Krankenpflegediplom

Beim Allgemeinen Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege handelt es sich in Österreich um ein staatlich verliehenes Diplom. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger respektive Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (kurz auch Diplompfleger und Diplompflegerin), auch allgemein Diplomierte Pflegeperson respektive Diplomiertes Pflegepersonal.

Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung umfasst 4.600 Stunden, von denen mindestens die Hälfte auf die praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung entfallen.[1] Die theoretische Ausbildung wird bis Ende 2023[2] in einer Fachschule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege absolviert (siehe auch: Liste der Krankenpflegeschulen in Österreich), die praktische Ausbildung in verschiedenen Pflegeeinrichtungen, zum Beispiel in Krankenanstalten, Pflegeheimen und in der Hauskrankenpflege. Das Diplom wird nach erfolgreicher Absolvierung von 36 Einzelprüfungen, sechs theoretischen Einzeldiplomprüfungen und einer praktischen Diplomprüfung verliehen; außerdem ist eine Fachbereichsarbeit zu einem pflegerelevanten Thema zu verfassen. Die Abkürzung DGKP (Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger) bzw. DGKS (Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester) darf nicht als Titel vor oder nach dem Namen geführt werden, eine Eintragung in ein Dokument als Titel ist nicht möglich.

Mit der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 werden Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger vermehrt an Fachhochschulen ausgebildet, die Bachelor-Abschlüsse verschiedener Stufen nach dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ermöglichen;[3] beispielsweise als Bachelor of Science (BSc) in Health Studies.[4] Ab 2024 ist eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ausschließlich über diesen Weg möglich.[2] Es besteht die Möglichkeit eines individuellen Studiums an der Universität Wien sowie Bachelor-Studiengänge in Graz und an den Privatuniversitäten Krems, Salzburg und in Hall in Tirol (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik UMIT).

Ausbildungsinhalt

Vermittelt werden die beruflichen Basiskompetenzen in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie Kranken- und Altenpflege und Kenntnisse im Umgang mit medizinischen Informations- und Dokumentationssystemen. Zum Ausbildungskatalog gehören unter anderem die Erste Hilfe, Kenntnis der Fachsprache und berufsspezifischer Rechtsgrundlagen; Pflegeanamnese, -evaluation und -Dokumentation sowie Pflegeklassifikationssysteme, Grund- und Fachkenntnisse der Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und -Pädagogik, Medizintechnik sowie Labormethoden; Geburtshilfe, Intensivpflege, Künstliche Ernährung, Palliativpflege, komplementäre Pflegemaßnahmen; psychosoziale und Pflege-Beratung; Teamführung; die Assistenz bei ärztlichen Eingriffen und Ordination; Humanwissenschaftliches Wissen, insbesondere der Anatomie und Physiologie.[3]

Anforderungen

Voraussetzungen für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind neben guten bis sehr guten Deutschkenntnissen (Niveau B2/C1) weitere überfachliche berufliche Kompetenzen wie Diskretion, Einfühlungsvermögen, Führungsqualitäten, Frustrationstoleranz, Problemlösungs- und Konfliktfähigkeit sowie körperliche Belastbarkeit.[3]

Mögliche Belastungen

Die Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege kann mit verschiedenen Belastungen einhergehen. Dazu gehören zum Beispiel die Schichtarbeit einschließlich Nacht- und Wochenenddiensten, die Infektionsgefahr und die psychische Belastung, welche unter anderem durch Konfrontation mit menschlichem Leid und Verantwortungsdruck verursacht wird.[3] Für Pflegerinnen gilt eine Tätigkeit in der beruflichen Pflege als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung und der dazu ergangenen Berufsliste.[5][6]

Berechtigungen

Der Abschluss berechtigt nur dann zum Studium an Universitäten oder Fachhochschulen, wenn die Allgemeinen Hochschulreife (AHS, BHS) vorliegt oder eine Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung abgelegt wird. Mit entsprechender Berufserfahrung ist der Besuch von facheinschlägigen Universitätslehrgängen und postgradualen Studiengängen möglich. Diese enden oft mit dem akademischen Grad MAS, der nach dem Namen geführt wird. Eine Unterscheidung zwischen Lehrgängen universitären Charakters und Regelstudien ist aufgrund des Bologna-Prozesses und der gleichnamigen verliehenen Titel für einen nicht Geübten nicht mehr möglich.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, § 41; abgerufen am 14. Januar 2020
  2. a b Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. bildungssystem.at; abgerufen am 14. Januar 2020
  3. a b c d Berufsinformationssystem: Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerin. AMS Österreich, Stand 11. Dezember 2019; abgerufen am 15. Januar 2020
  4. Gesundheits- und Sozialberufe – Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. AK Oberösterreich; abgerufen am 14. April 2019
  5. Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006. RIS, abgerufen am 12. November 2010.
  6. Schwerarbeit Gesamtliste. (Flipbook) Österreichische Sozialversicherung, November 2014, abgerufen am 4. Dezember 2015.