Jam Music Lab – Privatuniversität für Jazz und Popularmusik Wien

Jam Music Lab – Privatuniversität für Jazz und Popularmusik Wien
Gründung2011
TrägerschaftJam Music Lab GmbH
Ort Wien
BundeslandWien Wien
LandOsterreich Österreich
RektorMarcus Ratka
Websitejammusiclab.com

Die Jam Music Lab – Privatuniversität für Jazz und Popularmusik Wien ist eine österreichische Privatuniversität mit Sitz im Wiener Stadtteil Simmering.

Im Jänner 2017 wurde das Institut als Privatuniversität akkreditiert. Die Jam Music Lab war zu diesem Zeitpunkt die 13. Privatuniversität in Österreich und nach der Anton-Bruckner-Privatuniversität in Linz und der Musik-und-Kunst-Privatuniversität der Stadt Wien die dritte Privatuniversität für Musik.[1]

Lehrende

Zu den Lehrenden des Instituts zählen nach eigenen Angaben unter anderem:[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. https://science.apa.at/rubrik/bildung/Jam_Music_Lab_wird_naechste_Privatuniversitaet/SCI_20170203_SCI834282204
  2. https://www.jammusiclab.com/de/faculty

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Flag of Vienna (state).svg
Landesdienstflagge des Bundeslandes Wien
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.