Liste der Wahlen der römisch-deutschen Könige

Die Wahl des Römisch-deutschen Königs beziehungsweise, später direkt, des römisch-deutschen Kaisers im Heiligen Römischen Reich oblag seit spätestens dem 13. Jahrhundert einem kleinen Kollegium von Reichsfürsten, den Kurfürsten. Die Wahl zum König oder Kaiser geschah auf Lebenszeit. Im Jahre 1356 ließ Kaiser Karl IV. mit der Goldenen Bulle ein Grundgesetz für die Wahl aller künftigen Könige und Kaiser proklamieren.


Die KurfürstenDie geistlichen Kuren · Die weltlichen Kuren · Spätere Änderungen
14. Jahrhundert1376 · Mai 1400 · August 1400
15. Jahrhundert1410 · 1411 · 1438 · 1440 · 1486
16. Jahrhundert1519 · 1531 · 1562 · 1575
17. Jahrhundert1612 · 1619 · 1636 · 1653 · 1658 · 1690
18. Jahrhundert1711 · 1742 · 1745 · 1764 · 1790 · 1792

Die Kurfürsten

Der Kaiser und die acht Kurfürsten (von Trier, Köln, Mainz, Böhmen, Bayern, Sachsen, Brandenburg und der Pfalz). Kupferstich von Abraham Aubry, Nürnberg 1663/64

Die sieben ursprünglichen Kuren, deren Kurfürsten den König der Deutschen oder, seit dem 16. Jahrhundert, direkt den römisch-deutschen Kaiser oder in einigen Fällen den Römisch-deutschen König (den designierten Erben des Kaisers, den vivente imperatore) wählten, waren:

Die geistlichen Kuren

Die weltlichen Kuren

Spätere Änderungen

Später kamen zum Kollegium noch die folgenden weltlichen Kuren hinzu:

Im folgenden werden alle Wahlen, die nach den Modalitäten der Goldenen Bulle abliefen, aufgeführt. Auf Ausschlüsse vom und Wieder- und Neuaufnahmen in den Kreis der Kurfürsten wird ebenfalls eingegangen.

14. Jahrhundert

Wahl von 1376

Die Wahl fand am 10. Juni 1376 in Frankfurt am Main statt.

Kurfürsten

Gewählt Wenzel von Brandenburg, Römischer König

Diese war die erste Wahl nach Inkrafttreten der Goldenen Bulle, die die Qualifikation der Kurfürsten und den Ablauf der Wahl genau festlegte und zur Grundlage für alle folgenden Wahlen wurde. Wenzel, Sohn von Kaiser Karl IV. und Kurfürst von Brandenburg, wurde zum Rex Romanorum und damit Karls Erben gewählt. Er wurde zwei Jahre später, als Karl am 29. November 1378 starb, dessen Nachfolger als römisch-deutscher König und König von Böhmen.

I. Wahl von 1400

Die Wahl fand am 22. Mai 1400 in Frankfurt am Main statt.

Kurfürsten

Gewählt Friedrich von Braunschweig und Lüneburg

Die Kurfürsten waren mit Wenzels Amtsausübung als römisch-deutscher König unzufrieden und kamen zusammen, um Alternativen zu beraten. Friedrich von Braunschweig und Lüneburg wurde gegen den amtierenden Wenzel gewählt. Die drei geistlichen Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln sowie Wenzel selbst erkannten die Wahl nicht an. Sie war damit, da sie nur von einer Minderheit der Kurfürsten getragen wurde, rechtlich ungültig. Friedrich wurde zwei Wochen später, am 5. Juni 1400, ermordet.

II. Wahl von 1400

Die Wahl fand am 21. August 1400 in Rhens statt.

Kurfürsten

Gewählt Ruprecht, Römischer König

Die drei geistlichen Kurfürsten und Ruprecht traten am 20. August 1400 erneut zusammen, um Wenzel seines Amtes zu entheben. Am nächsten Tag wurde Ruprecht einstimmig zum neuen Römischen König gewählt. Die Kurfürsten von Sachsen (Rudolf III.), Brandenburg (Jobst) und Böhmen (Wenzel) waren allerdings nicht anwesend, und Wenzel erkannte die Gültigkeit seiner Absetzung und die Wahl Ruprechts nie an.

15. Jahrhundert

Wahlen von 1410

Die Wahlen fanden am 20. September 1410 und 1. Oktober 1410 statt.

Kurfürsten

Gewählt Sigismund und Jobst von Mähren

Diese Wahlen folgten auf den Tod Ruprechts am 18. Mai 1410. Am 20. September erklärten drei der Kurfürsten Sigismund, den König von Ungarn und Sohn des verstorbenen Karl IV. zum König. Darunter war Friedrich I., Burggraf von Nürnberg, der im Namen Sigismunds handelte und behauptete, Kurbrandenburg zu vertreten, ohne aber vom amtierenden Markgrafen Jobst, dem Neffen des verstorbenen Kaisers, dazu befugt worden zu sein.

Die zweifelhafte Wahl Sigismunds im September wurde von den übrigen Kurfürsten nicht akzeptiert. Am 1. Oktober 1410 wählten sie Jobst von Mähren in Gegnerschaft zu seinem Cousin Sigismund, aber Jobst starb schon drei Monate später. Die Wahlen von 1410 waren die letzten, bei der ein König und ein Gegenkönig gewählt wurden.

Wahl von 1411

Die Wahl fand am 21. Juli 1411 statt.

Kurfürsten

Gewählt Sigismund, Römischer König

Nach dem Tod Jobsts am 18. Januar 1411 gab es kein Hindernis für die Kurfürsten mehr, Sigismund (nun rechtmäßiger Kurfürst von Brandenburg) als König anzuerkennen. Nach sechs Monaten wurde eine Wahl abgehalten. Indem er diese Wahl anerkannte, erkannte Sigismund gleichzeitig stillschweigend die Ungültigkeit seiner Wahl von 1410 an.

Wahl von 1438

Die Wahl fand am 18. März 1438 in Frankfurt am Main statt

Kurfürsten

Gewählt Albrecht II., Römischer König

Diese Wahl folgte auf den Tod Kaiser Sigismunds am 9. Dezember 1437.

Albrecht II., der gewählte König, war zwar nominell durch seine Ehe mit Elisabeth von Luxemburg König von Böhmen, wurde aber erst nach seiner Wahl gekrönt. Da er zu der Zeit in Böhmen Krieg führte, war Albrecht bei seiner eigenen Wahl nicht anwesend.

Das Kurfürstentum Brandenburg war 1415 an das Haus Hohenzollern übergegangen, bei dem es bis zum Ende des Reiches blieb.

Wahl von 1440

Die Wahl fand am 2. Februar 1440 in Frankfurt am Main statt.

Kurfürsten

Das Amt des Königs von Böhmen war bei dieser Wahl vakant, da König Albrecht II. am 27. Oktober 1439 gestorben war. Er hinterließ seine schwangere Frau Elisabeth von Luxemburg. Ihr Kind Ladislaus Postumus wurde erst am 22. Februar 1440, einige Tage nach der Wahl, geboren.

Gewählt Friedrich III., Herzog von Österreich (Habsburger), Römischer König

Wahl von 1486

Die Wahl fand am 16. Februar 1486 im Kaiserdom St. Bartholomäus zu Frankfurt am Main statt.

Kurfürsten

Gewählt Maximilian I., Römischer König

Maximilian I., Erzherzog von Österreich, wurde zum Römischen König gewählt und folgte seinem Vater, dem Kaiser Friedrich III., nach dessen Tod am 19. August 1493 auf dem Thron. Da Maximilian aufgrund einer Blockade der Republik Venedig nicht zur Kaiserkrönung nach Rom reisen konnte, verlieh ihm Papst Julius II. im Jahre 1508 den Titel „Electus Romanorum Imperator“, „Erwählter Römischer Kaiser“. Spätere Gewählte nannten sich ebenfalls auch ohne päpstliche Krönung Kaiser statt lediglich König.

16. Jahrhundert

Wahl von 1519

Die Wahl fand am 28. Juni 1519 in Frankfurt am Main statt.

Kurfürsten

Gewählt Karl V., Römischer König

Diese Wahl fand nach dem Tod Maximilians I. am 12. Januar 1519 statt und war eine der am heftigsten ausgestrittenen des Reiches. Die beiden Hauptbewerber waren Karl V., Enkel von Maximilian und als dessen Erbe Erzherzog von Österreich, aber auch König von Spanien sowie Franz I., der König von Frankreich. Außenseiterkandidat war Heinrich VIII., König von England. Obwohl Karl Habsburger sowie der Enkel des verstorbenen Kaisers Maximilians I. war, sprach er Französisch, nicht Deutsch, und wurde als ebenso fremd wie Franz empfunden.

Karl und Franz versuchten, sich in ihren Bestechungssummen zu überbieten. Am Ende konnte Karl, auch dank der spanischen Silberminen in Amerika und der finanziellen Unterstützung durch Jakob Fugger, auf die größeren Ressourcen zurückgreifen. Karl konnte auf die Stimme des Königs von Böhmen, seines Schwagers, zählen. Franz hatte den Erzbischof von Trier gekauft, die Kurfürsten von Mainz, Brandenburg und der Pfalz waren noch zu haben. Obwohl die Einzelheiten der Wahl nie öffentlich wurden, ist es möglich, dass die Kurfürsten ihrem Dilemma entkommen wollten, indem sie den Kurfürst von Sachsen wählten, der die Wahl aber ablehnte. Am Ende wurde Karl gegen Bedenken des Kurfürsten von Brandenburg einstimmig gewählt.

Wahl von 1531

Die Wahl fand am 5. Januar 1531 in Köln statt.

Kurfürsten

Gewählt Ferdinand I., Römischer König

Karl V. hatte erkannt, dass ein einzelner Mann nicht alle Besitztümer der Habsburger beherrschen konnte. Über die ursprünglichen Habsburger Besitzungen herrschte sein Bruder Ferdinand I., der 1526 auch König von Böhmen und Ungarn wurde. Karl V. hätte die Kaiserkrone gerne seinem Sohn Philipp II. vermacht. Die deutschen Fürsten aber wussten, was es bedeutete, wenn ein Kaiser kaum im Reich war, zumal in Zeiten innerer religiöser Spannungen und äußerer Bedrohung durch die Osmanen, und setzten sich für Ferdinand ein. Als Kompromiss fügte sich Karl in die Wahl Ferdinands zum Römischen König und damit seinem Nachfolger, unter der Bedingung, dass Philipp Ferdinands Nachfolger würde (wozu es nie kam). Obwohl er schon 1531 gewählt wurde, musste Ferdinand noch über ein Vierteljahrhundert bis zur Abdankung Karls im Jahre 1558 warten, bis er Kaiser wurde.

Die Wahl fand mitten in der Zeit der Reformation statt, und erste Spaltungen zwischen katholischen und protestantischen Kurfürsten wurden sichtbar. Die Kurfürsten von Mainz und Brandenburg waren streng pro-katholisch, wogegen der Kurfürst von Sachsen Lutheraner war. Der Kurfürst von Köln zeigte, obwohl er katholischer Erzbischof war, reformatorische Neigungen und wurde schließlich im Jahre 1546 seines Bischofsamtes enthoben. Zur Zeit der Wahl war es jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass es einen Ausgleich zwischen Katholiken und Lutheranern geben könnte.

Wahl von 1562

Die Wahl fand am 24. November 1562 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung fand ebenfalls erstmals in Frankfurt, nicht in Aachen am 30. November 1562 statt.[1]

Kurfürsten

Gewählt Maximilian II., Römischer König

Diese Wahl fand zu Lebzeiten Kaiser Ferdinands I. statt. Maximilian wurde zum Römischen König gewählt und wurde knapp zwei Jahre später nach dem Tod Ferdinands am 25. Juli 1564 Kaiser.

An dieser Wahl nahm zum ersten Mal ein Mitglied der Albertiner als Kurfürst von Sachsen teil. Die Albertiner hatten die älteren Ernestiner 1547 von der Kurwürde verdrängt.

Im Jahre 1562 ging die Spaltung zwischen Katholiken und Protestanten durchs ganze Reich. Die geistlichen Kurfürsten und der König von Böhmen blieben katholisch. Der Pfalzgraf bei Rhein war seit 1561 Calvinist, der Kurfürst von Sachsen war Lutheraner, seit 1555 auch der Kurfürst von Brandenburg.

Wahl von 1575

Die Wahl fand am 27. Oktober 1575 in Regensburg statt.

Kurfürsten

Gewählt Rudolf II., Römischer König

Rudolf II. wurde zu Lebzeiten seines Vaters Maximilian II. zum Römischen König gewählt. Als Maximilian am 12. Oktober 1576 starb, wurde Rudolf Kaiser. Die religiöse Aufteilung unter den Kurfürsten war wie bei der letzten Wahl.

17. Jahrhundert

Wahl von 1612

Die Wahl fand am 13. Juni 1612 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung am gleichen Ort folgte am 24. Juni 1612.

Kurfürsten

Gewählt Matthias, Erwählter Römischer Kaiser

Die Wahl fand nach dem Tod Kaiser Rudolfs II. am 20. Januar 1612 statt. Ferdinand von Bayern, der Kurfürst von Köln, warb für die Wahl seines Bruders Maximilian I., des Herzogs von Bayern. Maximilian lehnte den Thron aber ab. Stattdessen wurde Rudolfs Bruder Matthias, der schon die Herrschaft über Böhmen und Ungarn übernommen hatte, gewählt.

Die religiöse Aufteilung unter den Kurfürsten war wie bei der letzten Wahl.

Wahl von 1619

Die Wahl fand am 28. August 1619 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung folgte am 9. September 1619 am gleichen Ort.

Kurfürsten

Gewählt Ferdinand II., Erwählter Römischer Kaiser

Diese Wahl, die auf den Tod Kaiser Matthias' am 20. März 1619 folgte, fiel mit den Anfängen des Dreißigjährigen Krieges zusammen. Zwei Tage vor der Wahl hatten die böhmischen Stände Ferdinand abgesetzt und Friedrich V., den Kurfürsten von der Pfalz, zum König von Böhmen gewählt. Die anderen Kurfürsten weigerten sich trotzdem, eine Abordnung der böhmischen Stände anzuhören, und erkannten Ferdinand gegen den Protest der Delegation von Kurpfalz als Inhaber der böhmischen Kurwürde an. Der Pfalzgraf bei Rhein stimmte zunächst für Maximilian I., Herzog von Bayern, zog die Stimme aber zurück und stimmte ebenfalls für Ferdinand.

Da diese Wahl nur sieben Jahre nach der vorherigen stattfand, hatten außer dem König von Böhmen dieselben Personen wie 1612 die Ämter inne, und auch die religiöse Aufteilung unter den Kurfürsten war wie bei der letzten Wahl.

Wahl von 1636

Die Wahl fand am 22. Dezember 1636 in Regensburg statt.

Kurfürsten

Gewählt Ferdinand III., Römischer König

Diese Wahl fand während des Dreißigjährigen Krieges und während der Herrschaft des Kaisers Ferdinands II. statt. Sein Sohn Ferdinand III., der schon 1627 König von Böhmen geworden war, wurde zum Römischen König gewählt, und wurde beim Tod seines Vaters weniger als drei Monate später am 15. Februar 1637 auch Kaiser.

Im Jahre 1621 war Friedrich V., Kurfürst von der Pfalz, seiner Kurwürde und seiner Besitztümer enthoben worden. Die Kurstimme und das Amt des Pfalzgrafen waren auf einen entfernten Verwandten, den Herzog von Bayern, übergegangen. Da der Bayer Katholik war, bestand das Kollegium der Kurfürsten nun aus fünf Katholiken und zwei Lutheranern. Davon konnte der katholische Kurfürst von Trier nicht an der Wahl teilnehmen, da er aufgrund der Unterstützung Frankreichs gegen das Reich 1635 festgenommen wurde und noch bis 1645 in Linz in kaiserlicher Haft saß. Eine Wahl ohne seine Teilnahme wurde von den anderen Kurfürsten als gültig angesehen, weil ein leerer Kurfürstenstuhl nicht der Goldenen Bulle widersprach.[2]

Wahl von 1653

Die Wahl fand am 31. Mai 1653 in Augsburg statt.

Kurfürsten

Gewählt Ferdinand IV., Römischer König

Mit der Wahl Ferdinands zum Römischen König sollte für eine automatische Nachfolge für Kaiser Ferdinand III. gesorgt werden. Ferdinand starb aber schon ein Jahr nach seiner Wahl am 9. Juli 1654 an den Pocken.

Diese Wahl war die erste nach Ende des Dreißigjährigen Krieges. Durch den Westfälischen Frieden hatte der Pfalzgraf bei Rhein eine neue Kurwürde erhalten. Der Herzog von Bayern behielt jedoch die alte pfälzische Kurwürde, die er seit 1623 innehatte, unter dem Titel "Kurfürst von Bayern". Es gab daher nun acht Kurfürsten. Um die Möglichkeit von Gleichständen auszuschließen, stimmte der König von Böhmen (der jetzt ohnehin die besten Chancen hatte, künftige Wahlen zu gewinnen) zu, sich bei der Wahl seiner Stimme zu enthalten, behielt jedoch seine Kurwürde. Der böhmische Kurfürst wird ab hier in Klammern aufgeführt.

Das Kollegium der Kurfürsten bestand nun aus fünf Katholiken (ohne Böhmen vier), zwei Lutheranern (Brandenburg und Sachsen) und einem Calvinisten (die Pfalz). Nach dem Dreißigjährigen Krieg spielten religiöse Unterschiede in der Politik des Reiches eine immer geringere Rolle.

Wahl von 1658

Die Wahl fand am 18. Juli 1658 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung folgte am 1. August 1658 am gleichen Ort.

Kurfürsten

Gewählt Leopold I., Erwählter Römischer Kaiser

Diese Wahl fand nach dem Tod Kaiser Ferdinands III. am 2. April 1657 statt, dem das längste Interregnum seit dem 13. Jahrhundert folgte.

Wahl von 1690

Die Wahl fand am 23. Januar 1690 in Augsburg statt.

Kurfürsten

Gewählt Joseph I., Römischer König

Diese Wahl fand zu Lebzeiten Leopolds I. und während des Pfälzischen Erbfolgekrieges statt. Leopolds Sohn und Erbe Joseph wurde zum Römischen König gekrönt, musste sich aber fünfzehn Jahre lang mit diesem niedrigeren Titel begnügen, bis er mit dem Tod seines Vaters am 5. Mai 1705 Kaiser wurde.

Im Jahre 1685 hatte Philipp Wilhelm aus der katholischen Linie Pfalz-Neuburg die Pfalz geerbt, wodurch im Kurfürstenkollegium nun sechs katholische Stimmen zwei lutherischen gegenüberstanden.

18. Jahrhundert

Wahl von 1711

Kaiser Karl VI.

Die Wahl fand am 12. Oktober 1711 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung am gleichen Ort folgte am 22. Dezember 1711.

Kurfürsten

Gewählt Karl VI., Erwählter Römischer Kaiser

Diese Wahl fand nach dem Tod des Kaisers Joseph I. am 17. April 1711 während des Spanischen Erbfolgekrieges statt.

Seit der Wahl von 1690 hatten sich in der Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums einige Veränderungen ergeben:

  • Im Jahre 1692 übertrug der Kaiser einem neunten Fürsten, dem Lutheraner Ernst August I., Herzog von Braunschweig-Calenberg, die Kurwürde für Kurhannover. Dieser Schritt des Kaisers stieß auf erheblichen Widerstand, und der Reichstag ratifizierte ihn nicht auf Anhieb.
  • Im Jahre 1697 konvertierte August der Starke, Kurfürst von Sachsen, zum Katholizismus, um seine Aussichten auf die Wahl zum König von Polen zu verbessern.
  • Der Spanische Erbfolgekrieg gegen Frankreich begann 1701. Im Jahre 1702 schlug sich Maximilian II. Emanuel (1679–1726), der Kurfürst von Bayern, auf die französische Seite. Er wurde dabei von seinem Bruder Joseph Clemens von Bayern (1688–1723), dem Kurfürsten und Erzbischof von Köln, unterstützt.
  • Im Jahre 1703 musste der Kurfürst und Erzbischof von Köln ins französische Exil fliehen, wo er den Rest des Krieges blieb. Den Kurfürsten von Bayern und Köln wurden 1706 für ihren Kampf auf Seiten des Feindes die Kurwürden aberkannt.
  • Bei einer Reichstagssitzung im Jahre 1708 wurden die beiden fehlenden Kurwürden dadurch ausgeglichen, dass der Herzog von Braunschweig-Lüneburg zum Kurfürsten von Hannover wurde und indem der König von Böhmen wieder an den Wahlen teilnehmen durfte.

Da die Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz nun katholisch waren, waren die Kurfürsten von Hannover und Brandenburg die einzigen Protestanten in dem Gremium.

Wahl von 1742

Die Wahl fand am 24. Januar 1742 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung folgte am gleichen Ort am 12. Februar 1742.

Kurfürsten

Gewählt Karl VII., Erwählter Römischer Kaiser

Diese Wahl fand während des Österreichischen Erbfolgekrieges statt. Zum ersten Mal seit über dreihundert Jahren wurde kein Habsburger zum Kaiser gewählt.

Die Kurfürsten von Bayern und Köln hatten ihre Kurwürde nach dem Ende des Spanischen Erbfolgekrieges 1714 zurückerhalten, sodass es nun neun Kurfürsten gab. Nach dem Tode Kaiser Karls VI. am 20. Oktober 1740 war der Kurfürst von Bayern in Böhmen einmarschiert und hatte sich zum König krönen lassen, wodurch er sich zwei Kurstimmen sicherte und Maria Theresia, die Königin von Ungarn, von der Wahl ausschloss. Maria Theresia erkannte die Wahl bis nach dem Tod des Kaisers nicht an.

Wahl von 1745

Die Wahl fand am 13. September 1745 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung folgte am gleichen Ort am 4. Oktober 1745.

Kurfürsten

Gewählt Franz I., Erwählter Römischer Kaiser

Auch diese Wahl fand während des Österreichischen Erbfolgekrieges statt. Kaiser Karl VII. war am 20. Januar 1745 gestorben. Die Kaiserkrone kam wieder in Habsburger Hände; der Pfalzgraf bei Rhein und der Kurfürst von Brandenburg, die im Krieg Österreichs Gegner waren, nahmen nicht an der Wahl teil.

Wahl von 1764

Die Wahl fand am 27. März 1764 in Frankfurt am Main statt. Ihr folgte die Krönung in Frankfurt am 3. April 1764.

Kurfürsten

Gewählt Joseph II., Römischer König

Die Wahl von 1764 fand statt, als Franz I. noch lebte, um dessen Nachfolge zu regeln. Der Gewählte sollte bis zum Tod des Kaisers den Titel Römischer König tragen und würde dann ohne weitere Wahl automatisch Kaiser. Tatsächlich starb Franz I. bereits im folgenden Jahr, am 18. August 1765.

Wahl von 1790

Die Wahl fand am 30. September 1790 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung folgte am gleichen Ort am 9. Oktober 1790.

Kurfürsten

Gewählt Leopold II. (HRR), Erwählter Römischer Kaiser

Diese Wahl fand nach dem Tod des Kaisers Joseph II. am 20. Februar 1790 statt.

Josephs Bruder Leopold wurde gewählt, als die Französische Revolution zwar schon begonnen hatte, aber immer noch in ihrer Verfassungsphase war und keine Bedrohung der Institutionen Europas zu sein schien. Leopold war während der Herrschaft seines Bruders Großherzog der Toskana gewesen und hatte sich als Reformer hervorgetan. Durch seine Wahl bestand die Möglichkeit, dass seine Reformen in alle österreichischen und ungarischen Gebiete und eventuell ins ganze Heilige Römische Reich getragen würden. Die Entwicklung der Lage in Frankreich und Leopolds früher Tod vereitelten diese Möglichkeit.

Karl Theodor, Pfalzgraf bei Rhein, wurde am 30. Dezember 1777 Herzog und Kurfürst von Bayern. Nach den schon früher festgelegten Regeln für den Zusammenfall von Herrschaften wurde die Kurstimme der Pfalz zugunsten der bayerischen unterdrückt.

Wahl von 1792

Die Wahl fand am 5. Juli 1792 in Frankfurt am Main statt. Die Krönung in Frankfurt wurde am dritten Jahrestag des Sturms auf die Bastille, am 14. Juli 1792, vollzogen.

Kurfürsten

Gewählt Franz II., Erwählter Römischer Kaiser

Leopold starb am 1. März 1792. Weniger als zwei Monate später erklärte Frankreich Franz II. den Krieg, nicht als Kaiser (da er noch nicht gewählt worden war), sondern als „König von Ungarn“. Die Kurfürsten traten zusammen unter dem Eindruck der revolutionären Situation in Frankreich. Es herrschte aber allgemein die Ansicht, dass eine einige Koalition die Revolutionäre leicht besiegen könnte. Tatsächlich führten die Kriege in Folge der Französischen Revolution zum Erlöschen des Heiligen Römischen Reichs.

Unter der Regierung Franz II. wurden die Kuren von Köln, Trier und der Pfalz aufgehoben. Die Mainzer Kur ging auf das Bistum Regensburg und ihre sonstige weltliche Macht auf das neu entstandene Großherzogtum Hessen über (wobei der bisherige Erzbischof und Kurfürst von Mainz, Dalberg, in Personalunion auf Lebenszeit Bischof von Regensburg und Großherzog von Hessen wurde); neue Kuren wurden für das Herzogtum Salzburg, das Herzogtum Württemberg, die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Kassel geschaffen (1803), Franz nahm außer seinem römischen auch den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an (1804), und dankte 1806 als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches ab. Damit hatte das Reich aufgehört zu existieren und das neugestaltete Kurfürstenkollegium trat nie zusammen.[3]

Einzelnachweise

  1. Friedrich Walter, Die Wahl Maximilians II., Heidelberg, phil. Diss. 1892, S. 64.
  2. a b Georg Schmidt: Die Reiter der Apokalypse – Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. C.H. Beck, München 2018, S. 498–499.
  3. Recueil des principaux Traités d’Alliance, de Paix, de Trêve, de Neutralité, de Commerce, de Limites, d’Échange etc. conclus par les Puissances de l’Europe tant entre alles qu’avec les Puissances et États dans d’autres parties du Monde depuis 1761 jusqu’à présent; Tiré des copies publiées par autorité, des meilleures collections particulières de traités et des auteurs les plus estimés, par Geo. Fréd. de Martens, seconde édit. revue et augmentée par le Bn. Charles de Martens. Tome VII. 1800 — 1803. À Gottingue, dans la librairie de Dietrich. 1831, Nº 49, ab Bd. VII, S. 435: Recès principal de la députation extraordinaire de l’Empire [wörtlich „Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation“, in moderner parlamentarischer Sprache „Hauptempfehlung des Sonderausschusses des Reichstages“; das einige Monate später mit der Unterschrift des Kaisers daraus gewordene Gesetz bleibt als solches bis heute namenlos] concernant les indemnités à regler[ sic] d’après le traité de Luneville [sic] ; en date du 25. févr. 1803 ; avec la première déclaration des puissances médiatrices de 1802. à côté., hier insbes. ib. § XXV. S. 483: Le siége [sic] de Mayence est transféré à l’eglise [sic] cathédale de Ratisbonne. Les dignités de prince – électeur – archi – chancelier de l’Empire, ainsi que celles d’archévêque [sic] métropolitain et de primat de Germanie, y demeureront unies à perpétuité. […]

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Immerwährender Reichstag in Regensburg. Der Kaiser im Kreise der acht Kurfürsten
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  • Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. (HRR) zum König. Die Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich, sind (v. l. n. r.) die Erzbischöfe von Köln (Heinrich II. von Virneburg), Erzbistum Mainz (Peter von Aspelt) und Erzbistum Trier (Balduin von Luxemburg), der Pfalzgraf bei Rhein (Rudolf I. (Pfalz)), der Herzog von Sachsen (Rudolf I. (Sachsen-Wittenberg)), der Markgraf von Brandenburg (Waldemar (Brandenburg)) und der König von Böhmen (Heinrich von Kärnten).
  • Miniatur aus der Bilderchronik Heinrich VII. (Balduineum.)
  • Federzeichnung auf Pergament, 1341, heute Landeshauptarchiv Koblenz.
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