Hans Tuppy

Hans Tuppy, 2005

Hans Tuppy (* 22. Juli 1924 in Wien) ist ein österreichischer Biochemiker. In der Bundesregierung Vranitzky II war er für die ÖVP Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.

Laufbahn

Hans Tuppy engagierte sich schon während seines Chemiestudiums im wissenschaftspolitischen Bereich und ist Mitbegründer der Katholischen Hochschulgemeinde und der „Freien österreichischen Studentenschaft“.[1]

Die wichtigsten Stationen seiner wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Laufbahn:

Stationen, Preise und Auszeichnungen

Hans Tuppy wurden in seiner langjährigen Tätigkeit diverse Ehrendoktorate, 1975 das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst[5], 1978 die Wilhelm-Exner-Medaille sowie 2002 der Ludwig-Wittgenstein-Preis der Österreichischen Forschungsgemeinschaft[6] verliehen. Er wurde auch in die Päpstliche Akademie der Wissenschaften[7] berufen. 2011 erhielt er das Goldene Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich.[8] 2014 erhielt Tuppy den Großen Preis des Kardinal-Innitzer-Preises sowie das Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich.[9]

Als junger Forscher arbeitete Hans Tuppy in Cambridge mit Frederick Sanger an der Sequenzaufklärung des Insulins.[10] Frederick Sanger erhielt 1958 für diese Arbeit den Nobelpreis, seither gilt Tuppy als „Fast-Nobelpreisträger“.

Nach Cambridge ging Tuppy an das Karlsberg-Laboratorium in Kopenhagen, Dänemark, und kehrte erst 1951 wieder nach Wien zurück, wo er Assistent am II. Chemischen Institut der Universität Wien wurde. Tuppy spezialisierte sich nie auf nur ein Thema, sondern versuchte immer, möglichst breit in seinen Interessen zu bleiben. Beispiele sind Arbeiten an Nukleinsäuren, Kohlenhydraten oder Viren. Mit Helmut Schenkel-Brunner arbeitete er etwas an der enzymatischen Umwandlung von Blutgruppensubstanzen des AB0-Systems. Mit Peter Meindl gelang ihm die Entdeckung einer Gruppe von Neuraminsäurederivaten mit antiviraler Wirksamkeit.

Nicht nur wissenschaftlich sehr erfolgreich, engagierte sich Tuppy auch wissenschaftspolitisch. Er arbeitete an der Formulierung des Forschungsförderungsgesetzes mit,[11] führte während seiner Präsidentschaft beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung das Peer-Review-Verfahren ein und setzte während seiner politischen Funktion als Bundesminister für Wissenschaft und Forschung einige Neuerungen um.

Tuppy ist seit 1965 Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina.[6] 1989 wurde er als ordentliches Mitglied in die Academia Europaea aufgenommen.[12]

Im Jahr 2022 war er Vorsitzender der Findungskommission für die Präsidentschaft der Österreichische Akademie der Wissenschaften.[13]

Weblinks

Commons: Hans Tuppy – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 60 Jahre Österreichische Hochschülerschaft. (Memento vom 13. Juli 2012 im Webarchiv archive.today) ORF/APA, 10. März 2006.
  2. Dissertation: Synthese des Cuskhygrins. Versuche zu einer Synthese des Dictamnins, Wien, Univ., 1948 – Permalink Österreichischer Bibliothekenverbund
  3. Beiträge zur Konstitutionsermittlung biologisch aktiver Polypeptide und Proteine, Wien, Habil.-Schrift, 1956 – Permalink Österreichischer Bibliothekenverbund
  4. Hans Tuppy. (Nicht mehr online verfügbar.) In: kurienwissenschaftundkunst.at. Archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 19. Februar 2017.
  5. Handakten der ÖAW (PDF; 27 kB)
  6. a b Hans Tuppy. (Memento vom 1. Oktober 2013 im Internet Archive) ÖFG, 2002, abgerufen am 17. Februar 2012.
  7. Ulrich Nersinger: Geschichte und Ziele der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften. In: zenit.org. 12. Oktober 2007, abgerufen am 19. Februar 2017.
  8. Universitäts- und Forschungszentrum Tulln eröffnet. Artikel vom 29. September 2011, abgerufen am 16. August 2017.
  9. derStandard.at – Republik ehrt Hans Tuppy mit Ehrenzeichen zum 90. Geburtstag. Artikel vom 23. September 2014, abgerufen am 2. Juni 2015.
  10. Hans Tuppy: Aminosäure-Sequenzen in Proteinen. In: Naturwissenschaften. Band 46, Nr. 2, 1959, S. 35–43, doi:10.1007/BF00599080.
  11. R. Fialka: Die finanzielle Entwicklung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung seit der Gründung 1967. Wien, 2007 (Diplomarbeit, PDF; 906 kB).
  12. Mitgliederverzeichnis: Hans Tuppy. Academia Europaea, abgerufen am 3. August 2017 (englisch).
  13. science ORF at/Agenturen red: Drei Kandidaten für Zeilinger-Nachfolge. 31. Januar 2022, abgerufen am 18. März 2022.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Hans Tuppy, 2005