen entlehnt), altengl. hlūt(t)or, gotisch hlūtrs (germ. *hlūtra-). Sie führen mit dem griech. klýzein (κλύζειν) (für: „spülen, reinigen“, dazu z. B. Klistier) zum liturgischen š lúoti (für „fegen, kehren“) und šlúota („Besen“).

Die Ausgangsbedeutung gespült, gewaschen wird bereits im Althochdeutschen zu klar, hell, unvermischt (im mittelhochdeutschen: lūter als „silber“); dann oft übertragen zu Haltung und Gesinnung eines Menschen („lauterer Charakter“, „lauteres Wesen“).

Die im Mittelhochdeutschen auftretende Bedeutung von „ausschließlich“, „lediglich“ wird seit dem 16. Jahrhundert in der Form eines erstarrten Nominativs häufig verwendet, auch heute noch in z. B. „aus lauter Liebe“, „vor lauter Neugier“.

Läutern wiederum als Vorbedeutung im Sinne von „reinigen“, „von Schlacken befreien“, „bessern“, ergibt sich in gleicher Weise aus dem althochdeutschen (h)lūt(t)aren („läutern“, „reinigen“, „hell machen“) sowie dem (h)lūt(t)arēn („hell sein“, 8. Jh.), mittelhochdeutsch liutern, lūtern.

Auch erläutern als „erklären“, „verdeutlichen“ führt auf das althochdeutsche ir(h)lūtt(a)rēn („hell machen“) zurück.[1]

Beispiele

Läuterung bezeichnet

in verschiedenen Verfahrenstechniken:

in der Literatur

im (historischen) Strafrecht (Deutschland)

  • die Läuterung bzw. das Läuterungsverfahren (im Reichsrecht, nach 1919), ehemals eine zusätzliche Prüfung des Vergehens eines Angeklagten durch einen weiteren Richter.

in der Eschatologie

  • den Prozess, in dem die Seele eines Verstorbenen auf den Himmel vorbereitet wird, d. h. das Fegefeuer.

Siehe auch

Wiktionary: Läuterung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. „läutern“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, läutern, abgerufen am 5. November 2017.