Kloppenheim (Karben)

Kloppenheim
Stadt Karben
Koordinaten:50° 14′ N, 8° 45′ O
Höhe: 129 m ü. NHN
Fläche:4,14 km² [LAGIS]
Einwohner:2541 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte:614 Einwohner/km²
Eingemeindung:1. Juli 1970
Postleitzahl:61184
Vorwahl:06039

Kloppenheim ist ein Stadtteil von Karben im Wetteraukreis in Hessen.

Geografie

Die bis 1970 eigenständige Gemeinde grenzt südlich an Bad Vilbel sowie westlich an den Bad Homburger Stadtteil Ober-Erlenbach im Hochtaunuskreis. Sie ist der zweitkleinste Stadtteil von Karben. Kloppenheim hat eine Fläche von rund 399 Hektar.

Geschichte

Deutschordensschloss Kloppenheim

Anfänge

Das Gebiet von Kloppenheim war bereits in der Jungsteinzeit besiedelt.

Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortsnamens stammt von 792.

Territorialgeschichte

Im Heiligen Römischen Reich gehörte das Dorf zunächst zum Freigericht Kaichen. Seit 1269 erwarb der Deutsche Orden Güter und Rechte im Ort. Seit 1424 ist der „Deutschordenhof“ durch Urkunden nachweisbar. Im frühen 18. Jahrhundert wurde der Hof zum Deutschordensschloss Kloppenheim umgebaut. Kloppenheim war seit Anfang des 18. Jahrhunderts Sitz einer Deutschordenskommende in der Ballei Franken. 1719 konnte der Orden die hoheitlichen Rechte über den Ort von der Burggrafschaft Friedberg erwerben und den Ort aus dem Freigericht herauslösen.

Am 24. April 1809 erklärte Napoleon Bonaparte im Zuge des Fünften Koalitionskriegs den Deutschen Orden in den Rheinbundstaaten für aufgelöst. Der Ordensbesitz wurde den Fürsten des Rheinbundes überlassen. Hierdurch fielen dessen im Großherzogtum Hessen (Hessen‑Darmstadt) gelegenen Besitzungen diesem zu. Dazu zählte auch Kloppenheim.[2] Das Großherzogtum schlug diesen Ort dem Amt Vilbel zu, das Amt wurde in der Folge als Amt Vilbel und Kloppenheim bezeichnet.[3]

Am 1. Juli 1970 entstand die Stadt Karben im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch den freiwilligen Zusammenschluss der bis dahin eigenständigen Gemeinden Groß-Karben, Klein-Karben, Kloppenheim, Okarben und Rendel.[4]

Rechtsgeschichte

In Kloppenheim galt das Partikularrecht, die Friedberger Polizeiordnung. 1679 wurde sie erneuert und gedruckt. Damit ist sie zum ersten Mal schriftlich fassbar. Sie behandelte überwiegend Verwaltungs-, Polizei- und Ordnungsrecht. Insofern blieb für den weiten Bereich des Zivilrechts das Solmser Landrecht die Hauptrechtsquelle.[5] Das Gemeine Recht galt darüber hinaus, wenn all diese Regelungen für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielten. Diese Rechtslage blieb auch nach dem Erwerb durch den Deutschen Orden und das Großherzogtum Hessen (Hessen‑Darmstadt) im 19. Jahrhundert bestehen. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Januar 1900, das einheitlich im ganzen Deutschen Kaiserreich galt, setzte dieses alte Partikularrecht außer Kraft. Von 1821 bis 1853 gehörte Kloppenheim zum Bezirk des Landgerichts Großkarben, der 1853 aufgelöst wurde, dann bis 1879 zu dem des Landgerichts Vilbel, ab 1879 zu dem des Amtsgerichts Vilbel.

Kulturdenkmale

Kirche St. Johannes Nepomuk

Die Katholische Kirche St. Johannes Nepomuk wurde ab 1965 gebaut und 1967 dem Heiligen Johannes Nepomuk geweiht. 1967 zählte die Pfarrkuratie Kloppenheim mit ihren drei Filialen 2.500 Katholiken. 1975 wurden die Filialgemeinde Groß-Karben und Klein-Karben von der Muttergemeinde Kloppenheim abgetrennt. Mitte 2015 erhielt die Kirche eine neue digitale Orgel (Johannus Ecclesia T250, 34 Register).

Persönlichkeiten

  • Johann Breidenbach (* 1587 in Kloppenheim; † 2. April 1656 in Marburg), Moralphilosoph und Rechtswissenschaftler

Persönlichkeiten nach denen Straßen/Plätze benannt wurden

Persönlichkeiten
NameLink zu OpenStreetMapInformationen zur Person
Franz KrugFranz-Kurg-StraßeFranz Krug kaufte als damaliger Prokurist 1903 die Firma „Taunusbrunnen“ und führte sie, bis die Wehrmacht 1943 das Gelände beschlagnahmte.[6]

Weblinks

Commons: Kloppenheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Stadt Karben – Daten und Fakten. Abgerufen am 26. Februar 2022.
  2. Ludwig Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, Band 1 von 5, S. 57, § 31, Nr. 1029 (Digitale Ansicht).
  3. Verordnung Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, S. 410f. (Online Bayerische Staatsbibliothek, München)
  4. Zusammenschluß der Gemeinden Groß-Karben, Klein-Karben, Kloppenheim, Okarben und Rendel im Landkreis Friedberg zur neuen Gemeinde „Karben“ und Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Stadt“ vom 19. Juni 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 27, S. 1366, Punkt 1325 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  5. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Gießen 1893, S. 107, beiliegende Karte (Digitale Ansicht).
  6. Karbens vergessene Quelle für die Welt, in: Frankfurter Neue Presse (Online-Ausgabe), 2. September 2015, abgerufen am 13. August 2021.

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Deutschordensschloss Kloppenheim, Ansicht der Rückseite.
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Kloppenheim, Kirche St. Johannes Nepomuk