Handspiel

Das absichtliche Handspiel beim Fußball (schweiz., österr.: Hands) ist ein Regelverstoß, der mit direktem Freistoß – bei Begehen im eigenen Strafraum mit Elfmeter – für die gegnerische Mannschaft geahndet wird.

Definition und Ahndung

Handspiel bezeichnet dabei das Spielen des Balles mit dem Arm oder der Hand, „Hand“ ist hier also der gesamte Arm unterhalb der Schulter. Mit den oben genannten Maßnahmen wird vom Fußballschiedsrichter das „absichtliche Handspiel“ geahndet. Das Problem ist, dass eine Absicht von einem Außenstehenden nicht eindeutig erkennbar ist. Folglich wird das Handspiel dann geahndet, wenn es so aussieht, als wäre Absicht gegeben, wenn also der Spieler gezielt seinen Arm bzw. seine Hand zum Ball hinbewegt, um diesen mit der Hand zu spielen. Ungeahndet bleibt hingegen das „unbeabsichtigte Handspiel“, wenn der Ball zufällig an die Hand springt. Dies wird u. a. dann unterstellt, wenn mit dem Arm eine „natürliche“, d. h. eine dem fußballspezifischen Bewegungsablauf entsprechende Bewegung ausgeführt wurde. Nicht entscheidungsrelevant ist dagegen, ob der Spieler durch das unbeabsichtigte Handspiel objektiv einen Vorteil erlangt hat.

Entgegen häufig geäußerten Ansichten war und ist in Deutschland auch die sogenannte „Schutzhand“, also der Gebrauch der Hand zum Schutz eines empfindlichen Körperteils (z. B. Kopf) vor dem Ball, nicht als absichtliches Handspiel zu werten, wenn dabei die Körperfläche nicht vergrößert und der Ball nicht nach vorne weggestoßen wird.[1]

Zusätzlich zum Freistoß bzw. Elfmeter kann – je nach Schwere des Verstoßes – gegen den das Handspiel begehenden Spieler auch noch eine persönliche Strafe (Verwarnung oder Feldverweis) ausgesprochen werden. So wird zum Beispiel in der Regel ein Spieler, der ein Tor oder eine offensichtliche Torchance durch ein absichtliches Handspiel vereitelt, unabhängig von der Position des Vergehens, mit einer Roten Karte bestraft.

Eines der bekanntesten ist das Handspiel, das bei der Fußball-Weltmeisterschaft 1986 in Mexiko von Diego Maradona im Viertelfinale gegen England praktiziert wurde. Maradona selbst bezeichnete es als „die Hand Gottes“.[2]

Torwart

Der Torwart darf im eigenen Strafraum die Hände benutzen, außerhalb gelten die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler.

Einzelnachweise

  1. DFB.de: Schiedsrichterzeitung 03/2017, Seite 22 am Beispiel Vfl Wolfsburg gegen Darmstadt 98
  2. „Es war ein bisschen Maradonas Kopf und ein bisschen die Hand Gottes.“ (span.: un poco con la cabeza de Maradona y otro poco con la mano de Dios) Spiegel Online, Maradona Celebrates 20th Anniversary of „Hand of God“ Goal, Spiegel Online International, 23. Juni 2006 (englisch).